1Item Code: G00006 (APR.23)Investieren in Polen 2023 STEUERN, BUCHHALTUNG, HR UND LOHNBUCHHALTUNG IN POLEN KOMPENDIUM STEUERN, BUCHHALTUNG, HR UND PERSONALABRECHNUNGINVESTIEREN IN POLEN 2023 EIN KOMPENDIUM FÜR UNTERNEHMER ÜBER POLNISCHE RECHTS- UND STEUERVORSCHRIFTEN: Unternehmensgründung in Polen Steuern in Poland (CIT, PIT, VAT, PCC) Steuerprüfung und Rechtsweg in Polen Steuergrenzen im Jahr 2023 Doppelbesteuerungsabkommen Verrechnungspreise Formen des Leasings Das Versicherungssystem in Polen
Herausgeber:getsix® Groupul. Zwycięska 45 53-033 WrocławTel.: +48 (71) 388 13 00 Fax: +48 (71) 388 13 10E-mail: wroclaw@getsix.pl Redaktion:TaxaGroup:Sabina Moczko-Wdowczyk Tax Adviser, Licence number: 09738getsix®:Monika Martynkiewicz-FrankOrtwin-Uwe JentschElżbieta NaronNikola FigasAneta Majchrowicz-Bączyk Design:getsix® Polska: Marta Bazan Justyna Janiec© Copyright getsix® Poland, 2023All rights reservedItem Code: G0006 (Apr. 23)ISBN: 978-83-947292-0-2VORWORTWachsende Herausforderungen im globalisierten Wettbewerb erfordern agile, hocheziente Unternehmensstrukturen. Knappe Ressourcen und eskalierender Kostendruck erfordern eine belastbare und flexible Organisation.Das Ziel von getsix® ist die Unterstützung von Unternehmen und Unternehmern in Polen bei der Bewältigung dieser Herausforderungen. getsix® verfügt über ein breites Angebot an ergänzenden professionellen Dienstleistungen in den folgenden Bereichen: Buchhaltungsdienstleistungen, HR und Personalabrechnung Steuer & Rechtsberatung Kfm. Dienstleistungen & Beratung BPO & Technologie für SteuerberatungZum Kundenkreis von getsix® gehören sowohl polnische Kunden als auch eine Vielzahl von internationalen Unternehmen mit polnischen Tochtergesellschaften und/oder Niederlassungen, insbesondere aus dem deutschsprachigen Raum. Speziell für diese Gruppe von Unternehmen haben wir ein ganzes deutsch- und englischsprachiges Team zusammengestellt: den getsix® CustomerDesk. Wir beschäftigen mehr als 150 engagierte Mitarbeiter, die über langjährige Erfahrung in ihren jeweiligen Fachgebieten verfügen.Seit 2014 sind wir als getsix® Mitglied bei HLB International und können somit auf das Fachwissen unserer HLB Kollegen weltweit zurückgreifen. Dies hat uns bei unserer Entwicklung sehr geholfen und wir können damit unseren Mandanten nicht nur in Polen sondern auch in vielen anderen Ländern mit Ihren steuerlichen Fragen unterstützen und zudem schnell, sicher und zuverlässig auf die Unterstützung von internationalen Experten zurückgreifen. HLB verkörpert Tradition und Innovation, Partnerschaft und Engagement., und ist mit 40.831 Mitarbeitern in 156 Ländern als ist eines der führenden Netzwerke von unabhängigen Beratern und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften weltweit.Bitte zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren.getsix® ist für Sie da.© We are a member of HLB International, the global advisory and accounting network.Investieren in Polen 2023
3Item Code: G00006 (APR.23)Investieren in Polen 2023 STEUERN, BUCHHALTUNG, HR UND LOHNBUCHHALTUNG IN POLEN INHALTSVERZEICHNISBEGINN EINER UNTERNEHMERISCHEN TÄTIGKEIT IN POLEN 4Grundlegende Informationen für Investoren 4Das polnische Steuersystem 4Verwaltung & Compliance 5Unternehmensgründung von Ausländern in Polen 6Gesellschaftsrecht 8Niederlassung und Repräsentanz 14STEUERN IN POLEN 15Körperschaftssteuer (CIT ) 15Andere Unternehmenssteuern 48Vorschriften zur Verhinderung der Steuerumgehung 49Einkommensteuer (PIT) 52Umsatzsteuer (VAT) 64Steuer auf zivilirechtliche Handlungen (PCC) 80Steuerprüfung und Rechtsweg in Polen 81Abgabenordnung 82Zinsen ab dem 01.01.2023 83Steuergrenzen im Jahr 2023 84Doppelbesteuerungsabkommen 85LEASING 88Formen des Leasing 88DAS VERSICHERUNGSSYSTEM IN POLEN 90Sozialversicherungsbeiträge 90Rentenversicherung 91Invaliditätsversicherung 92Soziale Absicherung bei Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten 93Soziale Absicherung bei Krankheit und Schwangerschaft 94Arbeitnehmer-Kapitalpläne (PPK) 96Krankenversicherungsbeitrag aus unternehmerischer Tätigkeit 97getsix® PARTNER 98
4 STEUERN, BUCHHALTUNG, HR UND LOHNBUCHHALTUNG IN POLENItem Code: G00006 (APR.23) Investieren in Polen 2023Grundlegende Informationen für InvestorenInvestieren in Polen 2023BEGINN EINER UNTERNEHMERISCHEN TÄTIGKEIT IN POLENGRUNDLEGENDE INFORMATIONEN FÜR INVESTORENDAS POLNISCHE STEUERSYSTEMWährung: Polnischer Złoty (PLN)Rechnungslegungsgrundsätze/Abschlüsse - polnische Grundsätze zur ordnungsgemäßen Buchführung bzw. in Einzelfällen das IFRS. Abschlüsse sind jährlich zu erstellen. Sonderregelungen gelten für börsennotierte Unternehmen.Devisenkontrolle - keine (im allgemeinen) für Transaktionen mit der EU, dem EWR, der OECD und bestimmten anderen Ländern. Eine Genehmigung kann erforderlich sein für manche Transaktionen mit anderen Gerichtsbarkeiten und für die Durchführung bestimmter Transaktionen in einer Fremdwährung.Wichtigste Unternehmensformen - hierzu gehören die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Sp. z o.o.), die Aktiengesellschaft (SA), die Kommanditgesellschaft auf Aktien, die Kommanditgesellschaft, die Einzelfirma und die Niederlassung einer ausländischen Gesellschaft. Direkte Steuern: Körperschaftsteuer (CIT)Persönliche Einkommensteuer (PIT)SozialabgabenErbschafts- und SchenkungssteuerSteuer auf zivilrechtliche Handlungen (PCC)StempelsteuerBörsengebührenKurtaxeKapitalertragsteuerÜbertragungssteuerFernsehgebührenIndirekte Steuern:Umsatzsteuer (VAT) VerbrauchssteuerLotteriesteuerKommunalsteuern: GrundsteuerTransportfahrzeugsteuerLandwirtschafts- und ForststeuerHundesteuer KlimagebührenVERWALTUNG & COMPLIANCESteuerjahr Das Steuerjahr für natürliche Personen ist das gleiche wie das Kalenderjahr. Bei Steuerpflichtigen, welche der Körperschaftsteuer unterliegen, ist das Steuerjahr das Kalenderjahr, sofern der Steuerpflichtige nichts anderes beschließt, und den zuständigen Leiter des Finanzamtes über seine Entscheidung benachrichtigt.Besteuerungs-verfahrenSteuerpflichtige müssen ihre Ertragssteuervorauszahlungen während des Jahres selbstständig berechnen und abführen. Sie können dabei eine pauschalierte Methode anwenden, die auf den Ergebnissen der Vorjahre basiert. Die Jahressteuerberechnung und Abführung der fälligen Steuer hat innerhalb von drei Monaten nach Ablauf des Steuerjahres zu erfolgen. Im Gegensatz zu anderen europäischen Staaten, in denen die allgemeine Steuerfestsetzung durch die Steuerbehörden erfolgt, gilt in Polen das Prinzip der Selbstfestlegung durch die Steuersubjekte.Der Steuerzahler muss zur Abgabe einer Steuererklärung und zur pünktlichen Zahlung seiner Steuerschuld die Steuer selbst berechnen.Strafen Personen, die als Steuerpflichtige gelten, sowie in manchen Fällen die Mitglieder des Vorstands, können bei Nichterfüllung ihrer Steuerpflichten strafrechtlich belangt werden. In gewissen Fällen können auch juristische Personen belangtwerden.Steuerstraf-gesetz • Strafe für die Umgehung von Steuern - Geld- und/oder Freiheitsstrafe, • Strafe für die Nichteinreichung (Nichtversendung) oder die verspätete Einreichung (Versendung) der Einheitlichen Kontrolldatei - Geldstrafe, • In der Regel handelt es sich um Verwaltungsverfahren.Verjährungs-fristPrinzipiell verjährt die Steuerschuld nach 5 Jahren.Nach Ablauf der Verjährungsfrist verfällt die Steuerschuld einschließlich der darauf angefallenen Verzugszinsen.Registrierung und LizenzierungDie polnische Gesetzgebung schützt geistiges Eigentum. Die Lizenzierung ausländischer Markennamen und Produkte ist gängige Praxis. Die Lizenzierung ist weit verbreitet in der High-Tech-Industrie, im pharmazeutischen Bereich und im Einzelhandel. In Polen produzierte und lizenzierte Produkte können von Einfuhrzöllen und Verbrauchsteuern befreit werden, und genießen weitere Vorteile durch die Einstufung als polnische Produkte.Die Erteilung von Lizenzen unterliegt keinen oziellen Einschränkungen respektive ist nicht genehmigungspflichtig. Es dürfen keine Unterlizenzen vergeben werden.
5Item Code: G00006 (APR.23)Investieren in Polen 2023Verwaltung & Compliance STEUERN, BUCHHALTUNG, HR UND LOHNBUCHHALTUNG IN POLEN VERWALTUNG & COMPLIANCESteuerjahr Das Steuerjahr für natürliche Personen ist das gleiche wie das Kalenderjahr. Bei Steuerpflichtigen, welche der Körperschaftsteuer unterliegen, ist das Steuerjahr das Kalenderjahr, sofern der Steuerpflichtige nichts anderes beschließt, und den zuständigen Leiter des Finanzamtes über seine Entscheidung benachrichtigt.Besteuerungs-verfahrenSteuerpflichtige müssen ihre Ertragssteuervorauszahlungen während des Jahres selbstständig berechnen und abführen. Sie können dabei eine pauschalierte Methode anwenden, die auf den Ergebnissen der Vorjahre basiert. Die Jahressteuerberechnung und Abführung der fälligen Steuer hat innerhalb von drei Monaten nach Ablauf des Steuerjahres zu erfolgen. Im Gegensatz zu anderen europäischen Staaten, in denen die allgemeine Steuerfestsetzung durch die Steuerbehörden erfolgt, gilt in Polen das Prinzip der Selbstfestlegung durch die Steuersubjekte.Der Steuerzahler muss zur Abgabe einer Steuererklärung und zur pünktlichen Zahlung seiner Steuerschuld die Steuer selbst berechnen.Strafen Personen, die als Steuerpflichtige gelten, sowie in manchen Fällen die Mitglieder des Vorstands, können bei Nichterfüllung ihrer Steuerpflichten strafrechtlich belangt werden. In gewissen Fällen können auch juristische Personen belangtwerden.Steuerstraf-gesetz • Strafe für die Umgehung von Steuern - Geld- und/oder Freiheitsstrafe, • Strafe für die Nichteinreichung (Nichtversendung) oder die verspätete Einreichung (Versendung) der Einheitlichen Kontrolldatei - Geldstrafe, • In der Regel handelt es sich um Verwaltungsverfahren.Verjährungs-fristPrinzipiell verjährt die Steuerschuld nach 5 Jahren.Nach Ablauf der Verjährungsfrist verfällt die Steuerschuld einschließlich der darauf angefallenen Verzugszinsen.Registrierung und LizenzierungDie polnische Gesetzgebung schützt geistiges Eigentum. Die Lizenzierung ausländischer Markennamen und Produkte ist gängige Praxis. Die Lizenzierung ist weit verbreitet in der High-Tech-Industrie, im pharmazeutischen Bereich und im Einzelhandel. In Polen produzierte und lizenzierte Produkte können von Einfuhrzöllen und Verbrauchsteuern befreit werden, und genießen weitere Vorteile durch die Einstufung als polnische Produkte.Die Erteilung von Lizenzen unterliegt keinen oziellen Einschränkungen respektive ist nicht genehmigungspflichtig. Es dürfen keine Unterlizenzen vergeben werden.
6 STEUERN, BUCHHALTUNG, HR UND LOHNBUCHHALTUNG IN POLENItem Code: G00006 (APR.23) Investieren in Polen 2023Unternehmensgründung von Ausländern in PolenUNTERNEHMENSGRÜNDUNG VON AUSLÄNDERN IN POLENRechtsgrundlage Gemäß dem Gesetz über die Grundsätze der Teilnahme ausländischer Unternehmer und anderer ausländischer Personen am Wirtschaftsverkehr auf dem Territorium der Republik Polen ist eine ausländische Person: • jede natürliche Person ohne polnische Staatsbürgerschaft, • jede juristische Person mit Sitz im Ausland, sowie • jede organisatorische Einheit, die keine Rechtspersönlichkeit besitzt, mit Rechtsfähigkeit ausgestattet ist, und ihren Sitz im Ausland hat.A. Ausländer, die unter den gleichen Bedingungen wie polnische Staatsbürger eine Geschäftstätigkeit aufnehmen und ausüben können: • Mitgliedsstaaten der Europäischen Union, • Mitgliedsstaaten der Europäischen Freihandelszone (EFTA) - Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum, • Staaten, die nicht Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum sind, die aber Freizügigkeit genießen aufgrund von Abkommen, die ihre Staaten mit der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedsstaaten abgeschlossen haben, dürfen auf der gleichen Grundlage wie polnische Bürger ein Gewerbe gründen und unternehmerisch tätig werden.B. Die oben genannte Regelung trit auch für Ausländer zu, die keine Bürger der unter Punkt A genannten Staaten sind, und die: • eine Niederlassungsgenehmigung für Polen erhalten haben, • eine Aufenthaltsgenehmigung für Polen unter dem Status eines langfristig Aufenthaltsberechtigten in der Europäischen Gemeinschaft erworben haben, • eine Aufenthaltsgenehmigung für Polen für einen festgelegten Zeitraum auf der Grundlage der im Ausländergesetz vom 13. Juni 2003 genannten Umstände erworben haben, • Asylantenstatus in Polen oder vergleichbaren erweiterten Schutz genießen , • die Genehmigung für einen geduldeten Aufenthalt erhalten haben, • eine Aufenthaltsgenehmigung für Polen für einen festgelegten Zeitraum erworben haben, und mit einem polnischen Staatsbürger mit Wohnsitz in Polen verheiratet sind • in Polen unter befristetem Schutz stehen, • eine gültige Polenkarte (Karta Polaka) besitzen, • Familienangehörige von Bürgern der unter Punkt A genannten Staaten sind, und bei diesen in Polen wohnen bzw. zu ihnen ziehen.
7Item Code: G00006 (APR.23)Investieren in Polen 2023Unternehmensgründung von Ausländern in Polen STEUERN, BUCHHALTUNG, HR UND LOHNBUCHHALTUNG IN POLEN UNTERNEHMENSGRÜNDUNG VON AUSLÄNDERN IN POLENRechtsgrundlage Gemäß dem Gesetz über die Grundsätze der Teilnahme ausländischer Unternehmer und anderer ausländischer Personen am Wirtschaftsverkehr auf dem Territorium der Republik Polen ist eine ausländische Person: • jede natürliche Person ohne polnische Staatsbürgerschaft, • jede juristische Person mit Sitz im Ausland, sowie • jede organisatorische Einheit, die keine Rechtspersönlichkeit besitzt, mit Rechtsfähigkeit ausgestattet ist, und ihren Sitz im Ausland hat.A. Ausländer, die unter den gleichen Bedingungen wie polnische Staatsbürger eine Geschäftstätigkeit aufnehmen und ausüben können: • Mitgliedsstaaten der Europäischen Union, • Mitgliedsstaaten der Europäischen Freihandelszone (EFTA) - Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum, • Staaten, die nicht Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum sind, die aber Freizügigkeit genießen aufgrund von Abkommen, die ihre Staaten mit der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedsstaaten abgeschlossen haben, dürfen auf der gleichen Grundlage wie polnische Bürger ein Gewerbe gründen und unternehmerisch tätig werden.B. Die oben genannte Regelung trit auch für Ausländer zu, die keine Bürger der unter Punkt A genannten Staaten sind, und die: • eine Niederlassungsgenehmigung für Polen erhalten haben, • eine Aufenthaltsgenehmigung für Polen unter dem Status eines langfristig Aufenthaltsberechtigten in der Europäischen Gemeinschaft erworben haben, • eine Aufenthaltsgenehmigung für Polen für einen festgelegten Zeitraum auf der Grundlage der im Ausländergesetz vom 13. Juni 2003 genannten Umstände erworben haben, • Asylantenstatus in Polen oder vergleichbaren erweiterten Schutz genießen , • die Genehmigung für einen geduldeten Aufenthalt erhalten haben, • eine Aufenthaltsgenehmigung für Polen für einen festgelegten Zeitraum erworben haben, und mit einem polnischen Staatsbürger mit Wohnsitz in Polen verheiratet sind • in Polen unter befristetem Schutz stehen, • eine gültige Polenkarte (Karta Polaka) besitzen, • Familienangehörige von Bürgern der unter Punkt A genannten Staaten sind, und bei diesen in Polen wohnen bzw. zu ihnen ziehen.C. Erlaubte Unternehmensformen für Ausländer, die nicht unter den Punkten A und B aufgeführt sind:Sofern in einem internationalen Abkommen nicht anders angegeben, haben Ausländer, die nicht unter die oben genannten Punkte A und B fallen, nur das Recht zur Gründung und Führung einer geschäftlichen Tätigkeit (einschließlich der Gründung der unten genannten Partnerschaften bzw. Gesellschaften sowie des Kaufs von Anteilen an denselben) in Form: • einer Kommanditgesellschaft, • einer Kommanditgesellschaft auf Aktien, • einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung, • einer Aktiengesellschaft.Außerdem können ausländische Unternehmer, d.h. ausländische Personen und polnische Staatsbürger, die eine geschäftliche Aktivität im Ausland führen, eine Geschäftstätigkeit in Form einer Niederlassung aufnehmen, oder eine Vertretung in Polen gründen.UNSER STEUERKANZLEI IST FÜR SIE DA!Wenn Sie Fragen zum Steuerrecht in Polen haben, wenden Sie sich bitte an unser Beraterteam.CUSTOMER RELATION ORTWIN-UWE JENTSCHDirektor Mandantenbetreuung PartnerSteuerkanzlei: Warschau
8 STEUERN, BUCHHALTUNG, HR UND LOHNBUCHHALTUNG IN POLENItem Code: G00006 (APR.23) Investieren in Polen 2023GesellschaftsrechtGESELLSCHAFTSRECHTGesellschaft mit beschränkter Haftung (Sp. z o.o.)Eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Sp. z o.o.) ist die beliebteste und flexibelste Unternehmensform in Polen. Sie ist das polnische Pendant zur britischen private limited liability company, zur société à responsabilité limitée (sarl) in Frankreich bzw. zur Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) in Deutschland. Gesellschaften mit beschränkter Haftung können zu jedem gesetzlich erlaubten Zweck gegründet werden. Sie werden oft als Zweckgesellschaften, Beteiligungsgesellschaften und als nationale Unternehmen eingesetzt, die internationalen Konzernen unterstehen. Im Allgemeinen kann die Personalstruktur einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung ohne Auswirkungen auf die rechtliche Struktur verändert werden, was bei Personengesellschaften nicht der Fall ist. Eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung kann auch durch einen einzelnen Gründer/Anteilseigner geführt werden. Eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit nur einem Anteilseigner kann allerdings keine zweite Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit nur einem Anteilseigner gründen. Obwohl eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung eine Kapitalgesellschaft ist, weist sie doch auch Kennzeichen einer Personengesellschaft auf, wie z.B. die Möglichkeit, die Veräußerung der Gesellschaftsanteile einzuschränken, oder den Anteilseignern das Recht einzuräumen, die Gesellschaft mit beschränkter Haftung individuell zu kontrollieren. Die Anteile an einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung werden nicht in Form eines Dokumentes ausgegeben, und können nicht an der Börse gehandelt werden.Aktiengesellschaft (S.A.)Die Aktiengesellschaft (S.A.) ist das polnische Pendant zur britischen public liability company, der société anonyme (SA) in Frankreich und der deutschen Aktiengesellschaft (AG). Die Führung einer Aktiengesellschaft ist relativ kostenintensiv und diese Gesellschaftsform wird in erster Linie für Geschäfte größeren Umfangs gewählt, insbesondere dann, wenn anzunehmen ist, dass in der Öentlichkeit Potential für Kapitalbeschaung besteht. Formal ist sie strukturierter als die Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Die Anteile von Aktiengesellschaften können öentlich gehandelt werden (börsennotiert). Das polnische Gesetz hat strengere und komplexere Regelungen für Aktiengesellschaften mit Bezug auf die Kapitalbildung, die Zusammensetzung der Leitungsorgane sowie die Einhaltung von Vorschriften und die Berichterstattungspflichtgeschaen.
9Item Code: G00006 (APR.23)Investieren in Polen 2023Gesellschaftsrecht STEUERN, BUCHHALTUNG, HR UND LOHNBUCHHALTUNG IN POLEN Einfache Aktiengesellschaft Der Rahmen einer einfachen Aktiengesellschaft umfasst die Vereinfachung bestimmter Verfahren und Mechanismen, welche eine klassische Aktiengesellschaft ausmachen. Zunächst wurde beschlossen, das Mindestgrundkapital auf 1,00 PLN zu senken. Ziel der neuen Verordnung ist es außerdem, Unternehmern die Möglichkeit zu geben, ihre Vermögensstruktur frei zu gestalten. Eine einfache Aktiengesellschaft wird daher auch Aktien ohne Nennwert ausgeben können, und die Gründeraktionäre können ihre Kapitaleinlage in Form von Know-how, Arbeit und Dienstleistungen erbringen, ohne Erfordernis, zu diesen Kapitaleinlagen Bewertungen vorzulegen.Besondere Anforderungen an Aktiengesellschaften (S.A.) und Gesellschaften mit beschränkter Haftung (Sp. z o.o.)KapitalSp. z o.o.: Das Mindestkapital für die Gründung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung beträgt PLN 5.000,00. Eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung kann durch eines oder mehrere Subjekte (Gesellschafter) gegründet werden. S.A.: Das Mindeststartkapital für eine Aktiengesellschaft beträgt PLN 100.000,00, wovon 25% vor der Registrierung eingezahlt sein müssen. Eine Aktiengesellschaft kann durch einen oder mehrere Gründungsmitglieder errichtet werden, die den Gesellschaftsvertrag unterzeichnen müssen.Besteuerung von Kapitalgesellschaften (CIT)Kapitalgesellschaften sind getrennte Körperschaftsteuerzahler. Im Prinzip unterliegt das gesamte globale Einkommen der Gesellschaften der Steuerpflicht. In Bezug auf einen Vorstand erfolgt die Besteuerung ihres Gesamteinkommens nur, wenn sie ihren Wohnsitz in Polen haben. Als steuerpflichtiges Einkommen gelten alle Einkünfte (finanzieller und betrieblicher Art) abzüglich absetzbarer Kosten. Dieses Einkommen unterliegt der Körperschaftsteuer mit einem Steuersatz von 19%. Kapitalgesellschaften unterliegen wie jeder andere Steuerzahler der Umsatzsteuer sowie anderen Formen der Besteuerung. Dieses Einkommen unterliegt der Körperschaftssteuer mit einem Satz von 19% oder 9%, je nach Höhe der Einnahmen, welche das Unternehmen erzielt hat.Bildung von zusätzlichem Kapital:Sp. z o.o.: Keine Verpflichtung. S.A.: 8% der Jahresüberschüsse, bis die Kapitalrücklage ein Drittel des Grundkapitals erreicht.Gründer, AktionäreSp. z o.o.: Es existieren keine Einschränkungen in Bezug auf Staatsangehörigkeit oder Wohnsitz der Aktionäre. S.A.: Die Gesellschaft muss durch wenigstens eine natürliche oder juristische Person gegründet werden. Sobald das Unternehmen besteht, kann ein Aktionär die Anteile anderer Aktionäre erwerben. Es gibt keine Beschränkungen in Bezug auf Wohnsitz oder Nationalität.AufsichtsratSp. z o.o.: Wenn das Stammkapital PLN 500.000,00 übersteigt und es mehr als 25 Anteilseigner gibt, muss die Gesellschaft einen Aufsichtsrat aus mindestens 3 Personen besitzen. S.A.: ein Aufsichtsrat mit mindestens drei Mitgliedern ist Bedingung, von denen jedes für einen Zeitraum von bis zu 5 Jahren berufen wird. Für beide gilt: Keine Beschränkungen in Bezug auf Wohnort und Staatsangehörigkeit, aber der Aufsichtsratsvorsitzende von in Polen registrierten Banken muss über ausreichende Polnischkenntnisse verfügen.GESELLSCHAFTSRECHTGesellschaft mit beschränkter Haftung (Sp. z o.o.)Eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Sp. z o.o.) ist die beliebteste und flexibelste Unternehmensform in Polen. Sie ist das polnische Pendant zur britischen private limited liability company, zur société à responsabilité limitée (sarl) in Frankreich bzw. zur Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) in Deutschland. Gesellschaften mit beschränkter Haftung können zu jedem gesetzlich erlaubten Zweck gegründet werden. Sie werden oft als Zweckgesellschaften, Beteiligungsgesellschaften und als nationale Unternehmen eingesetzt, die internationalen Konzernen unterstehen. Im Allgemeinen kann die Personalstruktur einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung ohne Auswirkungen auf die rechtliche Struktur verändert werden, was bei Personengesellschaften nicht der Fall ist. Eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung kann auch durch einen einzelnen Gründer/Anteilseigner geführt werden. Eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit nur einem Anteilseigner kann allerdings keine zweite Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit nur einem Anteilseigner gründen. Obwohl eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung eine Kapitalgesellschaft ist, weist sie doch auch Kennzeichen einer Personengesellschaft auf, wie z.B. die Möglichkeit, die Veräußerung der Gesellschaftsanteile einzuschränken, oder den Anteilseignern das Recht einzuräumen, die Gesellschaft mit beschränkter Haftung individuell zu kontrollieren. Die Anteile an einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung werden nicht in Form eines Dokumentes ausgegeben, und können nicht an der Börse gehandelt werden.Aktiengesellschaft (S.A.)Die Aktiengesellschaft (S.A.) ist das polnische Pendant zur britischen public liability company, der société anonyme (SA) in Frankreich und der deutschen Aktiengesellschaft (AG). Die Führung einer Aktiengesellschaft ist relativ kostenintensiv und diese Gesellschaftsform wird in erster Linie für Geschäfte größeren Umfangs gewählt, insbesondere dann, wenn anzunehmen ist, dass in der Öentlichkeit Potential für Kapitalbeschaung besteht. Formal ist sie strukturierter als die Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Die Anteile von Aktiengesellschaften können öentlich gehandelt werden (börsennotiert). Das polnische Gesetz hat strengere und komplexere Regelungen für Aktiengesellschaften mit Bezug auf die Kapitalbildung, die Zusammensetzung der Leitungsorgane sowie die Einhaltung von Vorschriften und die Berichterstattungspflichtgeschaen.
10 STEUERN, BUCHHALTUNG, HR UND LOHNBUCHHALTUNG IN POLENItem Code: G00006 (APR.23) Investieren in Polen 2023GesellschaftsrechtPersonalAngestellte haben keinen Einfluss auf die Leitung privatwirtschaftlicher Unternehmen, es sei denn, sie sind Teilhaber. Angestellte haben das Recht, Gewerkschaften zu bilden.GeschäftsleitungEs existieren keine Vorgaben bezüglich des Wohnorts. Die Geschäftsleitungsmitglieder brauchen weder bei Aktiengesellschaften noch bei Gesellschaften mit beschränkter Haftung Aktionäre der Gesellschaft zu sein. Sp. z o.o.: Die Amtsdauer ist nicht festgelegt. S.A.: Die Geschäftsleitung kann zu Beginn für eine Amtsdauer von bis zu 2 Jahren ernannt werden, anschließend jeweils für bis zu 3 Jahre.OenlegungBeide Arten von Gesellschaften sind verpflichtet, Jahresabschlüsse und Gewinn- und Verlustrechnungen zu erstellen, die beim lokalen Handelsregister im elektronischen Dateiformat JPK_ SF einzureichen sind.Einzelunternehmen Ein Einzelunternehmer ist eine Person, die in eigenem Namen und auf eigene Rechnung geschäftlich tätig ist. Es gibt keine gesetzlichen Vorschriften bezüglich der Höhe des Anfangskapitals zur Aufnahme einer geschäftlichen Tätigkeit als Einzelunternehmer inPolen. Bei dieser Vorgehensweise wird keine juristische Person geschaen. Das Geschäft eines Einzelunternehmers kann in eine Kapitalgesellschaft, d.h. eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung oder eine Aktiengesellschaft, umgewandeltwerden.BGB-Gesellschaft Zwei oder mehr Personen, welche eine Einpersonengesellschaft führen, und auch andere Rechtssubjekte, das sind Personen- und Kapitalgesellschaften, können eine BGB-Gesellschaft ins Leben rufen durch den Abschluss eines im Zivilgesetzbuch definierten Vertrages. Die BGB Gesellschaft ist weder ein separates Rechtssubjekt noch besitzt sie eine eigene Rechtspersönlichkeit. Die BGB-Gesellschaft kann des Weiteren weder Rechte erwerben noch Verbindlichkeiten im eigenen Namen und zu ihrem eigenen Nutzen eingehen, sie kann nicht vor einem ordentlichen Gericht verklagt werden, und auch keinen Dritten vor Gericht verklagen. Die Kapitaleinlage sowie das während der Ausübung der Geschäftstätigkeit der BGB-Gesellschaft angesammelte Vermögen sind das Eigentum der Gesellschafter als sogenanntes Gesamthandseigentum. BGB-Gesellschaften können in Oene Handelsgesellschaften durch einstimmigen Beschluss der Gesellschafter umgewandelt werden.Partnerschaft Partnerschaften können durch Privatpersonen, welche bestimmte Berufsgruppen repräsentieren und welche im Polnischen Handelsgesetzbuch oder in anderen Gesetzestexten, welche die Grundsätze der Berufsausübung bestimmter Berufsgruppen regeln, gegründet werden. Hierzu gehören schwerpunktmäßig Rechtsanwälte, Architekten, Steuerberater, Buchhalter, Ärzte, Zahnärzte sowie weitere freie Berufe. Partnergesellschaften kann man mit dem Ziel der Ausübung von mehr als einem Beruf gründen, es sei denn, das Gesetz verbietet dieses ausdrücklich. Genauso wie bei Oenen Handelsgesellschaften besitzen die Partnerschaften keine eigene Rechtspersönlichkeit, aber sie besitzen die Rechtsfähigkeit und die Fähigkeit zur Durchführung von Rechtsakten (d.h. sie können Rechte erwerben, hierin das Eigentumsrecht an Immobilien, als auch Verbindlichkeiten im eigenen Namen eingehen, als auch klagen und vor Gericht verklagt werden).
11Item Code: G00006 (APR.23)Investieren in Polen 2023Gesellschaftsrecht STEUERN, BUCHHALTUNG, HR UND LOHNBUCHHALTUNG IN POLEN Kommanditgesell-schaft Es handelt sich um eine Personengesellschaft, welche sowohl die Rechtspersönlichkeit als auch -fähigkeit besitzt. Diese Form, eine Geschäftstätigkeit zu betreiben, ist eine hervorragende Lösung für die Gesellschafter, von denen sich einer aktiv in den Firmenangelegenheiten und der andere sich lediglich passiv mit einer Kapitaleinlage engagiert. Eine Kommanditgesellschaft kann von mindestens zwei Gesellschaftern gegründet werden, von denen einer die Funktion des Kommanditisten mit beschränkter Haftung für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft übernimmt, und der andere als Komplementär einsteigt, welcher für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft unbeschränkt haftet, d.h. mit seinem gesamten Vermögen. Ausführlich beschrieben in dem Abschnitt „Besteuerung von Kommanditgesellschaften“ auf Seite 36.Kommanditgesell-schaft auf AktienDie Kommanditgesellschaft auf Aktien ist die komplizierteste Form der Personengesellschaft, denn sie vereint in ihrer Struktur sowohl die Eigenschaften einer Personen- als auch einer Aktiengesellschaft. Vergleichbar wie im Falle der anderen Personengesellschaften, besitzt die Kommanditgesellschaft auf Aktien keine eigene Rechtspersönlichkeit, jedoch besitzt sie die Rechtsfähigkeit, was bedeutet, sie kann Rechte erwerben und Verbindlichkeiten im eigenen Namen eingehen. Die Kommanditgesellschaft auf Aktien kann klagen und verklagt werden. Kommanditgesellschaften auf Aktien werden von mindestens einem Kommanditist und einem Komplementär gegründet. Die Beteiligung von Aktionären ist dann die logische Konsequenz des Charakters der Kommanditgesellschaft auf Aktien, welche auf die Gewinnung von Kapitalgebern ausgerichtet ist.
12 STEUERN, BUCHHALTUNG, HR UND LOHNBUCHHALTUNG IN POLENItem Code: G00006 (APR.23) Investieren in Polen 2023GesellschaftsrechtBezeichnung auf polnischEintrag Handelsregister / Rechtspersö-lichkeit Mindestkapital Einpersonengesellschaft GmbHSpółka z ograniczoną odpowiedzialnością (Sp.zo.o.) ja / ja PLN 5.000,00 Mindestnennwert PLN50,00jaAG Spółka Akcyjna (S.A.) ja / jaPLN 100.000,00 Mindestnennwert PLN0,01jaGenossen-schaft Spółdzielnia ja / ja neinNein, mindestens 10 Mit-glieder (5 in landwirtschaft-lichen Genossenschaften). Gilt nicht, wenn mindestens 3 Mitglieder juristische Personen sind.OHG Spółka jawna (Sp.j.) ja / ja nein neinKGSpółka komandytowa (Sp. k.)ja / nein nein neinKGaASpółka komandytowo- -akcyjna (Sp. k-a)ja / nein PLN 50.000,00 neinGbR Spółka cywilna (S.C.) ja /nein nein neinEingetragene Zweignieder-lassungOddział ja / nein neinSteuerlicheBetriebsstätteZakład ja / nein nein
13Item Code: G00006 (APR.23)Investieren in Polen 2023Gesellschaftsrecht STEUERN, BUCHHALTUNG, HR UND LOHNBUCHHALTUNG IN POLEN Steuer auf zivilrechtliche Handlungen / RechtsgebührenSchriftform / Notariats-aktTransparenz Registrie-rung bei Finanzbehör-denAbschlussprüfung: Umsatz ≥ EUR 5.000.000,00 Bilanzsumme ≥ EUR2.500.000,00 Mitarbeiter ≥50GmbH 0,5% Gründungssteuer / Eintrag ins Handelsregisterja / ja nein jaSofern mindestens 2dieser Bedingungen zutreenAG 0,5% Gründungssteuer / Eintrag ins Handelsregisterja / ja nein ja ObligatorischGenossen-schaft Nein / Eintrag ins Handelsregisterja / nein nein ja VorgeschriebenOHG 0,5% Gründungssteuer / Ein-trag ins Handelsregisterja / nein ja* jaSofern mindestens 2dieser Bedingungen zutreenKG0,5% Gründungssteuer (Ja bei Kommanditgesell-schaften mit einer GmbH als Komplementär)/ Eintrag ins Handelsregisterja / nein nein jaSofern mindestens 2dieser Bedingungen zutreenKGaA0,5% Gründungssteuer / Ein-trag ins Handelsregisterja / ja nein jaSofern mindestens 2dieser Bedingungen zutreenGbR0,5% Gründungssteuer / Eintrag in das zentrale Gewerberegister natürlicher Personenja/nein ja jaSofern mindestens 2dieser Bedingungen zutreenEingetragene Zweignieder-lassung In der Regel nein; Eintrag ins Handelsregister- - jaIm Rahmen der Prüfung des MutterunternehmensSteuerlicheBetriebsstätte- - - jaIm Rahmen der Prüfung des Mutterunternehmens
14 STEUERN, BUCHHALTUNG, HR UND LOHNBUCHHALTUNG IN POLENItem Code: G00006 (APR.23) Investieren in Polen 2023Niederlassung und RepräsentanzNIEDERLASSUNG UND REPRÄSENTANZNiederlassung eines ausländischen UnternehmensNach polnischem Recht können Unternehmer Niederlassungen gründen, um in Polen eine geschäftliche Tätigkeit auszuführen. Ein Unternehmen aus dem Ausland darf eine Niederlassung unter der Bedingung gründen, dass ein polnischer Unternehmer das gleiche Recht im Herkunftsland des ausländischen Unternehmers hat (Gegenseitigkeitsprinzip), es sei denn, durch Polen unterzeichnete internationale Abkommen enthalten abweichende Regelungen. Das oben Genannte gilt nicht für Unternehmer aus EU- und EWR-Ländern sowie aus Ländern, die Assoziationsabkommen mit der EU im Bereich der Niederlassungsfreiheit abgeschlossen haben. Diese Unternehmer genießen freies Recht zur Gründung von Niederlassungen auf dem polnischen Staatsgebiet. Eine Niederlassung besitzt keine Rechtspersönlichkeit, sie ist integraler Bestandteil des ausländischen Unternehmens, kann im eigenen Namen keine Rechte erwerben oder Verpflichtungen eingehen und kann weder klagen noch verklagt werden. Niederlassungen besitzen jedoch große Unabhängigkeit in Personalfragen. Der Umfang der Geschäftstätigkeit darf den des ausländischen Unternehmers nicht überschreiten. Für einige Branchen kann es Sonderregelungen (für Polen und für die Europäische Union) bzgl. der Erönung von Niederlassungen geben, z.B. was die Erönung von Niederlassungen ausländischer Banken, Versicherungen oder Investmentgesellschaften angeht. In diesen Fällen sind Sonderregelungen zu berücksichtigen (die von den allgemeinen Regelungen abweichen können).Vertretung eines Ausländischen UnternehmensAusländische Unternehmer können eine Vertretung in Polen erönen. Eine Vertretung besitzt keine eigenständige Rechtspersönlichkeit, sondern sie wird als Teil der organisatorischen und funktionalen Struktur des ausländischen Unternehmens behandelt. Sie kann keine Rechte erwerben oder Verpflichtungen eingehen, verklagen oder verklagt werden. Die Vertretung darf durch den Unternehmer nur für Werbungs- und Promotionszwecke des Unternehmers in Polen gegründet werden.Die Ausübung bestimmter Tätigkeiten durch Angestellte einer Repräsentanz kann das Risiko der Entstehung einer Betriebsstätte für steuerliche Zwecke mit sich bringen.
15Item Code: G00006 (APR.23)Investieren in Polen 2023Körperschaftssteuer (CIT) STEUERN, BUCHHALTUNG, HR UND LOHNBUCHHALTUNG IN POLEN Investieren in Polen 2023STEUERN IN POLENKÖRPERSCHAFTSSTEUER (CIT)Rechtsgrundlage Gesetz vom 15. Februar 1992 über die Körperschaftsteuer und spätere Fassungen.Grundlegende InformationenEinkunftsquellen: • Einkünfte aus Kapitalerträgen, • Einkünfte aus der Wirtschaftstätigkeit sowie besonderen Bereichen der Landwirtschaftsproduktion. Als Folge dieser Novelle wird die Höhe der Einkünfte aus diesen beiden Einkunftsquellen separat berechnet, und es besteht keine Möglichkeit mehr, Verluste aus Kapitaleinkünften mit Einkünften aus einer anderen Wirtschaftstätigkeit zu kompensieren. Eine Ausnahme bezieht sich ausschließlich auf Banken (deren Einkünfte als eine Einnahmequelle angesehen werden).Gegenstand der BesteuerungGegenstand der Körperschaftsbesteuerung sind die kumulierten Einkünfte aus den beiden Einkunftsquellen: Kapitalgewinne und Einkünfte aus der sonstigen Wirtschaftstätigkeit. Dies bedeutet, dass bei der Erzielung eines Gewinns aus diesen beiden Einnahmequellen, dieser einer Gesamtbesteuerung mit einem Steuersatz von 19% (9%) unterliegt.In der Regel entstehen Erträge aus Kapitalgewinnen nach dem periodengerechten Abgrenzungsprinzip. Eine Ausnahme hiervon sollen demnach typisch kassenmäßige Einkünfte darstellen, d. h. ab 2021 einschließlich der Gewinnausschüttung aus einer Kommanditgesellschaft.Steuerpflichtige mit Wohnsitz in Polen werden mit ihrem Welteinkommen besteuert. Steuerpflichtige ohne Wohnsitz in Polen werden nur mit ihrem in Polen erzielten Einkommen besteuert. Durch Steuerinländer erzieltes ausländisches Einkommen unterliegt generell der gleichen Körperschaftssteuer wie inländisches Einkommen, es sei denn, ein Doppelbesteuerungsabkommen zeigt etwas anderes auf. Niederlassungen werden generell genauso wie Tochterunternehmen besteuert.NIEDERLASSUNG UND REPRÄSENTANZNiederlassung eines ausländischen UnternehmensNach polnischem Recht können Unternehmer Niederlassungen gründen, um in Polen eine geschäftliche Tätigkeit auszuführen. Ein Unternehmen aus dem Ausland darf eine Niederlassung unter der Bedingung gründen, dass ein polnischer Unternehmer das gleiche Recht im Herkunftsland des ausländischen Unternehmers hat (Gegenseitigkeitsprinzip), es sei denn, durch Polen unterzeichnete internationale Abkommen enthalten abweichende Regelungen. Das oben Genannte gilt nicht für Unternehmer aus EU- und EWR-Ländern sowie aus Ländern, die Assoziationsabkommen mit der EU im Bereich der Niederlassungsfreiheit abgeschlossen haben. Diese Unternehmer genießen freies Recht zur Gründung von Niederlassungen auf dem polnischen Staatsgebiet. Eine Niederlassung besitzt keine Rechtspersönlichkeit, sie ist integraler Bestandteil des ausländischen Unternehmens, kann im eigenen Namen keine Rechte erwerben oder Verpflichtungen eingehen und kann weder klagen noch verklagt werden. Niederlassungen besitzen jedoch große Unabhängigkeit in Personalfragen. Der Umfang der Geschäftstätigkeit darf den des ausländischen Unternehmers nicht überschreiten. Für einige Branchen kann es Sonderregelungen (für Polen und für die Europäische Union) bzgl. der Erönung von Niederlassungen geben, z.B. was die Erönung von Niederlassungen ausländischer Banken, Versicherungen oder Investmentgesellschaften angeht. In diesen Fällen sind Sonderregelungen zu berücksichtigen (die von den allgemeinen Regelungen abweichen können).Vertretung eines Ausländischen UnternehmensAusländische Unternehmer können eine Vertretung in Polen erönen. Eine Vertretung besitzt keine eigenständige Rechtspersönlichkeit, sondern sie wird als Teil der organisatorischen und funktionalen Struktur des ausländischen Unternehmens behandelt. Sie kann keine Rechte erwerben oder Verpflichtungen eingehen, verklagen oder verklagt werden. Die Vertretung darf durch den Unternehmer nur für Werbungs- und Promotionszwecke des Unternehmers in Polen gegründet werden.Die Ausübung bestimmter Tätigkeiten durch Angestellte einer Repräsentanz kann das Risiko der Entstehung einer Betriebsstätte für steuerliche Zwecke mit sich bringen.
16 STEUERN, BUCHHALTUNG, HR UND LOHNBUCHHALTUNG IN POLENItem Code: G00006 (APR.23) Investieren in Polen 2023Körperschaftssteuer (CIT)Steuersatz (CIT) Es bestehen in Polen zwei Körpergaststeuersätze:19% - Körperschaftsteuersatz für unbeschränkt und beschränkt steuerpflichtige Körperschaften - keine Mindestkörperschaftsteuer,9% - Körperschaftsteuersatz für: » sog. „kleine Steuerpflichtige“. Das sind alle Steuerpflichtigen, deren Einnahmen im vorherigen Steuerjahr PLN 2.000.000,00, einschließlich Umsatzsteuer, nicht überschritten, » Steuerpflichtige, die ihre Geschäftstätigkeit beginnen (im Steuerjahr der Aufnahme der Geschäftstätigkeit) - für einige Körperschaften, die umgewandelt wurden, sind Beschränkungen bei der Anwendung des 9%-Satzes vorgesehen.Mindestkörperschafts-steuerDer Gesetzgeber hat auf der Grundlage der Vorschriften über die Körperschaftssteuer eine Mindestkörperschaftssteuer in Höhe von 10% der Steuerbemessungsgrundlage für Unternehmen, die Körpergutssteuerzahler sowie steuerliche Kapitalgruppen sind, eingeführt, welche: • Verluste aus einer anderen Einnahmequelle als Kapitalerträge erzielen (d. h. im wesentlichen aus unternehmerischer Tätigkeit), oder • einen Anteil ihrer Einkünfte aus unternehmerischer Tätigkeit bezogen auf die Gesamteinkünfte aus der Geschäftstätigkeit von nicht mehr als 1% der Steuerbemessungsgrundlage ausweisen.Bei der Berechnung der Verluste und des Einkommensanteils an den Gesamteinkünften werden die im Steuerjahr zur Umsatzerzielung getragenen Kosten nicht berücksichtigt, hierin sowohl Abschreibungen, oder Leasingaufwendungen, als auch solche Kosten, welche aus dem Kauf oder der Instandhaltung von Anlagegütern resultieren.Die Steuerbemessungsgrundlage, die die Grundlage für die Berechnung der Mindeststeuer bildet, wird gesondert festgelegt, und umfasst einen bestimmten Prozentsatz der Einnahmen oder einen Prozentsatz der Einnahmen zuzüglich der Kosten für Fremdfinanzierung und Beratungsleistungen für verbundene Unternehmen.Der Gesetzgeber hat Ausnahmen von der Mindestbesteuerung vorgesehen. Die Verordnung gilt danach nicht für: • Unternehmen (Existenzgründer), die ihre Geschäftstätigkeit aufnehmen, und zwar im Jahr der Aufnahme der Geschäftstätigkeit sowie in den zwei unmittelbar darauolgenden Steuerjahren (diese Vorzugsregelung gilt nicht für Unternehmen, die aus einer Umstrukturierung hervorgegangen sind), • Finanzunternehmen • Unternehmen, die im Vergleich zum Vorjahr mindestens 30% niedrigere Einnahmen generiert haben • kleine Steuerzahler • Unternehmen, die in einem der drei Steuerjahre, die dem Steuerjahr, für das die Steuer zu entrichten ist, unmittelbar vorausgehen, einen Einkommensanteil in den Umsätzen von mindestens 2% erzielen.Die Steuer ist nicht vor Ende 2024 zu entrichten.
17Item Code: G00006 (APR.23)Investieren in Polen 2023Körperschaftssteuer (CIT) STEUERN, BUCHHALTUNG, HR UND LOHNBUCHHALTUNG IN POLEN Zahlungsweise Monatliche Vorauszahlungen in der Höhe der Dierenz zwischen der ab Jahresanfang geschuldeten Steuer und der Summe der geleisteten Vorauszahlungen, werden auf ein individuelles Steuerkonto überwiesen. In bestimmten Fällen ist die Zahlung der Vorauszahlungen in pauschalierter Form möglich.Die Pflicht zur Entrichtung von Steuervorauszahlungen erstreckt sich nicht auf Steuerpflichtige, bei denen ein steuerlicher Verlust entstanden ist.Es müssen auch Steuerpflichtige der Einkommens- und der Körperschaftsteuer keine Steuervorauszahlungen zahlen, wenn deren Vorauszahlung für den jeweiligen Monat PLN 1.000,00 nicht überschritt. Es handelt sich um Fälle, bei denen die auf den seit Jahresbeginn erzielten Gewinn geschuldete Steuer, gemindert um die Summe der seit Jahresbeginn entrichteten Vorauszahlungen, PLN 1.000,00 nicht überschreitet. Wenn die auf den seit Jahresbeginn erzielten Gewinn geschuldete Steuer, gemindert um die Summe der seit Jahresbeginn entrichteten Vorauszahlungen, PLN 1.000,00 überschreitet, muss die laufende Vorauszahlung entrichtet werden. Diese Methode findet bei Steuerpflichtigen, die die Vorauszahlungen monatlich als auch quartalsweise entrichten, Anwendung. Des Weiteren findet diese Regelung bei Steuerpflichtigen der Einkommensteuer Anwendung, die Einnahmen aus der Vermietung erzielen, die nach allgemeinen Grundsätzen versteuert werden.Von der Pflicht der Zahlung der Vorauszahlung sind Steuerpflichtige der Körperschafts und der Einkommensteuer, die eine vereinfachte Methode zur Bestimmung der Vorauszahlungen anwenden, nicht befreit.Abrechnung des SteuerverlustesDer Steuerverlust kann innerhalb von 5 Jahren abgerechnet werden. In jedem Jahr dürfen nicht mehr als 50% des Verlustes abgezogen werden (der Rest in den Folgejahren), oder eine einmalige Minderung des Einkommens in einem der nächsten aufeinanderfolgenden Steuerjahre um nicht mehr als PLN 5.000.000,00. Der nicht abgezogene Betrag wird in den verbleibenden Jahren des Fünfjahreszeitraums ausgeglichen, sofern der Betrag der Minderung in einem dieser Jahre 50% des Verlustes nicht übersteigt.Beschränkte SteuerpflichtDie unbeschränkte Steuerpflicht aus in Polen erzielten Einkünften betrit Unternehmen mit einem Vorstand oder Sitz in Polen, wohingegen Unternehmen, welche weder einen Vorstand noch einen Sitz in Polen besitzen, lediglich der beschränkten Steuerpflicht in diesem Bereich unterliegen.Mit Ausnahme von Einkünften aus einer auf polnischem Gebiet ausgeübten Geschäftstätigkeit und aus in Polen gelegenen Immobilien gelten als Einkünfte auf polnischem Gebiet auch Einkünfte aus Forderungen, die von Unternehmen mit Sitz oder ständigem Wohnsitz in Polen beglichen werden, unabhängig vom Ort des Vertragsabschlusses und der Ausübung der Dienstleistung. Als in Polen erzieltes Einkommen gelten auch Erträge aus in Polen zum Börsenhandel zugelassenen Wertpapieren und Derivaten, sowie aus der Übertragung, direkt oder indirekt, von Anteilen an einem Unternehmen und Investmentfonds.
18 STEUERN, BUCHHALTUNG, HR UND LOHNBUCHHALTUNG IN POLENItem Code: G00006 (APR.23) Investieren in Polen 2023Körperschaftssteuer (CIT)Auch Dividenden, Zinsen und andere Forderungen, die der Quellensteuer unterliegen, und von einem polnischen Unternehmen gezahlt werden, gelten ebenfalls als auf dem Territorium Polens erzielt.Der Katalog hat einen oenen Charakter, und schließt damit nicht die Anerkennung von anderen Einkunftsarten, als solche auf dem polnischen Hoheitsgebiet erzielt, aus. Es ist hervorzuheben, dass die von Polen abgeschlossenen Doppelbesteuerungsabkommen in der Praxis zur Folge haben können, dass das jeweilige Einkommen im konkreten Fall jedoch nicht in Polen zu versteuern sein wird. Immobiliengesell-schaftDies sind Unternehmen, die bestimmte Kriterien hinsichtlich des Wertes der Vermögenswerte erfüllen, die Immobilien oder Rechte an solchen Immobilien repräsentieren, oder den Anteilsbesitz (Aktien) in Gesellschaften reflektieren, welche ihrerseits Immobiliengesellschaften sind, hierin auch Immobilienfonds.Der Verkauf von Anteilen an einer Immobiliengesellschaft durch einen Gebietsfremden, der 5% oder mehr dieser Anteile besitzt, verpflichtet die Immobiliengesellschaft als Steuerschuldner zur Erhebung der Steuer auf den korrelierenden Veräußerungserlös.Verbundene UnternehmenLaut OECD-Musterabkommen (OECD-MA) liegt ein verbundenes Unternehmen immer dann vor, wenn: • Ein Unternehmen unmittelbar oder mittelbar an der Geschäftsführung, der Kontrolle oder dem Kapital des anderen Unternehmens beteiligt ist (Tochtergesellschaft), oder • Dieselben Personen unmittelbar oder mittelbar an der Geschäftsführung, der Kontrolle oder dem Kapital beider Unternehmen beteiligt sind (Schwestergesellschaft).Schätzung des Wertes der Transaktionen über die Erbringung von DienstleistungenWeicht der im Vertrag als Preis angegebene Wert wesentlich vom Marktwert dieser Waren, Rechte oder Dienstleistungen ab, so fordert die Steuerbehörde die Vertragsparteien auf, diesen Wert zu ändern oder die Gründe anzugeben, die die Oenlegung des Preises rechtfertigen, der wesentlich vom Marktwert abweicht. Erfolgt keine Antwort, keine Wertänderung oder es werden keine Gründe angegeben, die die Angabe des Preises rechtfertigten, der wesentlich vom Marktwert abweicht, so bestimmt die Steuerbehörde den Wert unter Berücksichtigung eines akkreditierten Gutachters. Weicht der so ermittelte Wert um mindestens 33% vom Vertrag ab, so gehen die Kosten des Gutachtens zu Lasten des Verkäufers.Abzugsfähige Be-triebsaufwendungen Als steuerlich anrechnungsfähige Betriebsausgaben gelten die zum Zwecke der Erzielung der Betriebseinnahmen oder zur Aufrechterhaltung und Sicherung einer Erwerbsquelle getragenen Aufwendungen, ausgenommen die in Art. 16 Abs. 1 genannten Aufwendungen. Siehe „Nicht steuerlich abzugsfähige Betriebsaufwendungen“ auf Seite 23.Besteuerung nichtmonetärer EinlagenEine Sacheinlage in eine Kapitalgesellschaft in Form eines Unternehmens oder eines organisierten Teils davon hat weder für die Gesellschaft noch für das einbringende Unternehmen steuerliche Folgen der Transaktion. Bei einer Sacheinlage in anderer Form als einem Unternehmen oder seinem organisierten Teil führt die Sacheinlage des Einbringenden in die Gesellschaft hingegen zur Entstehung von Einkommen, und damit einhergehend zur Erfordernis der Zahlung von Körperschaftssteuer.
19Item Code: G00006 (APR.23)Investieren in Polen 2023Körperschaftssteuer (CIT) STEUERN, BUCHHALTUNG, HR UND LOHNBUCHHALTUNG IN POLEN In diesem Fall stellt der Wert des Einbringungsgegenstands, wie er im Gesellschaftsvertrag, in der Satzung oder in anderen Dokumenten festgelegt ist, eine Einnahme dar. Derjenige, der einen solchen Beitrag leistet, ist berechtigt, die mit dem Gegenstand der Sacheinlage verbundenen Kosten geltend zu machen. In diesem Fall ist die Steuerbemessungsgrundlage der potenzielle Überschuss des Einbringungswertes über den mit dieser Einlage korrelierenden Kosten der Aufwendungen, nach Vornahme der sich aus den Vorschriften ergebenen erforderlichen Wertanpassungen.Weicht der Wert des Einbringungsgegenstandes von seinem Marktwert ab, werden die Einnahmen in Höhe des Marktwertes der Einlage ermittelt. Auf Seiten des Unternehmens, welches die Einlage erhält, entsteht jedoch kein Einkommen.
20 STEUERN, BUCHHALTUNG, HR UND LOHNBUCHHALTUNG IN POLENItem Code: G00006 (APR.23) Investieren in Polen 2023Körperschaftssteuer (CIT)TRANSFERPREISE 2023Der Steuerpflichtige ist verpflichtet, eine lokale Verrechnungspreisdokumentation für eine kontrollierte einheitliche Transaktion zu erstellen, deren Wert ohne Mehrwertsteuer in einem Geschäftsjahr die folgenden Dokumentationsschwellen überschreitet: • PLN 10.000.000,00 bei Warentransaktion, • PLN 10.000.000,00 bei Finanztransaktion, • PLN 2.000.000,00 bei Dienstleistungstransaktion, • PLN 2.000.000,00 im Falle einer anderen als der oben genannten Transaktion.Bei kontrollierten Transaktionen mit einem Unternehmen, das seinen Wohnsitz, Sitz oder seine Geschäftsleitung in einem Gebiet oder in einem Land hat, das einen schädlichen Steuerwettbewerb führt, oder einer ausländischen Betriebsstätte, welche in einem Gebiet oder in einem Land liegt, welches einen schädlichen Steuerwettbewerb führt (Transaktionen mit Unternehmen aus sogenannten Steueroasen), beträgt die Dokumentationsschwelle: • PLN 2.500.000,00 im Falle einer Finanztransaktion, • PLN 500.000,00 im Falle einer anderen Transaktion als einer Finanztransaktion.Die Dokumentationsschwellenwerte werden separat festgelegt für: • jede kontrollierte Transaktion einheitlicher Natur, unabhängig von der Zuordnung der kontrollierten Transaktion zu Waren-, Finanz-, Dienstleistungs- oder anderen Transaktionen, • auf der Kosten- und Ertragsseite.Die Verrechnungspreise werden nach der unter den gegebenen Umständen am besten geeigneten Methode überprüft, die unter den folgenden Methoden ausgewählt wurde: • Methode des vergleichbaren unkontrollierten Preises, • Wiederverkaufspreise, • Kosten plus, • Nettotransaktionsmarge, • Gewinnverteilung.Bei der Berechnung der Höhe des Einkommens (des Verlusts) wendet die Behörde die von dem verbundenen Unternehmen angenommene Methode an, es sei denn, die Anwendung einer anderen Methode als die von dem verbundenen Unternehmen angenommene ist unter den gegebenen Umständen besser geeignet.Die lokale Verrechnungspreisdokumentation sollte bis zum Ende des 10. Monats nach Ende des Steuerjahres erstellt werden.Der Steuerpflichtige ist verpflichtet, bis zum Ende des 11. Monats nach Ablauf des Steuerjahres eine TP-R-Erklärung über die Verrechnungspreise vorzulegen.Ein integraler Bestandteil der Verrechnungspreisinformationen ist eine Erklärung der Geschäftsleitung, dass die lokale Verrechnungspreisdokumentation erstellt wurde und dass die lokale Verrechnungspreisdokumentation in Übereinstimmung mit dem tatsächlichen Stand der Dinge erstellt wurde und dass die von der Dokumentation erfassten Verrechnungspreise zu den Bedingungen festgelegt wurden, die zwischen nicht verbundenen Parteien vereinbart würden.
21Item Code: G00006 (APR.23)Investieren in Polen 2023Körperschaftssteuer (CIT) STEUERN, BUCHHALTUNG, HR UND LOHNBUCHHALTUNG IN POLEN Im Katalog der Befreiungen von der Verpflichtung zur Erstellung lokaler Dokumentationen ist die wichtigste die Befreiung von der Verpflichtung zur Erstellung lokaler Dokumentationen für Geschäfte, die nur von verbundenen Unternehmen mit Wohnsitz, Sitz oder Vorstand auf dem Hoheitsgebiet der Republik Polen in dem Steuerjahr abgeschlossen wurden, in dem jede dieser verbundenen Unternehmen bestimmte Bedingungen erfüllen muss, insbesondere keine von ihnen einen Steuerverlust erlitt.Wenn die konsolidierten Umsätze der Kapitalgruppe im Vorjahr die Grenze von 200.000.000,00 PLN überschritten, ist sie verpflichtet, bis zum Ende des zwölften Monats nach Ablauf des Steuerjahres die sogenannte Master File Dokumentation zu erstellen.Ab 2022 wird die Verpflichtung zur Erstellung einer lokalen Verrechnungspreisdokumentation gemäß dem Rechtsakt zur Änderung der Körperschaftsteuergesetzgebung (unter anderem) nicht mehr gelten bei: • Transaktionen zwischen ausländischen (EU- oder EWR- ) Betriebsstätten auf dem Gebiet der Republik Polen und Transaktionen zwischen einer solchen Betriebsstätte und einem polnischen verbundenen Unternehmen, sofern keine Verluste entstanden und keine Befreiungen in Anspruch genommen wurden • Transaktionen, die ausschließlich die Abrechnung von Ausgaben zwischen verbundenen Parteien zum Gegenstand haben, die für eine nicht verbundene Partei getätigt wurden, wenn die folgenden Bedingungen kumulativ erfüllt sind: » kein Mehrwert geschaen wird, und die Abrechnung ohne Berücksichtigung einer Gewinnspanne oder eines Marktkaufschlags erfolgt, » die Abrechnung ist nicht direkt mit einer anderen kontrollierten Transaktion verbunden » die Abrechnung erfolgte unmittelbar nach der Zahlung an eine nicht verbundene Partei, » die verbundene Partei ist kein Unternehmen, das seinen Wohnsitz, seinen eingetragenen Sitz oder seine Hauptverwaltung in einem Gebiet oder Land hat, das einen schädlichen Steuerwettbewerb führt, • Transaktionen, die Dienstleistungen mit geringem Mehrwert darstellen - wenn die im Gesetz festgelegten Bedingungen erfüllt sind (sicherer Hafen für Dienstleistungen mit geringem Mehrwert), • Transaktionen, die ein Darlehen, einen Kredit oder eine Anleihe, wenn die im Gesetz festgelegten Bedingungen erfüllt sind (sicherer Hafen für Finanztransaktionen).UNSER STEUERKANZLEI IST FÜR SIE DA!Wenn Sie Fragen zum Steuerrecht in Polen haben, wenden Sie sich bitte an unser Beraterteam.STEUERN & RECHT ANETA MAJCHROWICZ-BĄCZYKSteuerberaterin Rechtsanwältin Fachbereich SteuerrechtSteuerkanzlei: Posen
22 STEUERN, BUCHHALTUNG, HR UND LOHNBUCHHALTUNG IN POLENItem Code: G00006 (APR.23) Investieren in Polen 2023Körperschaftssteuer (CIT)Zinsen eines fremdfinanzierten Beteiligungserwerbs i.d.R. abzugsfähig.Vorschriften zur UnterkapitalisierungUnterkapitalisierung - FremdfinanzierungMit der Novelle des Körperschaftsteuergesetzes wurde die Begrenzung der Möglichkeit eingeführt, Zinsen für Kredite (Darlehen) als Aufwendungen zu erfassen.Die Steuerpflichtigen sind gehalten, von den Betriebsausgaben die Aufwendungen für die schuldrechtliche Finanzierung in dem Teil herauszurechnen, der dem Überschussbetrag der Aufwendungen für die schuldrechtliche Finanzierung über PLN 3.000.000,00 oder 30% des Betrages entspricht, i definiert als die Summe der Erträge aus allen Ertragsquellen vermindert um die Erträge aus Zinsen über der Summe der Betriebsausgaben, vermindert um die im Steuerjahr als Betriebsausgaben angerechneten Abschreibungen und Aufwendungen für die schuldrechtliche Finanzierung, die dem Anfangswert einer Sachanlage oder einem immateriellen aktivierten Vermögensgegenstand nicht zugeschrieben wurden (sogenanntes steuerliches EBIDTA).Abschreibungen Abschreibungsmethoden: linear, degressiv nur für spezielle Maschinen, Geräte und Transportmittel zulässig. In den im Gesetz genannten Fällen ist es möglich, individuelle Sätze anzuwenden. Liegt der ursprüngliche Wert einer Sachanlage oder eines immateriellen Wirtschaftsguts zum Zeitpunkt der Nutzungsübernahme unter 10.000,00 PLN (netto), kann der Steuerpflichtige eine einmalige Abschreibung als GWG vornehmen.Abschreibungssätze: • Nichtwohngebäude: 2,5%, • Andere Gebäude und Installationen: 4,5%, • Maschinen und Ausrüstung: 7% - 25%, • PKW und LKW: 20%, • Computer: 30%.Wenn es technisch nachprüfbar ist, oder bei gebrauchten Vermögensgegenständen, sind andere Abschreibungssätze zulässig (mit Vorbehalten, z.B. für unternehmerische Tätigkeiten in einer Sonderwirtschaftszone oder der Polnischen Investitionszone, auf der Grundlage einer Genehmigung).Ab 2022 ist die Möglichkeit der Abschreibung von Wohngebäuden ausgeschlossen (im Jahr 2022 ist eine Abschreibung nur noch für solche Gebäude möglich, die bis zum 31.12.2021 erworben wurden, und dieses zeitlich begrenzt bis maximal zum 31. Dezember 2023). Aufgrund dieser Änderungen kann ein Steuerpflichtiger die Wohngebäude nicht mehr in das Verzeichnis der materiellen und immateriellen langfristigen Anlagevermögenswerte aufnehmen.Die Steuerzahler können von einer Abschreibungsprämie profitieren. Wenn ein Steuerpflichtiger diese Lösung anwendet, kann er eine einmalige Abschreibung bis zu einem Betrag von PLN 100.000,00 vornehmen, und diese den Aufwendungen in demjenigen Jahr zurechnen, in dem er die angeschate, werksseitig neue Sachanlage in Gebrauch genommen hat.
23Item Code: G00006 (APR.23)Investieren in Polen 2023Körperschaftssteuer (CIT) STEUERN, BUCHHALTUNG, HR UND LOHNBUCHHALTUNG IN POLEN Rückstellungen Bilanzrechtliche Rückstellungen werden steuerlich generell nicht anerkannt (wenige, sehr restriktive Ausnahmen).Nicht steuerlich abzugsfähige Betriebsaufwendun-genBeispielhafte Kosten, welche nicht zu den steuerlich absetzbaren Aufwendungen gehören (detaillierte Aufzählung in Art. 16 Abs. 1 des Körperschaftsteuergesetzes) • Aufwendungen für den Erwerb von Grundstücken in Eigentum oder der Erwerb von Erbnießbrauchsrechten (Fruchtgenussrechten) mit Ausnahme der dafür anfallenden Gebühren, • Abschreibungen aufgrund von PKW-Verschleiß in dem auf der Grundlage des den folgenden Betrag übersteigenden Fahrzeugwertes ermittelten Teil: » PLN 225.000,00 - im Falle eines Personenkraftwagens, der ein elektrisches Fahrzeug im Sinne des Art. 2 Pkt. 12 des Gesetzes vom 11. Januar 2018 über Elektromobilität und alternative Kraftstoe ist, » PLN 150.000,00 - bei anderen Personenkraftwagen. • Zinsen, Bankprovisionen und Kursdierenzen von Darlehen, welche die Investitionskosten während der Investitionsphase erhöhen, • Berechnete und nicht bezahlte oder erlassene Zinsen aus Verbindlichkeiten, auch aus Darlehen, • Die meisten in der Handelsbilanz gebildeten Rückstellungen, • Aufwendungen zur Übernahme oder zum Erwerb von Anteilen, • Repräsentationsausgaben, vor allem für Bewirtung, • die unrechtmäßige Beschäftigung eines Arbeitnehmers und das vollständige oder teilweise Verschweigen des Arbeitsentgeltes eines solchen Arbeitnehmers an die zuständigen Steuerbehörden.Sonderregelungen für immaterielle DienstleistungenBis Ende 2021 waren die Steuerzahler verpflichtet, die folgenden Kosten von den abzugsfähigen Ausgaben auszuschließen: • Dienstleistungen, die von verbundenen Unternehmen oder aus Steueroasen unmittelbar oder mittelbar erworben wurden, • a contrario galt dieses nicht für Aufwendungen für Dienstleistungen, Lizenzen und Gebühren, die zugunsten nicht verbundener Unternehmen getragen wurden, • die Begrenzung galt für einen Betrag über PLN 3.000.000,00 pro Jahr plus 5% des sogenannten steuerlichen EBIDTA, • auf der Grundlage des Bestandsschutzes können die in jedem Jahr der Anwendung der oben genannten Rechtsvorschriften nicht abgezogenen Kostenbeträge in den folgenden fünf Steuerjahren nach den in diesem Jahr geltenden Regeln, und innerhalb der geltenden Betragsgrenzen, steuerrechtlich berücksichtigt werden.
24 STEUERN, BUCHHALTUNG, HR UND LOHNBUCHHALTUNG IN POLENItem Code: G00006 (APR.23) Investieren in Polen 2023Körperschaftssteuer (CIT)Gewerbliche GrundsteuerDie sogenannte „Mindest-Ertragssteuer” in Bezug auf Steuerpflichtige wurde eingeführt, die kommerzielle Handelsgewerbe- und Dienstleistungsimmobilien und als Büroimmobilien klassifizierte Gebäude besitzen (Art. 24b, Art. 24c Körperschaftsteuergesetz) - umgangssprachlich als „Steuer auf kommerzielle Immobilien” bezeichnet.Die Steuer wird auf Gebäude erhoben, die: • im Eigentum oder Miteigentum eines Steuerpflichtigen stehen, • im Rahmen eines Miet-, Pacht- oder ähnlichen Vertrages ganz oder teilweise zur Nutzung überlassen worden sind, • sich auf dem Gebiet der Republik Polen befinden.Die Steuer betrit Erträge aus dem Eigentum an einer Sachanlage, welche ein Handels-, Gewerbe- oder Dienstleistungsgebäude ist, dessen Anfangswert PLN 10.000.000,00 überschreitet. Die Immobilien müssen entsprechend nach langfristigen Sachanlagen klassifiziert sein.Diese Regel gilt für folgende kommerzielle Immobilien: • Handels-, Gewerbe- und Dienstleistungsgebäude, klassifiziert als: Einkaufszentren, Warenhäuser, selbstständige Läden und Boutiquen, sonstige Handels-, Gewerbe und Dienstleistungsgebäude, • Bürogebäude entsprechend klassifiziert.Welcher Steuersatz wird gelten? • 0,035% monatlich.
25Item Code: G00006 (APR.23)Investieren in Polen 2023Körperschaftssteuer (CIT) STEUERN, BUCHHALTUNG, HR UND LOHNBUCHHALTUNG IN POLEN QUELLENSTEUER (WHT) 2023Zinsen, Lizenzgebühren und andereZinsen und Lizenzgebühren, die an Steuerausländer ausgezahlt werden sowie Gebühren für bestimmte immaterielle und rechtliche Dienstleistungen (z.B. Beratung, Buchhaltung, rechtliche und technische Dienstleistungen, Werbung, Datenverarbeitung, Marktforschung, Personalbeschaung, Management, Controllingleistungen, Bürgschaften, etc.) unterliegen einer 20%-igen Quellensteuer, sofern der Satz nicht auf der Grundlage eines Steuerabkommens oder der EU-Zins- und Lizenzgebührenrichtlinie herabgesetzt wurde.Anforderungen in Bezug auf die Befreiung von der Quellensteuer bei Zinsen und LizenzgebührenDie grundlegende Bedingung für die Befreiung von der Quellensteuer ist im Fall von Zinsen und Lizenzgebühren, die zwischen verbundenen Unternehmen anfallen, dass der Empfänger der Forderungen der tatsächliche wirtschaftliche Eigentümer (beneficial owner) dieser Forderungen ist.Damit die Befreiung zur Anwendung kommt, muss der polnische Steuerzahler eine Bescheinigung erlangen, die, neben den bisherigen Elementen, eine Anordnung enthält, dass das Unternehmen bzw. der ausländische Betrieb, der der Inhaber der Gläubigerforderungen ist, deren tatsächlicher wirtschaftlicher Eigentümer ist.DividendenDie Besteuerung von Dividenden stellt sich wie folgt dar: 19% bzw. jeweiliges DBA und Anwendung der EU-Richtlinie zur Besteuerung von Mutter- und Tochtergesellschaften.Die sogenannte Dividendenbefreiung: • Quellensteuerbefreiung für eine in Polen ansässige Gesellschaft, die an eine in Polen ansässige Gesellschaft zahlt, • Quellensteuerbefreiung für Dividenden, die ein Unternehmen mit Sitz in Polen an ein Unternehmen mit Sitz in einem anderen Land zahlt.Bedingung: der Dividendenberechtigte muss über mindestens 10% der Anteile der dividendenzahlenden Gesellschaft über einen ununterbrochenen Zeitraum von 2 Jahren verfügen.Dividendenempfänger darf keine Steuerbefreiung in Bezug auf sein gesamtes Einkommen unabhängig von der Quelle seiner Erzielung in Anspruch nehmen (Erklärung des Dividendenempfängers nötig).FlugticketsWird keine Quellensteuer (Quellensteuersatz 10%) mehr auf Vergütungen für den Erwerb von Flugtickets für Passagiere, die im Linienflugverkehr befördert werden, erhoben.
26 STEUERN, BUCHHALTUNG, HR UND LOHNBUCHHALTUNG IN POLENItem Code: G00006 (APR.23) Investieren in Polen 2023Körperschaftssteuer (CIT)Quellensteuer Vorauszahlung und ErstattungAnmeldung Wenn Zahlungen an dieselbe verbundene Partei im Sinne der Verrechnungspreisvorschriften in Bezug auf Zinsen, Dividenden und Lizenzgebühren einen Betrag in Höhe von PLN 2.000.000,00 übersteigen, ist der Zahler verpflichtet, die Steuer in voller Höhe (19% oder 20%) zu dem sich aus den polnischen Vorschriften ergebenden Satz zu erheben, unabhängig davon, ob er berechtigt ist, einen ermäßigten Satz anzuwenden. Die auf diese Weise eingezogene Steuer wird auf Antrag zurückerstattet: • dem Steuerpflichtigen oder • dem Steuerzahler - wenn der Steuerzahler die Steuer aus eigenen Mitteln gezahlt und die wirtschaftliche Belastung durch diese Steuer getragen hat.Der Antrag wird auf elektronischem Wege eingereicht, und die Vorschriften geben an, welche Angaben er enthalten muss, und welche Anlagen ihm beizufügen sind.Die Anwendung des Mechanismus zur Zahlung und Erstattung der Quellensteuer gilt für Zahlungen an verbundene Parteien im Sinne der Verrechnungspreisgesetzgebung und für Zahlungen passiver Natur - die oben erwähnten Zinsen, Dividenden und Lizenzgebühren. Der Mechanismus gilt nicht für Dividenden, die an in Polen ansässige Personen gezahlt werden.Dies bedeutet, dass die Steuerzahler in der Regel zur Zahlung der Quellensteuer verpflichtet sind, sobald der Schwellenwert von 2 Mio. PLN überschritten wird, und dass sie erst nach Abzug und Zahlung der Quellensteuer eine Erstattung beantragen können. Es betrit allerdings nur Zahlungen an verbundene Unternehmen, die nicht in Polen steuerlich ansässig sind.Wichtig ist, dass der Zahlungs- und Erstattungsmechanismus nicht zur Anwendung kommt, wenn: • der Steuerpflichtige eine verbindliche Stellungnahme zur Anwendung der Steuerbefreiung von einer Steuerbehörde erhält, • oder er die Anwendbarkeit der Steuerbefreiung auf der Grundlage der oben genannten EU-Richtlinien prüft, und eine entsprechende Erklärung den Steuerbehörden innerhalb der gesetzlichen Fristen einreicht.Erklärung In der Erklärung sollte angegeben werden, dass der Steuerpflichtige: • im Besitz der Unterlagen ist, die nach dem Steuerrecht für die Anwendung des Steuersatzes oder die Befreiung oder Nichterhebung der Steuer aufgrund von Sondervorschriften oder Doppelbesteuerungsabkommen erforderlich sind; • nach detaillierter Prüfung keine Kenntnis von Umständen hat, die die Anwendung eines Steuersatzes, einer Steuerbefreiung oder Nichterhebung der Steuer aufgrund von Sondervorschriften oder Doppelbesteuerungsabkommen ausschließen.Diese Erklärung ist vom Vorstand des Unternehmens abzugeben.
27Item Code: G00006 (APR.23)Investieren in Polen 2023Körperschaftssteuer (CIT) STEUERN, BUCHHALTUNG, HR UND LOHNBUCHHALTUNG IN POLEN Kriterium der SorgfaltspflichtBei der Überprüfung der Bedingungen für die Anwendung einer Steuerbefreiung oder eines Steuersatzes, die sich aus Sonderregelungen oder Doppelbesteuerungsabkommen ergeben, hat der Zahler die erforderliche Sorgfalt walten zu lassen.Ab 2022 wurde das Kriterium der Sorgfaltspflicht geändert: Bei der Bewertung der Sorgfaltspflicht werden nun nicht nur Art und Umfang der Geschäftstätigkeit des Zahlers, sondern auch seine Beziehung zum Steuerpflichtigen berücksichtigt. Mit dieser Änderung sollen die Anforderungen an die Überprüfung der Sorgfaltspflicht präzisiert und eine Dierenzierung der Sorgfaltspflichten in Bezug auf verbundene und nicht verbundene Unternehmen ermöglicht werden.Verwendung einer Kopie der Wohnsitz-bescheinigung: Ein Element eines jeden Überprüfungsverfahrens für Quellensteuerfragen ist der Besitz einer Ansässigkeitsbescheinigung. Es ist nun in jedem Fall zulässig, eine Kopie der Ansässigkeitsbescheinigung zu verwenden, wenn die Angaben in der vorgelegten Kopie der Bescheinigung keinen begründeten Zweifel an deren Übereinstimmung mit den Fakten aufkommen lassen.UNSER STEUERKANZLEI IST FÜR SIE DA!Wenn Sie Fragen zum Steuerrecht in Polen haben, wenden Sie sich bitte an unser Beraterteam.STEUERN & RECHTTOMASZ NOWAKSenior-Steuerberatergetsix Tax & LegalSteuerkanzlei: Posen
28 STEUERN, BUCHHALTUNG, HR UND LOHNBUCHHALTUNG IN POLENItem Code: G00006 (APR.23) Investieren in Polen 2023Körperschaftssteuer (CIT)Dividenden die eine polnische Gesellschaft auszahlt:Die folgenden Regeln gelten unter Berücksichtigung des oben beschriebenen Verfahrens der Quellensteuer über Vorauszahlung und Erstattung.International: Dividenden ausbezahlt von einer in Polen ansässigen Gesellschaft.Dividenden, die ein gebietsansässiges polnisches Unternehmen (mit einigen Ausnahmen bei Kommanditgesellschaften auf Aktien) von einem anderen polnischen Unternehmen oder einem EU/EWR- bzw. Schweizer Unternehmen erhält, sind steuerbefreit, falls bestimmte Anteils- und Beteiligungsvorschriften erfüllt sind. Wenn die Befreiung nicht gilt, sind die erhaltenen Dividenden steuerpflichtig. Einem möglichen Abzug der Quellensteuer von der Ausgangssteuer in Polen sollte jedoch eine Überprüfung der Existenz und der Bestimmungen eines entsprechenden Doppelbesteuerungsabkommens vorausgehen.Europäische Union, europäischer Wirtschaftsraum:Quellensteuerbefreiungen für Dividenden, die eine in Polen ansässige Gesellschaft an eine in einem EU oder EWR-Staat ansässige Gesellschaft zahlt.Bedingung: Der Dividendenberechtigte muss über mindestens 10% der Anteile an der die Dividende auszahlenden Gesellschaft über einen ununterbrochenen Zeitraum von 2 Jahren verfügen.Dividendenempfänger darf keine Steuerbefreiung in Bezug auf sein gesamtes Einkommen unabhängig von der Quelle seiner Erzielung in Anspruch nehmen (Erklärung des Dividendenempfängers nötig).Schweiz: Quellensteuerbefreiung für Dividenden, die eine in Polen ansässige Gesellschaftan eine in der Schweiz ansässige Gesellschaft zahlt. Bedingung: Der Dividendenberechtigte muss über mindestens 25% der Anteile an der die Dividende auszahlenden Gesellschaft über einen ununterbrochenen Zeitraum von 2 Jahren verfügen.Dividendenempfänger darf keine Steuerbefreiung in Bezug auf sein gesamtes Einkommen unabhängig von der Quelle seiner Erzielung in Anspruch nehmen (Erklärung des Dividendenempfängers nötig).Dividenden, die eine polnische Gesellschaft erhältDie folgenden Regeln gelten unter Berücksichtigung des oben beschriebenen Verfahrens der Quellensteuer über Vorauszahlung und Erstattung.Europäische Union, europäischer Wirtschaftsraum:Steuerbefreiungen für Dividenden, die eine in Polen ansässige Gesellschaft von einer in einem EU oder EWR-Staat ansässigen Gesellschaft erhält. Bedingung:Die polnische Gesellschaft muss über mindestens 10% der Anteile an der Dividende auszahlenden Gesellschaft über einen ununterbrochenen Zeitraum von 2 Jahren verfügen.
29Item Code: G00006 (APR.23)Investieren in Polen 2023Körperschaftssteuer (CIT) STEUERN, BUCHHALTUNG, HR UND LOHNBUCHHALTUNG IN POLEN Dividendenempfänger darf keine Steuerbefreiung in Bezug auf sein gesamtes Einkommen unabhängig von der Quelle seiner Erzielung in Anspruch nehmen (Erklärung des Dividendenempfängers nötig).Schweiz: Steuerbefreiungen für Dividenden, die eine in Polen ansässige Gesellschaft von einer in der Schweiz ansässigen Gesellschaft erhält. Bedingung:Die polnische Gesellschaft muss über mindestens 25% der Anteile an der die Dividende zahlenden Gesellschaft über einen ununterbrochenen Zeitraum von 2 Jahren verfügen. Dividendenempfänger darf keine Steuerbefreiung in Bezug auf sein gesamtes Einkommen unabhängig von der Quelle seiner Erzielung in Anspruch nehmen (Erklärung des Dividendenempfängers nötig). Andere Staaten mit DBA Anrechnung der bereits bezahlten Quellen- sowie anteiligen Körperschaftsteuer für polnische Gesellschaften, die über einen ununterbrochenen Zeitraum von 2 Jahren mindestens 75% der Anteile an der Dividende zahlenden Gesellschaft mit Sitz in einem anderen Staat, mit dem Polen ein DBA abgeschlossen hat, halten.Andere Staaten ohne DBA Anrechnung der bereits bezahlten Quellensteuer für polnische Gesellschaften, die Anteile an der Dividende zahlenden Gesellschaft mit Sitz in einem anderen Staat, mit dem Polen kein DBA abgeschlossen hat, halten.Richtlinie zur Besteuerung der Mutter- und TochtergesellschaftQuellensteuerbefreiung für Gewinnausschüttungen unter den Voraussetzungen: • 2 Jahre Haltefrist, • Mindestbeteiligung: 10%.Zahlungen von Zinsen und Lizenzgebühren an GebietsfremdeDie folgenden Regeln gelten unter Berücksichtigung des oben beschriebenen Verfahrens der Quellensteuer über Vorauszahlung und Erstattung.Befreiung gilt: • ausschließlich für Zins- und Lizenzgebührenzahlungen zwischen assoziierten Unternehmen (Mutter-Tochter-Verhältnis bzw. Schwester-Schwester-Unternehmen), • dabei muss der Zahlungsempfänger eine Beteiligung von mindestens 25%innehaben.Steuerliche Betrachtung der Kursdierenzen aus der BilanzbewertungKörperschaft- sowie Einkommensteuerzahler (CIT und PIT), die Buchhaltungsbücher führen, können die Bilanzmethode zur Berechnung von Umrechnungsdierenzen, die in Art. 9b Abs. 1 Pkt. 2 des Körperschaftsteuergesetzes und in Art. 14b Abs. 2 des Einkommensteuergesetzes erwähnt wird, wählen. Die Wahl der Bilanzmethode muss man dem zuständigen Finanzamt in einer Jahresabrechnung melden, die bis zum Ende des dritten Monats des Folgejahres auf elektronischem Wege gemäß den Bestimmungen der Abgabenordnung einzureichenist.
30 STEUERN, BUCHHALTUNG, HR UND LOHNBUCHHALTUNG IN POLENItem Code: G00006 (APR.23) Investieren in Polen 2023Körperschaftssteuer (CIT)Darüber hinaus müssen die im Zeitraum der Anwendung der Bilanzmethode erstellten Jahresabschlüsse durch Wirtschaftsprüfer testiert werden. In diesem Fall werden nämlich die in den Rechnungsbüchern gemäß dem Rechnungslegungsgesetz berechneten Umrechnungsdierenzen auch steuerlich anerkannt. Die Einführung der Pflicht zur Prüfung des Jahresabschlusses durch einen Abschlussprüfer hat u.a. die Bestätigung der Richtigkeit der errechneten Umrechnungsdierenzen zum Ziel.Der Zeitraum der Anwendung der Bilanzmethode kann nicht kürzer als 3 Jahre sein. Bei der Wahl der Bilanzmethode zur Berechnung von Umrechnungsdierenzen addieren die Steuerzahler ab dem ersten Tag des Steuerjahres, für das diese Methode gewählt wurde, zu den steuerlich anerkannten Einkünften oder Kosten die berechneten Umrechnungsdierenzen hinzu, die gemäß den Rechnungslegungsvorschriften zum letzten Tag des vorhergehenden Steuerjahres festgestellt wurden. Ab dem ersten Tag des Steuerjahres, für das sie diese Methode gewählt haben, wenden sie die Grundsätze des Rechnungslegungsgesetzes zur Berechnung der Dierenzen an.Kapitalgewinne Kapitalgewinne werden besteuert wie gewöhnliches Einkommen mit dem Standardkörperschaftsteuersatz von 19%.
31Item Code: G00006 (APR.23)Investieren in Polen 2023Körperschaftssteuer (CIT) STEUERN, BUCHHALTUNG, HR UND LOHNBUCHHALTUNG IN POLEN KÖRPERSCHAFTSSTEUERVERGÜNSTIGUNGEN IM JAHR 2023 Auslandssteuergut-schriftEine Auslandssteuer kann auf die polnische Steuerschuld für dieselben Gewinne gutgeschrieben werden, die Gutschrift ist allerdings begrenzt auf den polnischen Besteuerungsbetrag für das ausländische Einkommen.Vergünstigung für Forschung und EntwicklungDie Steuer auf qualifiziertes Einkommen aus qualifizierten Rechten des geistigen Eigentums, die der Steuerzahler erzielt hat, beträgt 5% der Steuerbemessungsgrundlage;Es ist möglich, gleichzeitig einen Abzug im Rahmen der FuE- und der IP-Box-Ermäßigung vorzunehmen.Als qualifizierte geistige Eigentumsrechte gelten: • Patent, • Gebrauchsmusterrecht, • Recht aus der Anmeldung des Industriemusters, • Recht aus der Anmeldung der Topographie des integrierten Schaltkreises, • zusätzliches Schutzrecht für ein Patent auf ein Arzneimittel oder ein Pflanzenschutzmittel, • Recht aus der Anmeldung des Arzneimittels und des genehmigten Tierarzneimittels, die in Verkehr gebracht wurden, • ausschließliches Recht, auf das im Gesetz über den Schutz von Pflanzensorten Bezug genommen wird, • Urheberrecht an einem Computerprogramm.Erklärungen - Steuerermäßigung IP-BoxDie IP Box ist eine Vorzugssteuer auf Einkünfte aus dem Verkauf von Produkten oder Dienstleistungen, die auf geistigen Eigentumsrechten basieren. Das Ziel besteht darin, die Attraktivität der Durchführung von Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten in Polen zu erhöhen. Es soll Unternehmer dazu motivieren, mutiger nach Geschäftspotenzialen in geistigen Eigentumsrechten zu suchen.Die IP-Box-Vorzugsbehandlung ist eine Regelung, die ein Steuerzahler nach dem Ende des Steuerjahres in seiner Jahreserklärung in Anspruch nehmen kann.
32 STEUERN, BUCHHALTUNG, HR UND LOHNBUCHHALTUNG IN POLENItem Code: G00006 (APR.23) Investieren in Polen 2023Körperschaftssteuer (CIT)Steuerpflichtige, die im Rahmen ihrer unternehmerischen Tätigkeit Computerprogramme herstellen und anschließend vermarkten, können (nach Erfüllung der gesetzlichen Voraussetzungen) die erzielten Einkünfte aus der Übertragung von Exklusivrechten oder der Vergabe von Lizenzen mit einem begünstigten Einkommensteuersatz von 5% versteuern.Gegenstand der IP BOX Steuererleichterung sind die Einkünfte aus der Kommerzialisierung eines qualifizierten geistigen Eigentumsrechts (Erteilung einer Lizenz oder Verkauf von Urheberrechten an einem Computerprogramm). Vergütungen für andere technische Tätigkeiten, die nicht direkt mit der Schaung von qualifiziertem geistigen Eigentum verbunden sind, stellen keine qualifizierten Einkünfte dar, die mit einem Steuersatz von 5% besteuert werden (z. B. Durchführung des Programms beim Kunden, Erstellung der technischen Dokumentation, technische Unterstützung, Schulungen usw.).Ein Steuerzahler, der die IP BOX-Steuervergünstigung in Anspruch nehmen möchte, muss detaillierte Buchhaltungsunterlagen führen, die es ermöglichen, ein bestimmtes qualifiziertes geistiges Eigentumsrecht mit den erzielten Einkünften zu verknüpfen, die als Ergebnis von Forschungs- und Entwicklungsarbeiten erzielt wurden.Es ist darauf hinzuweisen, dass es kein festes Muster für die Führung solcher Aufzeichnungen gibt. Wichtig ist die Fähigkeit, Einnahmen und Kosten mit dem qualifizierten geistigen Eigentumsrecht zu verknüpfen.Innovationsförderung » für die RobotisierungDie Zulage für die Industrierobotisierung gilt für Unternehmen, die ihre Produktion durch den Einsatz von Industrierobotern verbessern wollen. Die Regeln für den Vorsteuerabzug sind ähnlich wie die für eine FuE-Erleichterung - Abzug von der Steuerbemessungsgrundlage. Möglichkeit für Steuerzahler, bis zu 50% der entstandenen Kosten der Investitionen in die Robotisierung abzuziehen. Der Abzug gilt für die Kosten in den Jahren 2022-2026.Die folgenden Kosten gelten als abzugsfähige Kosten für die Robotisierung: • Die Kosten für die Anschaung neuer Industrieroboter, Maschinen und Peripheriegeräte für Industrieroboter, die funktional mit ihnen verbunden sind; Maschinen, Anlagen und andere Gegenstände, die funktionell mit Industrierobotern zusammenhängen und dazu bestimmt sind die Ergonomie und Sicherheit am Arbeitsplatz in Bezug auf diese Arbeitsplätze zu gewährleisten, wo die Interaktion zwischen Mensch und Industrieroboter stattfindet. • Kosten für den Erwerb von immateriellen Vermögenswerten, die für die ordnungsgemäße Einführung und Inbetriebnahme von Industrierobotern und anderen oben genannten Anlagegütern anfallen. • Kosten für den Erwerb von Ausbildungsleistungen im Zusammenhang mit Industrierobotern und sonstigen materiellen oder immateriellen Vermögenswerten im Sinne von oben, und • Gebühren, die im Finanzierungsleasingvertrag für Industrie-, sonstige Roboter sowie anderes Anlagevermögen vereinbart wurden. » Steuervergünsti-gung auf Prototypen Die Steuervergünstigung auf Prototypen betrit die Probeproduktion sowie die Markteinführung eines neuen Produktes. Sie unterstützt die vom Steuerzahler getragenen Kosten in der Produkttestphase, vor dem Beginn der Produktion in industrieller Größenordnung, sowie vor der Markteinführung. Ein Unternehmen, welches sich zur Entwicklung eines
33Item Code: G00006 (APR.23)Investieren in Polen 2023Körperschaftssteuer (CIT) STEUERN, BUCHHALTUNG, HR UND LOHNBUCHHALTUNG IN POLEN Prototypen entscheidet, kann die mit seiner Herstellung verbundenen Kosten in die Betriebsaufwendungen einbeziehen. Vergleichbar wie im Falle der Vergünstigung für Forschung und Entwicklung, werden die Kosten von der Steuerbemessungsgrundlage abgezogen. Der Steuerabzug kann sich nicht auf mehr als 30% der getragenen Aufwendungen sowie mehr als 10% der Einkünfte belaufen.Die Kosten umfassen: • Kaufpreis oder Herstellungskosten fabrikneuer Anlagegüter, welche unabdingbar sind zur Ingangsetzung der Probeproduktion des neuen Produktes • Zur Verbesserung getragene Ausgaben zwecks Anpassung des Anlagegutes respektive der Ingangsetzung der Probeproduktion des neuen Produktes • Anschaungskosten von Materialien und Rohstoen, welche ausschließlich zum Zweck der Probeproduktion des neuen Produktes erworben werden. Einführung eines neuen Produkts auf dem Markt:Alle Tätigkeiten, welche mit dem Ziel der Erlangung der unerlässlichen Dokumentation in Verbindung stehen, welche die Zuteilung von Zertifikaten und Genehmigungen für das Produkt als Ergebnis der seitens des Steuerzahlers durchgeführten F&E Arbeiten betreen, und welche sodann den Produktverkauf erst ermöglichen.Kosten umfassen: Prüfungen, Expertisen, Vorbereitung der unabdingbaren Dokumentation zur Erlangung der Zertifizierung, Homologation, Warenzeichen CE, Sicherheitskennzeichen, Erhalt oder Aufrechterhaltung der Genehmigung zwecks Inverkehrbringens des Produktes oder anderer verpflichtenden Dokumente oder Kennzeichnungen, welche mit der Zulassung zum Inverkehrbringen oder Benutzung verbunden sind, sowie die in diesem Zusammenhang erhobenen Gebühren, welche mit ihrem Erhalt, Erneuerung oder Verlängerung in Verbindung stehen, Prüfungen des Produktlebenszyklus, System der Verifizierung der Umwelttechnologien (ETV). » Steuervergünsti-gung für innovative Mitarbeiter Unternehmer kommen in den Genuss der Erleichterung für die Förderung innovativer Mitarbeiter, wenn sie Personal für Forschung und Entwicklung beschäftigen (dessen Arbeitszeit für F&E-Tätigkeiten mindestens 50% ihrer Gesamtarbeitszeit ausmacht). Gilt für Arbeitsverträge, Werkverträge und Mandatsverträge.Der Steuerpflichtige, sofern er gleichzeitig auch der Steuerzahler ist, der eine F&E Tätigkeit betreibt, kann von seinen Vorauszahlungen auf die Körperschaftsteuer die qualifizierten Kosten der bei ihm physisch angestellten Mitarbeiter abziehen, welche er noch nicht von seinem Einkommen in seiner Jahressteuererklärung im Rahmen der Verrechnung der Steuervergünstigung für F&E abzog. Erleichterung für Beitragszahler für sportliche Aktivitäten, kulturelle Aktivitäten, Hochschulbildung und WissenschaftSie bietet die Möglichkeit, 50% der steuerlich absetzbaren Kosten von der Steuerbemessungsgrundlage abzuziehen. » Steuerver-günstigung für die Mäzene des Sportes Dieses betrit die für Sportclubs eingegangen Kosten, welche Ziele gemäß Paragraph 28 des Sportgesetzes realisieren, hierin • Die Vorbereitung einer Sportveranstaltung welche keine Massensportveranstaltung darstellt, über welche im Gesetz über die Sicherheit von Massenveranstaltungen die Rede ist.
34 STEUERN, BUCHHALTUNG, HR UND LOHNBUCHHALTUNG IN POLENItem Code: G00006 (APR.23) Investieren in Polen 2023Körperschaftssteuer (CIT) • Deckung der Kosten für die Organisation von Sportwettbewerben oder die Teilnahme an diesen Wettbewerben. • Deckung der Kosten für die Nutzung von Sportanlagen zu Ausbildungszwecken. • Finanzierung von Sportstipendien. • Die Organisation von Sportveranstaltungen, die keine Breitensportveranstaltungen im Sinne des Gesetzes über die Sicherheit von Massenveranstaltungen sind. » Steuerver-günstigung für die Mäzene der Kultur Betrit die aufgewandten Kosten für Kulturaktivitäten im Verständnis des Gesetzes über die Organisation und die Führung einer Kulturaktivität. Eine kulturelle Aktivität im Sinne dieses Gesetzes beruht auf der Schaung, Verbreitung und dem Schutz der Kultur. » für das Hoch-schulwesen und die Forschung Gilt für Kosten, die anfallen für: • Stipendien für Studenten in Anerkennung ihrer akademischen Leistungen, • Forschungsstipendien für Doktoranden, • Gebühren im Zusammenhang mit der Ausbildung eines Arbeitnehmers an einer Universität, Postgraduiertenstudium und andere Formen der Ausbildung, • die Gehälter der Studenten während der Ausbildung am Arbeitsplatz.Konsolidierungser-leichterung für den Erwerb von Anteilen an einer polnischen oder ausländischen Kapitalgesellschaft:Die Konsolidierungserleichterung kann in Anspruch genommen werden, wenn der Gegenstand der Tätigkeit der erworbenen Kapitalgesellschaft mit dem Gegenstand der Tätigkeit des Steuerpflichtigen, der deren Anteile (Aktien) erwirbt, identisch ist oder die Tätigkeit der Gesellschaft vernünftigerweise als eine Tätigkeit angesehen werden kann, die die Tätigkeit des Steuerpflichtigen unterstützt (die Tätigkeit einer solchen Gesellschaft ist keine finanzielle Tätigkeit).Die Konsolidierungserleichterung besteht darin, dass ein Steuerpflichtiger, der Unternehmer ist und andere Einkünfte als Einkünfte aus Kapitalerträgen erzielt, bestimmte Ausgaben im Zusammenhang mit dem Erwerb von Anteilen (Aktien) an einer Gesellschaft mit Rechtspersönlichkeit von der Steuerbemessungsgrundlage abziehen kann.Der Höchstbetrag dieser Ermäßigung darf in einem Steuerjahr 250.000PLN nicht überschreiten.Zu den „förderfähigen“ Ausgaben gehören: • Rechtsdienstleistungen für den Erwerb von Aktien oder Anteilen, einschließlich deren Bewertung (Due Diligence), • Zinsen, Steuern, die direkt auf die Transaktion erhoben werden,und • Notariats-, Gerichts- und StempelgebührenZu den zuschussfähigen Ausgaben gehören nicht der Preis, den der Steuerpflichtige für die erworbenen Anteile (Aktien) gezahlt hat, und auch nicht die Kosten der Fremdfinanzierung im Zusammenhang mit einem solchen Erwerb.Der Steuerzahler ist berechtigt, diesen Abzug in Anspruch zu nehmen, wenn es sich bei der Gesellschaft, deren Aktien der Steuerzahler erwirbt, um eine juristische Person handelt, die ihren Sitz oder ihre Geschäftsleitung auf dem Gebiet Polens oder eines anderen Staates hat, mit dem die Republik Polen ein gültiges Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung geschlossen hatSteuerliche Anreize Für den Erwerb von technischem Know how getätigte Ausgaben können in manchen Fällen die Steuerbemessungsgrundlage mindern. Eine einmalige Abschreibung von bis zu EUR 50.000,00 für Klein- und Erststeuerzahler ist ebenfalls möglich.
35Item Code: G00006 (APR.23)Investieren in Polen 2023Körperschaftssteuer (CIT) STEUERN, BUCHHALTUNG, HR UND LOHNBUCHHALTUNG IN POLEN Zusammenschluss und Aufspaltung von GesellschaftenFusionen und Aufspaltungen der Gesellschaften müssen wirtschaftlich begründet sein. Wenn sie keine solche Rechtfertigung haben, und die Steuerbehörde der Ansicht ist, dass der Hauptzweck der Transaktion die Erzielung eines Steuervorteils war, muss der Übernehmer die Einkünfte versteuern (keine Möglichkeit der Reduzierung via steuerlich absetzbarer Kosten).Darüber hinaus können auch die Gesellschafter zur Zahlung der Steuer verpflichtet sein. Insgesamt können die Behörden die Steuerzahlung drei Mal verlangen: zweimal von der Gesellschaft (beim Erwerb einer anderen Firma und deren anschließender Veräußerung) und von den Gesellschaftern.Abschreibung des Firmenwerts (Goodwill) • möglich für einen Asset Deal, aber nur beim Kauf des gesamten Unternehmens bzw. eines absonderungsfähigen Teils der Geschäftstätigkeit, • bei einem Share Deal ist dies nicht möglich.Besteuerung von steuerlichen Unter-nehmensgruppenalle Bedingungen müssen erfüllt sein: • Mutterunternehmen muss mindestens 75% der Anteile am Eigenkapital der anderen Konzerngesellschaften besitzen, • Konzerngesellschaften müssen ein Mindesteigenkapital von PLN250.000,00 haben, • Teil einer Kapitalgruppe dürfen Gesellschaften mit beschränkter Haftung, Aktiengesellschaften oder einfache Aktiengesellschaften sein.Gesellschaften, die im Rahmen von steuerlichen Kapitalgruppen tätig sind, dürfen Schenkungen nicht als Betriebsausgaben anrechnen.Besteuerung von Hol-dinggesellschaftenEine Holdinggesellschaft, die in den Genuss von Präferenzen kommen kann, ist eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung oder eine Aktiengesellschaft, die in Polen steuerlich ansässig ist. Direkte oder indirekte Anteilseigner (Aktionäre) der Holdinggesellschaft dürfen keine Unternehmen sein, die ihren Sitz, ihre Geschäftsleitung oder ihre Registrierung in Ländern haben, welche einen schädlichen Steuerwettbewerb ausüben.Um in den Genuss der nachstehenden Präferenzen zu kommen, muss die Holdinggesellschaft mindestens 10% der Anteile oder Aktien an der (in- oder ausländischen) Tochtergesellschaft halten, und eine echte wirtschaftliche Tätigkeit ausüben.Zu den Vorzugsbedingungen für Holdinggesellschaften gehören: • Steuerbefreiung der erhaltenen Dividende, der Holdinggesellschaft von ihrer Tochtergesellschaft für Gewinne aus Kapitalanteilen an juristischen Personen, • Steuerbefreiung der durch die Holdinggesellschaft erzielten Einnahmen aus dem Verkauf von Anteilen einer Tochtergesellschaft an eine außenstehende Gesellschaft unter der Bedingung der Vorlage seitens der Holdinggesellschaft dem zuständigen Leiter des Finanzamtes mindestens 5 Tage vor dem Verkauf der Anteile einer Erklärung über die Absicht der Ausnutzung der Steuerbefreiung.
36 STEUERN, BUCHHALTUNG, HR UND LOHNBUCHHALTUNG IN POLENItem Code: G00006 (APR.23) Investieren in Polen 2023Körperschaftssteuer (CIT)Besteuerung von Kommanditgesell-schaftenDer Besteuerung unterliegen die laufende Tätigkeit der Gesellschaft und die an die Gesellschafter solcher Gesellschaften ausgeschütteten Gewinne, analog wie bei Gesellschaften mit beschränkter Haftung und Aktiengesellschaften. Auf Unternehmensebene wird das Einkommen mit einem Körperschaftsteuersatz von 19% (9% für kleine Steuerzahler) besteuert, und im weiteren Verlauf werden die an die Aktionäre ausgeschütteten Gewinne wie Dividenden besteuert - mit einem Pauschalsatz von 19%.Die Regeln der Besteuerung von Gesellschaftern einer Kommanditgesellschaft mit ihrem Anteil am Gewinn der Gesellschaft:Die Besteuerung der Gewinne der Gesellschafter einer Kommanditgesellschaft erfolgt nach den gleichen Grundsätzen wie bei Ausschüttungen von Gesellschaften mit beschränkter Haftung und Aktiengesellschaften, wobei je nach Status des Gesellschafters unterschiedliche Abzugsregeln vorgesehen sind:1. Kommanditist. Es ist vorgesehen, dass 50% der Einkünfte aus einem Anteil am Gewinn einer Kommanditgesellschaft freigestellt werden, jedoch nicht mehr als PLN 60.000,00.Die Steuerbefreiung gilt für jede Gesellschaft, an der das Unternehmen als Kommanditist beteiligt ist.Die Steuerbefreiung gilt nicht, wenn der Kommanditist • direkt oder indirekt mindestens 5% der Anteile an einer Gesellschaft mit Rechtspersönlichkeit oder einer Kapitalgesellschaft hält, die der Komplementär dieser Kommanditgesellschaft ist, • Mitglied der Geschäftsführung der Gesellschaft ist, die Komplementärin ist, • mit einem Mitglied der Geschäftsführung oder einem Gesellschafter der Gesellschaft, die Komplementärin ist, verbunden ist.Findet die vorgenannte Befreiung keine Anwendung, werden die Einkünfte aus der Beteiligung an den Gewinnen juristischer Personen analog zur Besteuerung der Einkünfte aus der Beteiligung an einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung besteuert.2. KomplementärDer Komplementär einer Kommanditgesellschaft hat Anspruch auf einen Steuerabzug in Höhe der Einkünfte aus den Gewinnen dieser Gesellschaft und die Steuer aus der laufenden Geschäftstätigkeit in dem Verhältnis, in welchem er das Recht auf eine Beteiligung am Gewinn hält.Der Betrag dieses Steuerabzugs darf jedoch nicht den Betrag der Steuer übersteigen, die auf den dem Komplementär zuzurechnenden Gewinn mit einem pauschalen Steuersatz von 19% berechnet wird.Daten und Fristen für die Steuererhebung • Jährliche Steuererklärung: Abgabe bis zum 31. März des Folgejahres, bei abweichendem Steuerjahr bis zum letzten Tag des dritten, auf das Ende des Steuerjahrs folgenden, Monats • Vorauszahlungen auf die Körperschaftsteuer haben bis zum 20. des dem Abrechnungsmonat folgenden Monats zu erfolgen.
37Item Code: G00006 (APR.23)Investieren in Polen 2023Körperschaftssteuer (CIT) STEUERN, BUCHHALTUNG, HR UND LOHNBUCHHALTUNG IN POLEN Konsequenzen der Begleichung von Verbindlichkeiten durch Sachleistungen (Körperschaft- und Einkommensteuer, CIT und PIT) Die Begleichung von Verbindlichkeiten durch die Übergabe einer Sachleistung erzeugt beim Schuldner ein Einkommen, das der Einkommensteuer unterliegt. Als Einkommen wird dabei der Betrag der Verbindlichkeiten gelten, der durch diese Sachleistung beglichen wurde (mit der Einschränkung, dass, wenn der Marktwert der Sachleistung höher sein wird als die durch diese Sachleistung beglichene Verbindlichkeit, dann der Marktwert der Sachleistung als Einkommen gelten wird). Dies gilt auch für die Aufteilung des Vermögens einer aufgelösten Gesellschaft, die mit den Gesellschaftern in Form von Sachleistungen abgewickelt wird.Die steuerlich abzugsfähigen Kosten im Fall einer Veräußerung der oben genannten Sachleistung sind der Gegenwert der Forderungen, die durch diese Sachleistung beglichen wurde, aber reduziert um: • die mit der Übergabe dieser Sachleistung abzuführende Umsatzsteuer sowie, • die Summe der durchgeführten Abschreibungen.Hinzugefügt wurde eine Rechtsvorschrift, aus der hervorgeht, dass der Wert der erhaltenen Sachleistung, der dem Wert eines zurückgezahlten Darlehens (Kredits) entspricht, kein zu versteuerndes Einkommen darstellt.Hinzugefügt wurde ebenfalls eine Rechtsvorschrift, die besagt, dass der Anschaungswert von Sachanlagen sowie von immateriellen und materiellen Vermögenswerten, die im Rahmen der Begleichung einer Verbindlichkeit durch die Übergabe einer Sachleistung erlangt wurden, dem Wert der beglichenen Verbindlichkeit entspricht.
38 STEUERN, BUCHHALTUNG, HR UND LOHNBUCHHALTUNG IN POLENItem Code: G00006 (APR.23) Investieren in Polen 2023Körperschaftssteuer (CIT)BESTEUERUNG VON EINKOMMEN AUSLÄNDISCHER KONTROLLIERTER UNTERNEHMEN (CFC)Die Gesetze CIT und PIT sehen die Besteuerung ausländischer kontrollierter Unternehmen (Controlled Foreign Corporations - CFC)vor.Ein ausländisches kontrolliertes Unternehmen ist in der Regel eine Gesellschaft, die alle folgenden Kriterien insgesamt erfüllt, welche: • den Kontrollumfang betreen, d.h. der Steuerpflichtige hält für mindestens 30 Tage kontinuierlich mindestens 50% der Kapitalanteile oder 50% der Stimmrechte in den Kontrollorganen oder in Organen, die 50% der Gewinnanteile einer ausländischen Gesellschaft ausmachen. • die Art des erwirtschafteten Einkommens betreen, d.h. mindestens 33% des Einkommens einer ausländischen Gesellschaft bestehen aus sog. „passiven Einkommen“, d.h. Einkommen mit einem Finanzcharakter: Dividenden, Aktien, Forderungen, Urheberrechte, etc. • die Einkommenssteuer betreen, die tatsächlich von der Gesellschaft gezahlt wird, und niedriger als die Steuer ist, die diese im Staat ihres Sitzes oder des Sitzes ihres Vorstandes, d.h. in Polen, zahlen würde (die Berechnung dieser Dierenz umfasst nicht ein ausländisches Werk einer ausländischen kontrollierten Gesellschaft, die nicht der Besteuerung unterliegt, oder im Staat ihres Sitzes von ihr befreit ist).In manchen Fällen ist eine beherrschte ausländische Gesellschaft von der Besteuerung ausgenommen (die gesetzlichen Regelungen machen dies u.a. abhängig von dem Ansässigkeitsland der ausländischen Gesellschaft, der Art ihrer Geschäftstätigkeit und der Höhe der erzielten Einkünfte).Die Besteuerungsgrundlage einer beherrschten ausländischen Gesellschaft soll ihr gemäß dem Körperschaft- / Einkommensteuergesetz festgestelltes Einkommen sein, allerdings nur der auf den polnischen Steuerzahler entfallende und dem Zeitraum des Eigentums entsprechende Anteil am Gesellschaftsgewinn.Der Steuerzahler wird die Möglichkeit haben, von dem oben genannten Einkommen die von der beherrschten ausländischen Gesellschaft erhaltene Dividende sowie den aus der Veräußerung der Anteile einer solchen Gesellschaft erzielten Betragabzuziehen.Die Steuerzahler werden zu Folgendem verpflichtet sein: • Registrierung der ausländischen Gesellschaften, • Führung einer, von der Buchführung unabhängigen, Ereignisaufzeichnung, die dazu dienen wird, die Einkünfte der ausländischen Gesellschaften festzustellensowie, • Erstattung einer Meldung über die Höhe des durch die beherrschte ausländische Gesellschaft erzielten Gewinns.Die Registrierung und die Aufzeichnung werden nur dann nicht notwendig sein, wenn die beherrschte ausländische Gesellschaft mit ihren gesamten Einkünften der Besteuerung in einem Land der EU oder der EWR unterliegt, und in diesem Land auch ihre tatsächliche Geschäftstätigkeit ausübt.
39Item Code: G00006 (APR.23)Investieren in Polen 2023Körperschaftssteuer (CIT) STEUERN, BUCHHALTUNG, HR UND LOHNBUCHHALTUNG IN POLEN Maßgebend dafür, ob ein Unternehmen als ausländische Gesellschaft anzuerkennen ist, ist derzeit nicht nur die Frage, welche Beteiligung ein polnischer Steuerpflichtiger an diesem Unternehmen selber hat, sondern auch zusammen mit anderen verbundenen Unternehmen. Dabei handelt es sich um den unmittelbaren oder mittelbaren Besitz von Anteilen.Begrisbestimmung für verbundene UnternehmenZur Präzisierung dieses Sachverhalts in den Steuergesetzen wurde in Art. 24a Körperschaftsteuergesetz und in Art. 30f Einkommensteuergesetz die Begrisbestimmung eines verbundenen Unternehmens aufgenommen. Nach dieser Begrisbestimmung gilt als verbundenes Unternehmen: • a) eine juristische Person oder eine Organisationseinheit ohne Rechtspersönlichkeit, an der der Steuerpflichtige mindestens 25% der Anteile am Kapital oder mindestens 25% der Stimmrechte in den Kontroll- oder Entscheidungsorganen oder mindestens 25% der Anteile zur Inanspruchnahme der Gewinnbeteiligung besitzt, • b) eine natürliche Person, eine juristische Person bzw. eine Organisationseinheit ohne Rechtspersönlichkeit, die an dem Steuerpflichtigen mindestens 25% der Anteile am Kapital oder mindestens 25% der Stimmrechte in den Kontroll- oder Entscheidungsorganen oder mindestens 25% der Anteile zur Inanspruchnahme der Gewinnbeteiligung besitzt [im Einkommensteuergesetz - Ehegatte des Steuerpflichtigen, aber auch seine Verwandten zweiten Grades], • c) eine juristische Person oder eine Organisationseinheit ohne Rechtspersönlichkeit, an der der unter Buchstabe b) genannte Rechtsträger mindestens 25% der Anteile am Kapital oder mindestens 25% der Stimmrechte in den Kontroll- oder Entscheidungsorganen oder mindestens 25% der Anteile zur Inanspruchnahme der Gewinnbeteiligung besitzt (Art. 24a Abs. 2 Nr. 4 Körperschaftsteuergesetz).Erheblich wurde der Bereich der Tätigkeit geändert, die eine ausländische Gesellschaft ausüben muss, damit ihre Einkünfte der polnischen Ertragssteuer im Rahmen der Hinzurechnungsbesteuerungsregeln (CFC-Rules) unterliegen. Herabgesetzt von 50% auf 33% wurde der Schwellenwert der erzielten passiven Erträge bei gleichzeitiger Erweiterung des Katalogs dieser Erträge. Folgende Erträge zählen zu dieser Kategorie: • Erträge aus Dividenden und anderen Erträgen aus der Beteiligung an den Gewinnen juristischer Personen, • Erträge aus der Veräußerung von Anteilen (Aktien), • Erträge aus Forderungen, • Erträge aus Zinsen und Ziehung von Früchten aus jeglichen Arten von Darlehen, • Erträge aus dem Zinsanteil einer Leasingrate, • Erträge aus Bürgschaften und Garantien, • Erträge aus Urheberrechten oder gewerblichen Schutzrechten, hierunter aus der Veräußerung dieser Rechte, • Erträge aus der Veräußerung und Inanspruchnahme von Rechten an Finanzinstrumenten, • Erträge aus der Versicherungs-, Bank- oder einer anderen Finanztätigkeit,
40 STEUERN, BUCHHALTUNG, HR UND LOHNBUCHHALTUNG IN POLENItem Code: G00006 (APR.23) Investieren in Polen 2023Körperschaftssteuer (CIT) • Aus Transaktionen mit verbundenen Unternehmen, wenn das Unternehmen aus mit ihnen getätigten Wirtschaftstransaktionen keinen Mehrwert unter wirtschaftlichem Blickwinkel generiert, oder aber der Zusatzwert ist vollkommen unbedeutend (Art. 24a Abs. 3 Nr. 3 Buchstabe b des Körperschaftsteuergesetzes, Art. 30f Abs. 3 Nr. 3 Buchstabe b des Einkommensteuergesetzes).Für diese Kategorie der Gesellschaften wurde die Anforderung an den Steuersatz geändert, der im Ansässigkeitsstaat der Gesellschaft Verwendung findet. Der Gesetzgeber ging von dem Prinzip, Ertragssteuersätze zu vergleichen, zu einem festgelegten Steuerbetrag über. Aus diesem Grund wurde der Vergleich der tatsächlichen (eektiven) Besteuerung der jeweiligen CFC-Gesellschaft angewandt. Dadurch sollen ein tatsächlicher Bezug der Steuerbeträge und die Überprüfung der gegenseitigen Verhältnisse vorgenommen werden. Dies bedeutet die notwendige Durchführung einer Simulation, bei der die eektive Besteuerung im Sitzstaat der Gesellschaft mit der hypothetischen Besteuerung mit der polnischen Körperschaftsteuer verglichen wird. Die Bedingung des Vorliegens einer beherrschten ausländischen Gesellschaft ist erfüllt, wenn die Dierenz zwischen der tatsächlich im Ansässigkeitsstaat gezahlten Steuer und der hypothetischen polnischen Steuer der Gesellschaft (die die Gesellschaft zahlen würde, wenn sie in Polen ansässig wäre) höher ist als die von der Gesellschaft gezahlte Steuer (als tatsächlich gezahlte Steuer gilt diejenige Steuer, die weder einer Erstattung noch einem Abzug in jeglicher Form unterliegt). Bei der Ermittlung dieser Dierenz wird eine ausländische Betriebsstätte der beherrschten ausländischen Gesellschaft nicht berücksichtigt, deren Steuer im Ansässigkeitsstaat der Gesellschaft nicht gezahlt wird.Es besteht seitens der Steuerzahler die Verpflichtung für kontrollierte Unternehmen, in das Register der Auslandsgesellschaften auch die ausländischen kontrollierten Gesellschaften mit Sitz in anderen EU- oder EWR-Mitgliedstaaten aufzunehmen, selbst wenn diese Gesellschaften eine reale Wirtschaftstätigkeit ausüben, es sei denn, es handelt sich um eine wesentliche reale Wirtschaftstätigkeit. Vorher wurde vom Gesetzgeber die Anforderung der Wesentlichkeit nicht gestellt. Präzisiert wurde nunmehr, dass „bei der Beurteilung der Wesentlichkeit der tatsächlichen wirtschaftlichen Tätigkeit insbesondere das Verhältnis der von der beherrschten ausländischen Gesellschaft erzielten Einkünfte aus einer tatsächlichen wirtschaftlichen Tätigkeit zu ihren gesamten Einkünften herangezogen wird” (Art. 24a Abs. 18a Körperschaftsteuergesetz, Art. 30f Abs. 20a Einkommensteuergesetz).Nach dem aktuellen Rechtsstand finden die CFC-Vorschriften auch auf in Polen belegene feste Betriebsstätten ausländischer Steuerpflichtiger Anwendung.Steuer auf Durch-gangseinkommenDurchleitungseinkommen ist definiert als eine bestimmte Art von steuerlich absetzbaren Ausgaben, die ein Steuerzahler während des Steuerjahres an ein gebietsfremdes verbundenes Unternehmen leistet. Steuern auf Durchleitungseinkommen zu einem Satz von 19% auf die Steuerbemessungsgrundlage müssen von den Steuerpflichtigen gezahlt werden, sofern mehrere Bedingungen erfüllt sind.
41Item Code: G00006 (APR.23)Investieren in Polen 2023Körperschaftssteuer (CIT) STEUERN, BUCHHALTUNG, HR UND LOHNBUCHHALTUNG IN POLEN I. Der Steuerpflichtige muss für bestimmte Zwecke Zahlungen auf Forderungen leisten. Dazu gehören die Kosten für: • Beratungsleistungen, Marktforschung, Werbedienstleistungen, Verwaltungs- und Kontrolldienstleistungen, Datenverarbeitung, Versicherungen, Garantien und Gewährleistungen sowie Dienstleistungen vergleichbarer Art, • Gebühren und Abgaben jeglicher Art für die Nutzung oder das Recht auf Nutzung von Rechten oder Urheberrechten oder verwandten Schutzrechten, Lizenzen, Patenten, Know-how, • die Übertragung des Risikos der Zahlungsunfähigkeit des Schuldners im Rahmen von Krediten, die nicht von Banken und Kreditgenossenschaften gewährt werden, einschließlich der Verpflichtungen aus derivativen Finanzinstrumenten und Leistungen ähnlicher Art, • Fremdfinanzierung im Zusammenhang mit der Beschaung von Finanzmitteln und deren Verwendung, insbesondere Zinsen, Gebühren, Provisionen, Prämien, der Zinsanteil von Leasingraten, Vertragsstrafen und Gebühren für die verspätete Zahlung von Verbindlichkeiten und Kosten für die Besicherung von Verbindlichkeiten, einschließlich der Kosten für derivative Finanzinstrumente, • Gebühren und Entgelte für die Übertragung von Funktionen, Vermögenswerten oder Risiken.II. Die Summe der vom Steuerzahler im Steuerjahr aufgewandten Kosten aus den oben genannten Kategorien zugunsten von Einrichtungen , die im Sinne von Artikel 11a Absatz 1 Nummer 4 mit dem Steuerpflichtigen verbunden sind, und die in dem Steuerjahr als abzugsfähige Kosten dieses Steuerpflichtigen berücksichtigt werden, entspricht mindestens 3% der Summe der steuerlich abzugsfähigen Kosten des Steuerpflichtigen für dieses Jahr.III. In Bezug auf das verbundene Unternehmen, an das die Zahlungen geleistet werden, müssen mehrere Bedingungen kumulativ erfüllt sein: • Die Einkünfte des verbundenen Unternehmens aus den vorgenannten Einnahmequellen unterliegen nach den Vorschriften des Landes, in dem es ansässig ist, einer Besteuerung mit einem Körperschaftsteuersatz niedriger als 14,25%, oder einer Befreiung oder einem kompletten Ausschluss von der Besteuerung, • eine weitere Bedingung ist, dass das verbundene Unternehmen von dem Steuerpflichtigen oder von anderen mit dem Steuerpflichtigen verbundenen Unternehmen, die in Polen steuerlich ansässig sind, mindestens 50% der Gesamteinnahmen aus den oben genannten Quellen bezieht, • zusätzlich ist es erforderlich, dass das verbundene Unternehmen, zu dessen Gunsten die Kosten getragen wurden, mindestens 10% der oben genannten Einnahmen an ein anderes Unternehmen weiterleitet: » indem es die entsprechenden Ausgaben als einkommensteuerlich berücksichtigte Aufwendungen verbucht oder diese Ausgaben oder Einnahmen in irgendeiner Form vom Einkommen, der Bemessungsgrundlage oder der Steuer abzieht, oder » wenn es sich bei diesen Einnahmen um Gewinn handelt, der unabhängig vom Zeitpunkt in Form von Dividenden oder anderen Einkünften aus einer Beteiligung an den Gewinnen juristischer Personen zur Ausschüttung bestimmt ist,
42 STEUERN, BUCHHALTUNG, HR UND LOHNBUCHHALTUNG IN POLENItem Code: G00006 (APR.23) Investieren in Polen 2023Körperschaftssteuer (CIT) • im Falle von Ausschüttungen zu Gunsten von Einrichtungen, die in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder des Europäischen Wirtschaftsraums ansässig sind, die Besteuerung nur dann vorgenommen wird, wenn die betreende Einrichtung keine wesentliche tatsächliche wirtschaftliche Tätigkeit in diesem Land ausübt.Um festzustellen, ob die wirtschaftliche Tätigkeit des verbundenen Unternehmens, an das die Zahlungen geleistet werden, echt ist, ist insbesondere zu berücksichtigen: • ob die Einrichtung in dem Land, in dem sie registriert ist, über eine Niederlassung verfügt, in der sie ihre wirtschaftliche Tätigkeit ausübt, und die insbesondere aus Räumlichkeiten, qualifiziertem Personal und Ausstattung für die Ausübung ihrer wirtschaftlichen Tätigkeit besteht, • ob der Forderungsempfänger in der Lage ist, selbständig über die Verwendung der erhaltenen Zahlung zu entscheiden, • ob der Empfänger der Forderung das wirtschaftliche Risiko verbunden mit ihrem Verlust trägt.Bei der Beurteilung, ob eine wirtschaftliche Tätigkeit wesentlich ist, wird insbesondere das Verhältnis der von dem verbundenen Unternehmen aus seiner tatsächlichen wirtschaftlichen Tätigkeit erzielten Einnahmen zu seinen Gesamteinnahmen berücksichtigt.UNSER STEUERKANZLEI IST FÜR SIE DA!Wenn Sie Fragen zum Steuerrecht in Polen haben, wenden Sie sich bitte an unser Beraterteam.MANDANTENBETREUUNGMARTA ROGACKASenior-Mandantenbetreuer Steuerkanzlei: Posen
43Item Code: G00006 (APR.23)Investieren in Polen 2023Körperschaftssteuer (CIT) STEUERN, BUCHHALTUNG, HR UND LOHNBUCHHALTUNG IN POLEN Einführung der Be-steuerung der Gewin-ne umgewandelter Gesellschaften, die auf andere Kapitalar-ten als aufs Stamm-kapital übertragen wurdenIm Fall der Umwandlung einer Gesellschaft, die der Körperschaftsteuer unterliegt, in eine Gesellschaft, die nicht der Körperschaftsteuer unterliegt, werden den Einkünften aus Anteilen am Gewinn juristischer Personen neben dem noch nicht verteilten Jahresgewinn auch die Zahlungen zugerechnet, welche auf andere Kapitalien außer dem Stammkapital der umgewandelten Gesellschaft aus erwirtschafteten Gewinnen zugewiesen wurden.Sogenannte BeteiligungsdarlehenArt. 20 Abs. 16 des Körperschaftsteuergesetzes schließt eine Steuerbefreiung von Dividenden oder anderen Einkünften aus Anteilen an Gewinnen juristischer Personen, die zwischen verbundenen Gesellschaften ausgezahlt werden, in dem Anteil aus, in welchem in dem Land der die Dividende oder das Einkommen auszahlenden Gesellschaft, diese ausgezahlten Summen in irgendeiner Form zu den steuerlich anerkannten Kosten der Einkommenserzielung gezählt werden, oder dem Abzug vom Einkommen, der Verringerung der Steuerbemessungsgrundlage oder der Unternehmensgewinnversteuerung unterliegen.Neuregelung der Gültigkeit von Ansäs-sigkeitszertifikaten Die Vorlage eines gültigen Ansässigkeitszertifikates ermöglicht es bei Zahlungen an ausländische Vertragspartner (z.B. Gewinnausschüttungen oder Lizenzgebühren), die Vorschriften über die Vermeidung der Doppelbesteuerung anzuwenden. Das Nichtvorhandensein einer gültigen Ansässigkeitsbescheinigung verpflichtet den polnischen Unternehmer zum Zeitpunkt der Zahlung fälliger Beträge an den ausländischen Partner, diese mit dem gesetzlich festgelegten Quellensteuersatz zu besteuern, und die entsprechende Steuer für den steuerpflichtigen ausländischen Vertragspartner an die polnischen Finanzbehörden abzuführen, ohne dabei mögliche Steuerentlastungen oder gar Steuerbefreiungen, die bei der Quellensteuer gelten, in Anspruch nehmen zu können.Ansässigkeitszertifikate ohne ausgewiesenes Gültigkeitsdatum verlieren ihre Gültigkeit automatisch nach Ablauf von 12 Monaten nach Ausstellung der Bescheinigung. Befristet ausgestellte Ansässigkeitsbescheinigungen verlieren ihre Gültigkeit mit dem Ablauf der auf dem Dokument vermerkten Frist.Es ist zulässig, eine Kopie der Ansässigkeitsbescheinigung zu verwenden.Erklärung über den tatsächlichen BegünstigtenNach dem Gesetz funktioniert ab dem 13. Oktober 2019 das oene und öentliche Zentralregister der tatsächlichen wirtschaftlich Begünstigten. Im Zusammenhang mit der Errichtung des Zentralregisters der tatsächlichen wirtschaftlich Begünstigten sind die Gesellschaften verpflichtet, Informationen über ihre tatsächlichen wirtschaftlich Begünstigten (natürliche Personen, die eine tatsächliche Kontrolle über juristische Personen ausüben) innerhalb von 7 Tagen, gerechnet ab der Eintragung oder Aktualisierung in dem Landesgerichtsregister, zu veröentlichen.
44 STEUERN, BUCHHALTUNG, HR UND LOHNBUCHHALTUNG IN POLENItem Code: G00006 (APR.23) Investieren in Polen 2023Körperschaftssteuer (CIT)Ausgabewert (Ausgabekurs) von Geschäftsanteilen (Aktien) Der Ausgabewert (Ausgabekurs) von Geschäftsanteilen (Aktien) stellt „den Preis dar, zu dem Geschäftsanteile (Aktien) übernommen werden, der in der Satzung oder im Gesellschaftsvertrag festgelegt wird, falls diese/r nicht vorhanden sind - in einem anderen Dokument ähnlichen Charakters, der nicht niedriger als der Marktpreis dieser Geschäftsanteile (Aktien) ist” (Art. 4a Nr. 16a Körperschaftsteuergesetz).Eingeführt wurde diese Begrisbestimmung für Regelungen von Umstrukturierungsoperationen zwecks Bestimmung der Höhe der Einkünfte in Umstrukturierungsfällen (Zusammenschlüsse und Teilungen).Der Gesetzgeber zieht derzeit den Nennwert der Geschäftsanteile (Aktien) heran und in der Folge ist der Erlös des Anteilhabers (Aktionärs) einer geteilten Gesellschaft der Ausgabewert der von ihm erhaltenen Geschäftsanteile (Aktien) der übernehmenden oder neu gegründeten Gesellschaft, wenn das bei der Teilung übernommene Vermögen, bei der Teilung durch Ausgliederung - das bei der Teilung übernommene Vermögen, oder das in der Gesellschaft verbliebene Vermögen, keinen organisierten Teil des Unternehmens bildet.Anerkannt wird auf ähnliche Art und Weise - als Betriebsausgaben aus der Veräußerung von Anteilen (Aktien) der das Vermögen der geteilten oder neu gegründeten Gesellschaft übernehmenden Gesellschaft - der Wert, der vorher den Erlös des Anteilhabers (Aktionärs) der geteilten Gesellschaft gebildet hat, d. h. der Ausgabewert der erhaltenen Geschäftsanteile (Aktien).Pflicht der Einreichung der Jahresabschlüsse bei den Finanzämtern in elektronischer FormEs besteht keine Verpflichtung zur Abgabe von Jahresabschlüssen an Finanzämter oder andere Steuerbehörden. Dokumente, die im KRS-Repositorium enthalten sind, werden automatisch an die Steuerbehörden übermittelt. Ausnahme: die Verpflichtung zur Bereitstellung einer Abschrift der Beschlüsse über die Verabschiedung des Jahresabschlusses durch die Unternehmen, welche im polnischen Handelsregister (KRS) eingetragen sind, weist gewisse Interpretationsspielräume auf. Deshalb empfiehlt es sich mit Blick auf Ihre Rechtssicherheit, die Beschlüsse über die Verabschiedung der Jahresabschlüsse separat bei dem für Sie zuständigen Finanzamt nochmals in Schriftform zu legen.Verpflichtung zur Veröentlichung der SteuerstrategieDie größten Steuerpflichtigen (mit Einkünften über EUR50.000.000,00), und die Gesellschaften, die einer steuerlichen Kapitalgruppe angehören, und Immobiliengesellschaften, haben es zu akzeptieren, dass der Finanzminister im Fachblatt für Öentliche Informationen die Informationen über sie veröentlicht, welche in ihren Steuerberichten enthalten sind, einschließlich des prozentualen Anteils der Körperschaftsteuer berechnet auf den Bruttogewinn. Die größten Steuerpflichtigen, und die Gesellschaften, die einer steuerlichen Kapitalgruppe angehören, sind verpflichtet, auf ihren Internetseiten Informationen über die angewandte Steuerstrategie zu erstellen und zu veröentlichen, hierin: • Prozesse und Verfahren zur Erfüllung der steuerlichen Pflichten und deren Realisierung, aufgeschlüsselt nach Steuerarten, • Informationen über angemeldete Steuerschemata, • geplante und durchgeführte Restrukturierungsmaßnahmen, die sich auf die Höhe der Steuerverbindlichkeiten auswirken, und andere in den Vorschriften genannte Maßnahmen.
45Item Code: G00006 (APR.23)Investieren in Polen 2023Körperschaftssteuer (CIT) STEUERN, BUCHHALTUNG, HR UND LOHNBUCHHALTUNG IN POLEN Einführung eines Limits für BargeldtransaktionenDie Betragsschwelle für Bargeldtransaktionen zwischen zwei Unternehmern liegt bei PLN 15.000,00.Die Durchführung einer Bargeldtransaktion in einer Höhe, welche diese Grenze überschreitet, führt zu einer steuerlichen Nichtanerkennung der hiermit beglichenen Rechnungsauslagen in der Körperschaftsteuer als absetzbare Kosten, die der Einnahmeerzielungsabsicht unterliegen.Ab dem 1. Januar 2024 erfolgt die Durchführung oder die Entgegennahme von Zahlungen verbunden mit einer Wirtschaftstätigkeit über ein Bankkonto des Unternehmers grundsätzlich immer in folgenden Fällen, wenn: • Die Transaktionspartei, von welcher die Zahlung erfolgt, ein anderer Unternehmer ist, sowie • der einmalige Transaktionswert, ohne Berücksichtigung der Anzahl der mit ihm korrelierenden Zahlungen, PLN 8.000,00 oder den Gegenwert dieses Betrages übersteigt.Der Verbraucher wird zur Vornahme von Zahlungen mittels eines Bankkontos verpflichtet, sobald der einmalige Transaktionswert mit einem Unternehmer als Vertragspartei, ohne Berücksichtigung der Anzahl der mit ihm korrelierenden Zahlungen, PLN 20.000,00 oder den Gegenwert dieses Betrages übersteigt.
46 STEUERN, BUCHHALTUNG, HR UND LOHNBUCHHALTUNG IN POLENItem Code: G00006 (APR.23) Investieren in Polen 2023Körperschaftssteuer (CIT)ESTNISCHE KÖRPERSCHAFTSSTEUERDie estnische Körperschaftsteuer wird im Gesetz als Pauschalbetrag auf das Einkommen von Kapitalgesellschaften bezeichnet. Es ist eine moderne Form der Besteuerung, die Investitionen fördert und die Formalitäten bei der Steuerabrechnung für Kapitalgesellschaften und Personengesellschaften minimiert. Diese Lösung richtet sich an: • Mikro-, kleine und mittlere Kapitalgesellschaften und Personen-gesellschaften (Kommandit- und Kommanditgesellschaften auf Aktien), welche Körperschafteesteuerzahler sind • Gesellschaften, bei denen die Gesellschafter ausschließlich natürliche Personen sind.Die „Estnische“ Körperschaftsteuer kann von Unternehmen genutzt werden: • die keine Anteile an anderen Unternehmen haben, • die mindestens 3 Personen, ohne ihre Gesellschafter, beschäftigen (Erleichterungen werden für kleine Steuerzahler und Start-ups gewährt), • deren passive Einkünfte die Einkünfte aus der betrieblichen Tätigkeit nicht übersteigen, • die ihre Abschlüsse nicht nach den IAS erstellen, • eine entsprechende Mitteilung ihrem Finanzamt über die Wahl dieser Form der Besteuerung einreichen.Alle diese vorstehenden Kriterien müssen gleichzeitig erfüllt sein.Die estnische Körperschaftssteuer wird fällig, wenn das Unternehmen seinen Gewinn ausschüttet. Ein Unternehmen, das der estnischen Körperschaftssteuer unterliegt, muss daher im Prinzip keine Körperschaftssteuer zahlen, bis der Gewinn ausgeschüttet wird.Der Körperschaftssteuersatz satz für die estnische Körperschaftssteuer beträgt 10% für kleine Steuerzahler und 20% für alle anderen Unternehmen.Der Aktionär ist jedoch berechtigt, einen Abzug für die erhaltene Dividende vorzunehmen. Er kann die auf diese Dividende gezahlte Steuer um den entsprechenden Teil der von der Gesellschaft gezahlten Steuer reduzieren. Dies führt dazu, dass die endgültige Steuer des Aktionärs beträgt: • für einen kleinen Steuerzahler: 10% • für alle anderen Unternehmen: 5%Ein Unternehmen, das der estnischen Körperschaftsteuer unterliegt, muss auch keine Mindeststeuer zahlen (gesetzliche Befreiung). Ein Unternehmen, das der estnischen Körperschaftsteuer unterliegt und dessen Umsatz (einschließlich Mehrwertsteuer) im vorangegangenen Steuerjahr den Betrag von PLN 2.000.000,00 nicht übersteigt, hat das Recht auf eine vierteljährliche Abrechnung der Mehrwertsteuer.
47Item Code: G00006 (APR.23)Investieren in Polen 2023Körperschaftssteuer (CIT) STEUERN, BUCHHALTUNG, HR UND LOHNBUCHHALTUNG IN POLEN Bei der Entscheidung für eine Abrechnung nach dem Prinzip der estnischen Körperschaftssteuer - sollte jedoch bedacht werden, dass neben der oben genannten Gewinnausschüttung auch eine Körperschaftssteuer -pflicht entsteht im Zusammenhang mit: • der Verwendung des Gewinns zur Deckung von Verlusten, die in dem Zeitraum, bevor der Gewinn der estnischen Körperschaftsteuer unterlag, entstanden sind, • sogenannten verdeckten Gewinnen, • Ausgaben, die nicht mit der Geschäftstätigkeit zusammenhängen. Geschäftstätigkeit zusammenhängen.Unter verdeckten Gewinnen versteht man Zuwendungen an Aktionäre, Gesellschafter und ihnen nahestehende Personen, darunter z. B. ein einem solchen Gesellschafter gewährtes Darlehen. Die Wahl dieser Lösung ist verbunden mit ihrer zwingenden Anwendung über einen Zeitraum von 4 Jahren, mit der Möglichkeit einer Verlängerung um weitere vier Jahre.UNSER STEUERKANZLEI IST FÜR SIE DA!Wenn Sie Fragen zum Steuerrecht in Polen haben, wenden Sie sich bitte an unser Beraterteam.ABTEILUNG KUNDENBETREUUNGELŻBIETA NARONDirektor MandantenbetreuungSteuerkanzlei: Breslau
48 STEUERN, BUCHHALTUNG, HR UND LOHNBUCHHALTUNG IN POLENItem Code: G00006 (APR.23) Investieren in Polen 2023Andere UnternehmenssteuernANDERE UNTERNEHMENSSTEUERNGrundsteuer Die Steuer hat generell der Eigentümer des Grundbesitzes (Land, Gebäude und Bauten) zu tragen, die Höhe wird von den Kommunen festgelegt. Die Steuersätze werden durch Beschluss des Gemeinderates festgelegt und dürfen im aktuellen Jahr folgende Werte nicht überschreiten:Art des Objekts SteuersatzZur Ausführung geschäftlicher Tätigkeiten vorgesehener Grund1,16 PLN/m2Wohngebäude 1,00 PLN/m2Zur Ausführung geschäftlicher Tätigkeiten vorgesehene Gebäude28,78 PLN/m2Bauten2% des (als Abschreibungsbasis zu Grunde gelegten) EigentumswertesSozialabgaben Arbeitsgeber und Arbeitnehmer sind zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen verpflichtet, die etwa 35% des Arbeitnehmerlohns betragen (mit gewissen Beschränkungen). Stempelsteuer Stempelsteuer wird beispielsweise beim Ausfüllen einer Vertretungsvollmacht erhoben und auch dann, wenn (zentrale oder örtliche) Behörden gebeten werden, Tätigkeiten vorzunehmen wie die Ausstellung von Bescheinigungen, Erteilung von Genehmigungen usw. Die geltenden Steuersätze bzw. Festbeträge sind im Stempelsteuergesetz spezifiziert.Andere • Verbrauchssteuer (Akzise) wird auf ausgewählte Waren fällig. • Spediteure können entscheiden, ob sie auf bestimmte Einkommensarten eine Tonnagesteuer zahlen. • Auf die Silber- und Erzförderung wird seitens des polnischen Staates eine Sondersteuer erhoben. • Auf zuckerhaltige Waren, einschließlich Süßgetränken, wird eine Sondersteuer erhoben.
49Item Code: G00006 (APR.23)Investieren in Polen 2023Vorschriften zur Verhinderung der Steuerumgehung STEUERN, BUCHHALTUNG, HR UND LOHNBUCHHALTUNG IN POLEN VORSCHRIFTEN ZUR VERHINDERUNG DER STEUERUMGEHUNGTransferpreise Weitere Informationen finden Sie unter „Transferpreise“ auf Seite 20.Einheitliche Kontrolldatei (Jednolity Plik Kontrolny)Es besteht eine Verpflichtung für Steuerzahler, die Steuerbücher mit Hilfe von Computerprogrammen führen, diese Steuerbücher oder Büchernachweise für einen bestimmten Abrechnungszeitraum ganz oder teilweise in Form eines streng definierten elektronischen Formats (sog. Strukturen) an die Steuerbehörden zu senden.Das Konzept der einheitlichen Kontrolldatei stützt sich auf die Empfehlungen der OECD für die einheitliche Kontrolldatei - Tax 2.0 und wurde in vielen europäischen Ländern eingeführt, u.a. in Österreich, den Niederlanden, Frankreich, Slowenien, Luxemburg, Portugal und Tschechien.Derzeit unterliegen nachfolgende Strukturen der Berichterstattung: • Struktur 1 - Rechnungsbuchführung - JPK_KR, • Struktur 2 - Kontoauszüge - JPK_WB, • Struktur 3 - Lager - JPK_MAG, • Struktur 4 - USt.-Buchführung für An- und Verkauf - JPK_ V7M, JPK_V7K, • Struktur 5 - Rechnungen für USt.-Zwecke - JPK_FA, • Struktur 6 - Aufwands- und Ertragsbuchführung - JPK_PKPIR, • Struktur 7 - Ertragsbuchführung - JPK_EWI.Die Pflicht zur Übertragung der Daten an die Steuerbehörden in Form der einheitlichen Kontrolldatei lässt sich in zwei Bereiche aufteilen: • Nach Auorderung der Steuerbehörden (JPK_KR, JPK_EWI, JPK_PKPiR, JPK_FA, JPK_MAG, JPK_WB, JPK_ V7M, JPK_V7K), • Ohne Auorderung der Steuerbehörden (nur JPK_ V7M, JPK_V7K).
50 STEUERN, BUCHHALTUNG, HR UND LOHNBUCHHALTUNG IN POLENItem Code: G00006 (APR.23) Investieren in Polen 2023Vorschriften zur Verhinderung der SteuerumgehungDiese Erklärungen sind monatlich oder vierteljährlich abzugeben, je nach dem auf welche Weise der Steuerpflichtige Rechenschaft ablegen muss.Nationale System für elektronische RechnungenDas Nationale System für elektronische Rechnungen ist eine Lösung für die Ausstellung und den Empfang strukturierter Rechnungen auf elektronischem Wege. Ab dem 1. Januar 2022 wurde das System in Polen als freiwillige Lösung eingeführt, während das Nationale System für elektronische Rechnungen in Zukunft (nach dem Rechtsstand zum Zeitpunkt der Veröentlichung am 30.04.2023) zu einer obligatorischen Lösung wird.Die Verpflichtung zur elektronischen Rechnungsstellung: • wird für alle Steuerzahler gelten, die in Polen eine wirtschaftliche Tätigkeit im Bereich der Waren- und Dienstleistungssteuer ausüben, und betrit: » aktive MwSt.-Zahler, » Steuerzahler, die subjektiv oder als Unternehmen von der Steuer auf Waren und Dienstleistungen befreit sind, • ausschließlich Steuerzahler, die ihren Sitz in Polen haben. Die Einführung des Nationalen Systems für die elektronische Rechnungsstellung wird keine Auswirkungen haben auf: • ausländische Steuerzahler, die nicht verpflichtet sind, sich für Mehrwertsteuerzwecke in Polen registrieren zu lassen, • ausländische Steuerzahler, die in Polen für Mehrwertsteuerzwecke registriert sind, ohne hiermit eine Betriebsstätte zu begründen.Im Nationalen System für elektronische Rechnungen können nur strukturierte Rechnungen ausgestellt werden. Die Steuerzahler können für die Ausstellung strukturierter Rechnungen kostenlose Programme des Finanzministeriums, oder ihre eigenen Finanz- und Buchhaltungssysteme verwenden. Das Recht der Kunden, Rechnungen in Papierform oder in elektronischer Form, z. B. im PDF- oder einem gleichwertigen Format, zu erhalten, wird durch die Nutzung des Nationalen Systems für elektronische Rechnungen durch den Unternehmer nicht beeinträchtigt.Klausel zur Umgehung des Gesetzes über den Austausch von Anteilen:Das Gesetz über die Körperschaftsteuer sieht vor, dass der Aufschub der Besteuerung im Falle von Tauschgeschäften mit Anteilen keine Anwendung findet, falls eines der Hauptziele des Tauschgeschäftes von Anteilen die Vermeidung bzw. Umgehung der Besteuerung darstellt. Diese Situation trit insbesondere dann zu, wenn der Austausch von Anteilen nicht aus begründeten, wirtschaftlichen Aspekten erfolgt.Zudem:Individuelle Interpretationen, die vor dem Inkrafttreten der Klausel gegen Steuerhinterziehung herausgegeben wurden, schützen den Steuerpflichtigen nicht, falls nach dem 1. Januar 2017 Steuervorteile auf der Grundlage dieser Klausel in Frage gestellt werden.Oenlegungspflichten Bestimmte Transaktionen müssen den Steuerbehörden oder/und der Polnischen Nationalbank gemeldet werden.Steuerschemas Es besteht die Verpflichtung, dem Leiter der nationalen Steuerverwaltung Informationen über Steuersysteme (MDR - Mandatory Disclosure Rules) zur Verfügung zu stellen.Ein Steuerschema ist eine Lösung, die auf der Grundlage von Kenntnissen des Steuerrechts und der Steuerpraxis entwickelt wurde.
51Item Code: G00006 (APR.23)Investieren in Polen 2023Einkommensteuer (PIT) STEUERN, BUCHHALTUNG, HR UND LOHNBUCHHALTUNG IN POLEN Die Berichterstattung über die nationalen Schemata beschränkt sich nur auf wesentliche Systeme: • bezüglich der Subjekte: Einnahmen, Kosten oder Vermögenswerte des Begünstigten oder eines mit diesem verbundenen Unternehmen übersteigen den Gegenwert von EUR 10.000.000,00 oder • bezüglich des Gegenstandes: die Vereinbarung betrit Gegenstände oder Rechte mit einem Wert von mehr als EUR2.500.000,00.Rechtssubjekte, die verpflichtet sind, Steuersysteme zu melden, sind: • Projektträger, d.h. Rechtssubjekte, die das Schema entwickeln, anbieten, zur Verfügung stellen oder in der Praxis umsetzen, oder die Umsetzung der Vereinbarung beaufsichtigen, • unterstützende Rechtssubjekte, d.h. Rechtssubjekte, die sich unter Beibehaltung der allgemeinen Sorgfalt, die bei den ausgeführten Tätigkeiten erforderlich ist, unter Berücksichtigung der beruflichen Natur der Tätigkeit, des Fachgebiets und des Gegenstands der ausgeführten Tätigkeiten verpflichtet haben, direkt oder durch andere Personen Hilfe, Unterstützung oder Beratung in Bezug auf die Bearbeitung, das Inverkehrbringen, die Organisation, Bereitstellung zur Umsetzung, oder Überwachung der Umsetzung der Vereinbarung zu leisten, • begünstigte Rechtssubjekte, d.h. Rechtssubjekte, denen die Vereinbarung zur Verfügung gestellt wird, oder bei denen sie umgesetzt wird, oder die bereit sind, die Vereinbarung umzusetzen, oder die Maßnahmen zur Umsetzung einer solchen Vereinbarung durchgeführt haben (in der Regel Steuerzahler).Exit Tax Der Besteuerung von Einkommen aus noch nicht realisierten Gewinnen unterliegt: • Die Verschiebung von Vermögensgegenständen in ein anderes Land seitens des Steuerpflichtigen, hierin auch solche, welche Bestandteil einer polnischen Betriebsstätte sind, • Die Änderung der Steuerresidenz durch den Steuerpflichtigen, als deren Folge die Republik Polen das Recht zur Besteuerung der Einnahmen aus der Veräußerung eines Vermögensgegenstandes, welches im Eigentum dieses Steuerzahlers steht, verliert. Somit gilt die Steuer auf nicht realisierte Gewinne naturgemäß nicht für jede Übertragung von Aktiven, sondern nur für eine solche Übertragung, die den Verlust des Rechts eines bestimmten Staates auf Besteuerung der vor der Übertragung tatsächlich erzielten Erträge zur Folge hat. In dem Körperschaftsteuergesetz beträgt der Satz der Steuerbemessungsgrundlage 19%.UNSER STEUERKANZLEI IST FÜR SIE DA!Wenn Sie Fragen zum Steuerrecht in Polen haben, wenden Sie sich bitte an unser Beraterteam.STEUERN & RECHT JOANNA GÓRNIAKRechtsbeistandgetsix Tax & LegalSteuerkanzlei: Posen
52 STEUERN, BUCHHALTUNG, HR UND LOHNBUCHHALTUNG IN POLENItem Code: G00006 (APR.23) Investieren in Polen 2023Einkommensteuer (PIT)EINKOMMENSTEUER (PIT)Rechtsgrundlage Gesetz vom 26. Juli 1991 über die Einkommensteuer und spätere Fassungen.NIP-Registrierung Für Steuerzwecke, falls keine PESEL-Nummer verfügbar ist.Hat im zuständigen Finanzamt zu erfolgen, vor Fälligkeit der ersten Einkommensteuer-Vorauszahlung.Besteuerungszeitraum Für natürliche Personen: KalenderjahrSteuersätze(sofern keine Pauschalbesteuerung vorgesehen ist) Der steuermindernde Betrag beträgt PLN 3.600,00 per anno.Folglich der feste monatliche steuermindernde Betrag unabhängig von der beträgt des Einkommens PLN 300,00 monatlich. steuerfreies Einkommen (Steuerfreibetrag)PLN 30.000,00 (mit Einschränkungen)Steuerpflicht • unbeschränkte Steuerpflicht auf das Welteinkommen (es sei denn, ein bestehendes Doppelbesteuerungsabkommen schränkt diese Verpflichtung ein), • beschränkte Steuerpflicht bei bestimmten inländischen Einkommen.Einkommensquellen verschiedene Einkommensarten: • Besondere Bereiche der Landwirtschaft • Wirtschaftliche Aktivität • Selbstständige (persönlich ausgeführte) Tätigkeit • Nichtselbständige Tätigkeit • Kapitalinvestitionen und Eigentumsrechte • Vermietung und Verpachtung • Kapitalgewinne aus Übertragungen • Tätigkeit des ausländischen kontrollierten Unternehmens • Nicht realisierte Gewinne • Andere Einkünfte
53Item Code: G00006 (APR.23)Investieren in Polen 2023Einkommensteuer (PIT) STEUERN, BUCHHALTUNG, HR UND LOHNBUCHHALTUNG IN POLEN Progressive Einkommensteuer- sätze12% und 32% bei einem Einkommen von mehr als PLN 120.000,00 (ca. EUR 26.000,00) (gilt z. B. für Arbeitseinkommen oder Einkommen aus abhängigen Dienstleistungen).Einkommensteuer-Pauschalsatz20% (für Aufsichtsratsmitglieder ohne Wohnsitz in Polen, nach Erfüllung bestimmter Auflagen, sowie auf die in den freien Berufen erzielten Erträge)19% (betrit z. B. Zinsen, Kapitalgewinne, Handel mit Kryptowährungen, Erträge aus Kapitalsparplänen der Mitarbeiter usw.)5% IP Box Ausführlich beschrieben in dem Teil „Vergünstigung für Forschung und Entwicklung“ auf Seite 31.Erträge aus nicht realisierten Gewinnen (Exit Tax)Die Einkommensteuer auf nicht realisierte Gewinne beträgt: • 19% der Steuerbasis - wenn der Steuerwert eines Vermögenswerts bestimmt wird, • 3% der Steuerbemessungsgrundlage - wenn der Steuerwert eines Vermögenswerts nicht bestimmt wird.Miete mit einem Pauschalbetrag besteuertFür die Besteuerung von Einkünften aus der in den folgenden Abschnitten genannten Quelle gelten einheitliche Regeln gemäß Art. 10 Abs. 1 Punkt 6 des Einkommenssteuergesetzes, d.h. aus Pacht-, Unterpacht-, Miet-, Untermiet- und ähnlichen Verträgen mit einem vergleichbaren Charakter.Für Steuerpflichtige, die Einkünfte aus der sogenannten privaten Vermietung von Wohnimmobilien erzielen, gelten die gleichen Regeln für die Besteuerung dieser Einkünfte. Die Besteuerung dieser Einkünfte erfolgt ausschließlich durch eine Pauschalsteuer auf das registrierte Einkommen. • 8,5% bis zu einem Betrag von PLN 100.000,00; • 12,5% über den Betrag von PLN 100.000,00 hinaus.Verpflichtung zur monatlichen SteuerzahlungEinkommensteuervorauszahlungen für den jeweiligen Monat sind bis zum 20. des Folgemonats zu leisten.Steuerpflichtige der Einkommensteuer und der Körperschaftsteuer müssen jedoch keine Steuervorauszahlungen zahlen, wenn deren Vorauszahlung für den jeweiligen Monat PLN 1.000,00 nicht überschritten hat. Es handelt sich um Fälle, bei denen die auf den seit Jahresbeginn erzielten Gewinn geschuldete Steuer, gemindert um die Summe der seit Jahresbeginn entrichteten Vorauszahlungen, PLN1.000,00 nicht überschreitet.Verpflichtung zur Abgabe der jährlichen SteuererklärungDie jährliche Steuererklärung für ein bestimmtes Jahr sollte vom 15. Februar bis 30. April des auf das Steuerjahr folgenden Jahres eingereicht werden.Zuständigkeit der FinanzämterSowohl die Registrierung, als auch die Einzahlung von Einkommenssteuerbeträgen (PIT) und Einreichung einer Jahreserklärung PIT für Nichtansässige, die zur Arbeit in Polen geschickt wurden, erfolgen in dem Finanzamt, welches für die Nichtansässigen wegen deren Aufenthaltsort zuständig ist, bzw. im 3. Finanzamt für Warschau OT Stadtmitte, sofern der Ausländer in mehreren Regionen tätig ist.
54 STEUERN, BUCHHALTUNG, HR UND LOHNBUCHHALTUNG IN POLENItem Code: G00006 (APR.23) Investieren in Polen 2023Einkommensteuer (PIT)AUSLÄNDER UND ARBEIT IN POLENSteuerrechtlicher WohnsitzAusländische Staatsangehörige, die nach Polen kommen, werden zu Steuerinländern, wenn ihr (wirtschaftlicher oder privater) Lebensmittelpunkt sich nach Polen verlagert, oder wenn sie mehr als 183 Tage des Steuerjahres in Polen verbringen.Ausländische Staatsangehörige, deren Wohnsitz in Polen liegt (und die daher als Steuerinländer gelten), sind in Polen unbeschränkt steuerpflichtig, d.h. sie haben ihr weltweit erzieltes Einkommen in Polen zu versteuern, während Personen, deren Wohnsitz nicht in Polen liegt (und die daher als Steuerausländer gelten), in Polen beschränkt steuerpflichtig sind, d.h. ihre Steuerpflicht in Polen bezieht sich allein auf das in Polen erzielte Einkommen.Es ist anzumerken, dass zur Festlegung des Steuerstatuses auch die Bestimmungen des jeweils relevanten Doppelbesteuerungsabkommens, das von Polen unterzeichnet wurde, zu berücksichtigen sind.Rechtsgrundlage für die Aufnahme einer Beschäftigung in PolenArbeitsvertrag mit einer polnischen juristischen PersonUnabhängig vom Steuerstatus des ausländischen Staatsangehörigen unterliegt ein Einkommen, das er Kraft eines mit einer polnischen juristischen Person abgeschlossenen Arbeitsvertrags erzielt, immer der polnischen Versteuerung gemäß den progressiven Steuersätzen von 12% und 32%. Der polnische Arbeitgeber ist verpflichtet, monatliche Steuervorauszahlungen auf das genannte Einkommen zu entrichten, die gemäß den progressiven Einkommensteuersätzen berechnet werden. Ausländische Staatsangehörige sind verpflichtet, ihre jährliche Einkommensteuer abschließend für das jeweilige Jahr zu berechnen und die jährliche Einkommensteuererklärung (PIT) bis zum 30.April des darauf folgenden Jahreseinzureichen.
55Item Code: G00006 (APR.23)Investieren in Polen 2023Einkommensteuer (PIT) STEUERN, BUCHHALTUNG, HR UND LOHNBUCHHALTUNG IN POLEN Ausländischer Arbeitsvertrag und Entsendung nach Polena) SteuerausländerAusländische Staatsangehörige als Privatpersonen sind selbst verantwortlich für die Einhaltung aller Vorschriften im Zusammenhang mit der polnischen Einkommensteuererklärung, d.h. weder der ausländische Arbeitgeber noch die aufnehmende Niederlassung haben diesbezüglich irgendwelche Verpflichtungen. Bitte beachten Sie, dass das im Rahmen der polnischen Einkommensteuererklärung zu besteuernde Einkommen alle im Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit in Polen erhaltene Einkünfte umfasst, einschließlich der Entlohnung, Prämien aller Art sowie der Sachbezüge. Das heißt, die meisten durch den Arbeitgeber bzw. die aufnehmende Niederlassung zusätzlich zum oder anstatt des Lohns im Laufe des Jahres gewährten Leistungen sind als regelmäßiges Einkommen aus unselbstständiger Arbeit zu versteuern. Das durch Ausländer in Polen erworbene Einkommen unterliegt u.U. nicht vom ersten Tag an des Aufenthalts in Polen der polnischen Einkommensteuer, wenn die folgenden, im geltenden Doppelbesteuerungsabkommen genannten Bedingungen, gleichzeitig erfüllt sind (wichtig: in jeden Fall bezieht man sich auf den Vertrag der Vermeidung der Doppelbesteuerung zwischen Polen und dem konkreten Land). Zu diesen Bedingungen zählen: • Gesamtaufenthalt in Polen beträgt weniger als 183 Tage, • Lohn wird ausgezahlt durch, oder für einen nicht in Polen ansässigen Arbeitgeber (es ist jedoch zu betonen, dass eine entsprechende Prüfung des Begris des wirtschaftlichen Arbeitgebers durchzuführen ist, um zu eruieren, ob diese Bedingung auch wirklich zutrit), • die Entlohnung wird nicht durch eine Betriebsstätte des Arbeitgebers in Polen getragen.Wenn eine der obigen Bedingungen nicht zutrit, unterliegt der Kraft des ausländischen Arbeitsvertrages ausgezahlte Lohn der progressiven Einkommensbesteuerung in Polen, ab dem ersten Tag des Aufenthalts in Polen. Die Einkommensteuervorauszahlungen auf das aus dem ausländischen Arbeitsvertrag resultierende Einkommen sind monatlich zu leisten für die Monate, in denen das besagte Einkommen gezahlt wurde. Vorauszahlungen auf die Einkommenssteuer (PIT) für den jeweiligen Monat sind bis zum 20. des Folgemonats zu leisten, unter Anwendung des Steuersatzes von 12% (Der Steuersatz von 32% wird nach Überschreitung der Steuerschwelle angewandt). Personen, die im Rahmen eines Arbeitsvertrags oder eines Auftragsvertrags beschäftigt werden, sind bis zum Alter von 26 Jahren von der Einkommensteuer befreit. Ausländische Staatsangehörige sind verpflichtet, ihre jährliche Steuerschuld unter Anwendung progressiver Einkommensteuersätze zu berechnen. Ausländische Staatsangehörige müssen auch ihre Jahressteuererklärung bis zum 30. April des Folgejahres einreichen. Nur Einkünfte aus in Polen geleisteter Arbeit werden für Zwecke der polnischen Einkommensteuererhebung gemeldet.b) Die in Polen steuerlich ansässigen Ausländer Generell gelten für Ausländer, die in Polen den Status von Steuerinländern haben, dieselben Regelungen wie die in Punkt a) genannten Regelungen für Steuerausländer. Folglich sind die ausländischen Staatsangehörigen selbst verantwortlich für die Einhaltung aller Vorschriften in Zusammenhang mit der polnischen Einkommensteuererklärung, d.h. weder der ausländische Arbeitgeber noch die aufnehmende Niederlassung haben diesbezüglich irgendwelche Verpflichtungen.
56 STEUERN, BUCHHALTUNG, HR UND LOHNBUCHHALTUNG IN POLENItem Code: G00006 (APR.23) Investieren in Polen 2023Einkommensteuer (PIT)Bitte beachten Sie, dass das im Rahmen der polnischen Einkommensteuererklärung zu besteuernde Einkommen alle im Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit in Polen erhaltenen Einkünfte umfasst, einschließlich der Entlohnung, Prämien aller Art sowie Sachbezüge. Ferner auch alle weltweiten Einnahmen nach den Bestimmungen der Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung.Vorstandsmitglieder a) Polnische steuerliche Gebietsfremde Das Einkommen, welches von Ausländern zum Beispiel aus Deutschland, welche als Vorstandsmitglieder einer polnischen Unternehmung auf Basis eines entsprechenden Beschlusses der Gesellschafter berufen wurden, in ihrer Eigenschaft als Privatpersonen unter dem Status polnischer steuerlicher Gebietsfremder erzielt wird, kann in Polen einer pauschalierten Besteuerung von 20% unterliegen. Alle mit der Einkommenssteuer verbundenen Pflichten hinsichtlich dieses Steuermodells werden von dem polnischen Unternehmen, wo diese Person als Vorstandsmitglied fungiert, übernommen. b) Polnische Steuerresidenten wenn ein Ausländer als Privatperson, in seiner Funktion als Vorstandsmitglied eines polnischen Unternehmens, ein polnischer Steuerresident würde, unterliegt sein Einkommen aus seiner Berufung in den Vorstand kraft eines Gesellschafterbeschlusses der progressiven Einkommenssteuer in Polen. In einem solchen Fall wäre die polnische Unternehmung zur Leistung von monatlichen Vorauszahlungen auf die Einkommenssteuer verpflichtet. Ausländer, als Privatpersonen, sind dann ebenfalls angehalten, ihre Jahressteuererklärung bis zum 30. April des Folgejahres dem polnischen Fiskus vorzulegen. Vorstandsmitglieder und gleichzeitig polnische Steuerresidenten, welche ihre Funktion auf Basis einer Berufung ausüben, unterliegen der Versicherungsbeitragspflicht aus der Gesundheitsversicherung von der Gesamtheit ihrer Einkünfte in der Höhe von 9% der Bemessungsgrundlage (=Einkommen).
57Item Code: G00006 (APR.23)Investieren in Polen 2023Einkommensteuer (PIT) STEUERN, BUCHHALTUNG, HR UND LOHNBUCHHALTUNG IN POLEN Kosten der Umsatzerzielung (im Falle der Einnahmen aus einem Dienstverhältnis) Von einem Arbeitsvertrag (als fester oder zeitbegrenzter Wohnort gilt der Ort der Betriebsstätte)monatlich PLN 250,00Pro Jahr PLN 3.000,00Von mehreren Arbeitsverträgen (als fester oder zeitbegrenzter Wohnort gilt der Ort der Betriebsstätte)monatlich PLN 250,00Pro Jahr max. PLN 4.500,00Von einem Arbeitsvertrag(als fester oder zeitbegrenzter Wohnort gilt ein anderer Ort als der Ort der Betriebsstätte) monatlich PLN 300,00Pro Jahr PLN 3.600,00Von mehreren Arbeitsverträgen (als fester oder zeitbegrenzter Wohnort gilt ein anderer Ort als der Ort der Betriebsstätte)monatlich PLN 300,00Pro Jahr max. PLN 5.400,00Die Einnahmen der Künstler und freischaenden Berufe50% der steuerlich abzugsfähigen Kosten, die dem Steuerpflichtigen insgesamt in dem Steuerjahr entstanden, darf die Obergrenze von der ersten Stufe der Steuertabelle, d.h. PLN 120.000,00, nicht überschreiten.„Kreativkosten“ gemäß Art. 22 Abs. 9b des PIT-Gesetzes umfassen Erträge aus folgenden Tätigkeiten: » Kreative Tätigkeit in den Bereichen Architektur, Innenarchitektur, Landschaftsarchitektur, Gebäudetechnik, Stadtplanung, Literatur, Bildende Kunst, Industriedesign, Musik, Fotografie, Ton- und Bildkunst, Computerprogramme, Computerspiele, Theater, Kostüme, Stenografie, Regie, Choreographie, künstlerisches Löten, Volkskunst und Journalismus, » Künstlerisch im Bereich Schauspiel, Bühne, Tanz und Zirkus sowie im Bereich der Dirigenten-, Gesangs- und Instrumentalforschung, » Audio- und audiovisuelle Produktion » Journalismus, » Museum im Bereich Ausstellung, Wissenschaft, Popularisierung, Bildung und Verlagswesen, » Denkmalschutz, » Nebenrecht, im Sinne des Art. 2 Abs. 2 des Gesetzes vom 4. Februar 1994 über das Urheberrecht und verwandte Schutzrechte zur Entwicklung des Werkes eines anderen in Form einer Übersetzung, » Forschungs- und Entwicklungs-, wissenschaftliche und didaktische Tätigkeiten an der Universität.Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegen-stände und SteueraufwendungenAls Betriebsausgaben gelten nicht: Abschreibungen vom Anfangswert der immateriellen Vermögensgegenstände, die in Art. 22b Abs. 1 Nr. 4-7 genannt werden, wenn diese Vermögensrechte oder Vermögensgegenstände durch den Steuerpflichtigen oder die Gesellschaft, die keine juristische Person ist, deren Anteilhaber er ist, vorher erworben oder erstellt und anschließend veräußert worden sind - in einem Teil, der die durch den Steuerpflichtigen erzielten Einkünfte ihrer vorherigen Veräußerung überschreitet.
58 STEUERN, BUCHHALTUNG, HR UND LOHNBUCHHALTUNG IN POLENItem Code: G00006 (APR.23) Investieren in Polen 2023Einkommensteuer (PIT)Forderungsverlust und steuerliche abzugsfähige AufwendungenDie Kosten werden nur bis zur Höhe des zuvor erhaltenen fälligen Einkommens ermittelt.Im Einkommensteuergesetz weist der Gesetzgeber auch klar darauf hin, dass der Ertrag aus der Veräußerung einer Forderung, auch in Form einer Sacheinlage, in deren Preis festgelegt ist, der Ausdruck ihres Wertes ist.Einkünfte aus wirtschaftlicher TätigkeitInsbesondere Einkünfte aus Handel und Wirtschaft, wozu auch Einkünfte aus selbstständiger Arbeit gehören. Dies sind z.B.: • Fertigung, Bauwirtschaft, Tätigkeiten im Bereich Handel und Dienstleistungen • Arbeit im Bereich des Bergbaus, • Tätigkeiten in Verbindung mit der Vermarktung von immateriellen Werten und Rechten, • Einkünfte aus der entgeltlichen Veräußerung von beweglichen Gegenständen (z. B. Pkw), die im Rahmen eines Leasingvertrags für betriebliche Zwecke genutzt werden.Zu dieser Art von Einkommen gehören auch Erlöse aus dem Verkauf betrieblicher Vermögenswerte, es sei denn, es handelt sich um Eigentum zur wohnwirtschaftlichen Nutzung.Wahlmöglichkeit für Einkommen aus wirtschaftlicher Tätigkeit:Seit Januar 2004 können solche Einkünfte abweichend von der normalen Besteuerung mit einem linearen Steuersatz von 19% versteuert werden (auf Antrag des Steuerpflichtigen bis zum 20. Januar eines Jahres).Aber: Bei der Wahl dieser Möglichkeit sind keine Abzüge von der Steuerbemessungsgrundlage möglich, und auch eine Zusammenveranlagung mit dem Ehepartner ist dann ausgeschlossen.Gemäß dem neu hinzugefügten Absatz 7 Art 8. Einkommensteuergesetz können Eheleute, die Einkünfte aus der Vermietung erzielen, die Erklärung über die Besteuerung der gesamten Einkünfte durch einen von ihnen, bzw. die Bekanntmachung über den Widerruf dieses Verfahrens der Abrechnung der Mieteinkünfte, unter Benutzung eines vom Finanzminister definierten Musterformulars/Erklärung vornehmen.Besteuerung von sog. „Cashbacks” Besteuerung von sog. „Cashbacks” und ähnlichen, von Banken, Genossenschaftsbanken oder Finanzinstitutionen, erhaltenen Leistungen mit einer pauschalierten Einkommensteuer in Höhe von19%.Die Einnahmen aus von Banken, Genossenschaftsbanken sowie Finanzinstituten im Sinne gesonderter Vorschriften gewährten Bonifikationen, welche im Zusammenhang mit Werbe- und Marketingaktionen dieser Finanzinstitute stehen, unterliegen einer pauschalen Einkommensteuer von 19%. Diese Steuer wird von diesen vorab genannten Finanzinstituten vorab als den zum Steuerabzug steuerrechtlich verpflichteten Rechtsträgern erhoben.
59Item Code: G00006 (APR.23)Investieren in Polen 2023Einkommensteuer (PIT) STEUERN, BUCHHALTUNG, HR UND LOHNBUCHHALTUNG IN POLEN Private Nutzung eines FirmenwagensDer Geldwert einer unentgeltlichen Leistung, die einem Arbeitnehmer im Zusammenhang mit der Nutzung eines Firmenwagens zu privaten Zwecken zufließt, wird wie folgt ermittelt: • PLN 250,00 pro Monat - für elektrische oder mit Wassersto betriebene Fahrzeuge mit einer Motorleistung von bis zu 60 kW (80 PS) • PLN 400,00 pro Monat - für andere als die oben genannten FahrzeugeIm Falle der Nutzung eines Dienstfahrzeuges zu privaten Zielen während eines Teilzeitraumes des Monats, wird der Wert der entgeltlichen Leistung für jeden Nutzungstag des Fahrzeugs mit 1/30 der vorstehend genannten Beträge angesetzt. Für durch vom Arbeitgeber organisierte Gruppenpersonenbeförderung zum Arbeitsort gilt zukünftig die klare Regelung, dass dieser Transportservice keine Inanspruchnahme geldwerter Leistungen darstellt, und nicht der Besteuerung unterliegt. Voraussetzung ist jedoch, dass für den Personentransport ein Kraftfahrzeug mit einer Personenbeförderungszulassung von mehr als 9 Personen (einschließlich Fahrzeugführer) benutzt wird.Einkommen von GebietsfremdenDie Novellierung der Vorschriften des Einkommensteuergesetzes präzisiert den verbindlichen Katalog für Einkommensquellen von Gebietsfremden, die als auf dem Gebiet Polens erzielt angesehen werden. Die Novellierung führt zudem neue Einkommensarten ein.Einkommen werden als auf dem Gebiet Polens erzielt betrachtet, wenn sie: • aus Wertpapieren, darunter auch aus Finanzderivaten, die zur Börsennotierung zugelassen sind, sowie auch aus deren Verkauf bzw. Ausführung, resultieren, • aus der Übertragung des Eigentums an Gesellschaftsanteilen, u.a. aus Personengesellschaften und Investitionsfonds, in denen Immobilien in Polen einen direkten bzw. indirekten Vermögenswert von mindestens 50% darstellen, resultieren, bei Verkauf von mindestens 5% der Anteile an einer Immobiliengesellschaft, wird die Steuer von dieser Gesellschaft/Fonds eingezogen, • aus Forderungen, die einer Pauschalsteuer unterliegen, die im Art. 29 geregelt ist, stammen, sowie von polnischen Steuerzahlern entrichtet werden, unabhängig vom Ort des Vertragsabschlusses sowie der Dienstleistungserbringung.Es gelten nicht als Betriebsausgaben: • sämtliche Arten von Gebühren und Forderungen für die Inanspruchnahme oder das Recht auf Inanspruchnahme von Rechten und Werten, die in Art. 22b Abs. 1 Nr. 4-7 genannt werden, die durch den Steuerpflichtigen oder die Gesellschaft, die keine juristische Person ist, deren Anteilinhaber er ist, erworben oder erstellt und dann veräußert worden sind - für den Teil, der die durch den Steuerpflichtigen erzielten Einkünfte ihrer Veräußerung überschreitet, • die Steuer, die in Art. 30g genannt wird (Grundsteuer auf kommerzielle Immobilien).
60 STEUERN, BUCHHALTUNG, HR UND LOHNBUCHHALTUNG IN POLENItem Code: G00006 (APR.23) Investieren in Polen 2023Einkommensteuer (PIT)Einkommen aus der Einbringung einer Sacheinlage in die GesellschaftDie Methode zur Berechnung der Einnahmen aus der Übernahme von Gesellschaftsanteilen/Einlagen in die Gesellschaft, die gegen eine Sacheinlage eingezogen werden, lautet wie folgt: wenn der in der Satzung oder in dem Gesellschaftsvertrag angegebene Wert nicht oder nicht in einer Weise ermittelt wird, die nicht dem Marktwert entspricht, wird der Ertrag in Höhe des auf den allgemeinen Regeln basierenden Marktwerts ermittelt. Für den Fall, dass der im Statut bzw. im Gesellschaftsvertrag festgelegte Wert des Einlagengenstandes nicht bestimmt wird bzw. in einer Art und Weise bestimmt wird, die dem Marktwert nicht entspricht, wird das Einkommen nach der Höhe des Marktwertes und allgemeinen Regeln bestimmt. In Bezug auf die polnische Kommanditgesellschaft auf Aktien (sowie auf deren ausländische Pendants, die wie Einkommensteuerzahler behandelt werden), werden diese Grundsätze ausschließlich im Hinblick auf nicht-monetäre Einlagen angewandt, denen Sachen bzw. Rechte zu Grundeliegen.Der Katalog der Erträge (Einkünfte), die zur Kategorie „Einkunft (Ertrag) aus Gewinnbeteiligungen an juristischen Personen” zählenZu diesen, neben den vorgenannten, zählen folgende Erträge: • Erträge aus der Wertminderung der Geschäftsanteile (Aktien) - dies ist eine Ergänzung des Postens, in dem seit langer Zeit die Einkunft (jetzt Ertrag) aus der Einziehung von Geschäftsanteilen oder Aktien ausgewiesen ist, • Erträge aus einem partiarischen Darlehen (Beteiligungsdarlehen), d. h. eines Darlehens, bei dem die Entrichtung von Zinsen davon abhängt, ob die Gesellschaft einen Gewinn erzielt oder einen Gewinn in der angenommenen Höhe erzielt hat, • Erträge aus der Barzahlung beim Austausch von Beteiligungen.Motivations- programmeBesteuerung von Erträgen aus der Veräußerung von Aktien, die im Rahmen der sog. Incentive-Programme erzielt wurden.Das steuerpflichtige Einkommen entsteht, wenn diese Aktien veräußert werden. Der Begri des Motivationsprogramms und der Muttergesellschaft wurde ebenfalls definiert.Die Vorschriften von Abs. 11-11b finden Anwendung auf Einkünfte, die von Personen erzielt werden, die zum Erwerb oder zur Übernahme von Aktien von Aktiengesellschaften berechtigt sind, deren Sitz oder Geschäftsleitung im Hoheitsgebiet eines Staates belegen ist, mit dem die Republik Polen ein Doppelbesteuerungsabkommen abgeschlossenhat.Einnahmen aus Motivationsprogrammen sind in der Einkunftsquelle enthalten, mit der das Programm verbunden ist. Wenn der Ertrag aus dem Motivationsprogramm mit der Arbeitsausführung zusammenhängt, wird es als Einkommen aus dem Arbeitsverhältnis mit 12% und 32% besteuert.Änderungen im Zusammenhang mit der BonusabschreibungDer Steuerpflichtige kann eine einmalige Abschreibung bis zu einem Betrag von PLN100.000,00 vornehmen, und diese den Aufwendungen in demjenigen Jahr zurechnen, in dem er die werksseitig neue Sachanlage in Gebrauch genommen hat. • Diese Regelung gilt nur für erworbene Sachanlagen (die eigene Herstellung einer Sachanlage entfällt). • Die Abschreibung darf nur auf werksseitig neue Sachanlagen, die den KAG-Gruppen 3-6 und 8 zugeordnet worden sind, angewandt werden. Dies bedeutet, dass sämtliche Transportmittel (Gruppe 7), aber nicht nur Personenkraftwagen, ausgeschlossen worden sind.
61Item Code: G00006 (APR.23)Investieren in Polen 2023Einkommensteuer (PIT) STEUERN, BUCHHALTUNG, HR UND LOHNBUCHHALTUNG IN POLEN • Der Mindestwert einer Sachanlage, die auf diese Weise abgeschrieben wird, beträgt mindestens PLN 10.000,00. • Die neuen Regelungen erlauben es auch, den Betriebsausgaben entrichtete Vorauszahlungen auf die Anschaung neuer Sachanlagen zuzurechnen, die den Jagdgruppen 3-6 und 8 zugeordnet wurden, und deren Lieferung in den folgenden Berichtsperioden erfolgen wird • Der Höchstbetrag von PLN 100.000,00 im Jahr umfasst insgesamt den Abschreibungsbetrag und den Betrag der Vorauszahlung auf die Lieferung der Sachanlage. • Der Höchstbetrag von PLN 100.000,00 steht jedem Unternehmer zu, und im Falle von Personengesellschaften, die keine Körperschaftssteuerzahler sind, gilt der Höchstbetrag für alle Partner der Gesellschaft.Die Steuerpflichtigen können den Zeitpunkt der Sofortabschrei-bung unter folgenden Varianten auswählen, die bereits vorher galten: • die Abschreibung kann frühestens in dem Monat vorgenommen werden, in welchem die Sachanlagen in das Verzeichnis der Sachanlagen und immateriellen Vermögenswerte aufgenommen worden sind, • die Abschreibung kann nach einer der Methoden vorgenommen werden, die in Art. 16h Abs. 4 Körperschaftsteuergesetz oder Art. 22h Abs. 4 Einkommensteuergesetz bestimmt sind, d. h. in gleich hohen Monats oder gleich hohen Quartalsraten, oder einmalig zum Ende des Steuerjahres.Sofortabschreibung PLN 10.000,00 ist die Grenze des Wertes der Sachanlagen oder der immateriellen Vermögenswerte, die die einmalige Erfassung von Aufwendungen für den Erwerb dieser Sachanlagen oder den Wert als geschätzten zukünftigen Steuerabzug zulässt (GWG).Quellensteuer - FlugticketsFlugticketsEs wird keine Quellensteuer (Quellensteuersatz 10%) mehr auf Vergütungen für den Erwerb von Flugtickets für Passagiere, die im Linienflugverkehr befördert werden, erhoben.UNSER STEUERKANZLEI IST FÜR SIE DA!Wenn Sie Fragen zum Steuerrecht in Polen haben, wenden Sie sich bitte an unser Beraterteam.FINANZ- & RECHNUNGSWESENBICH NGOC VU THIHauptbuchhalterinDep.: Outsourcing Steuerkanzlei: Breslau
62 STEUERN, BUCHHALTUNG, HR UND LOHNBUCHHALTUNG IN POLENItem Code: G00006 (APR.23) Investieren in Polen 2023Einkommensteuer (PIT)PIT-ERLEICHTERUNGEN 2023Steuerliche Auswirkungen des freiwilligen BlutspendedienstesDer Gegenwert für einen Liter Blut wurde auf der Grundlage der Verordnung des Gesundheitsministers mit PLN 130,00 festgelegt. Ein Liter Blutplasma wird mit PLN 170,00 bewertet. Der Wert der Steuerbefreiung sollte jedoch 6% des in der Einkommensteuererklärung angegebenen Einkommens/der Einnahme nicht überschreiten. Abzug der Fahrtkosten von BehindertenDer Abzug von Aufwendungen im Zusammenhang mit dem Transport für notwendige Behandlungs- und Rehabilitationsleistungen gilt für alle Menschen mit Behinderungen unabhängig von ihrer Behinderungsgruppe.Weiterhin ist jedoch der Abzug auf einen Jahresbetrag von PLN2.280,00 begrenzt.Der Betrag von PLN 10.080,00 stellt die Einkommensgrenze einer körperbehinderten Person dar, die vom Steuerzahler unterhalten wird, und für die dieser Steuerzahler eine Rehabilitationsbeihilfe der unter seiner Aufsicht stehenden Person abrechnet. Alimente für Kinder werden auf diesen Freibetrag nicht angerechnet.Abzug der Ausgaben für die Haltung eines Blinden- bzw. BegleithundesDie Grenze für den Abzug der Ausgaben für die Betreuung eines Begleithundes beträgt PLN 2.280,00.Geschätzter zukünftiger SteuerabzugVeräußerung einer virtuellen Währung gegen BezahlungNach Art. 22 Abs. 14 des Einkommenssteuergesetzes zählen zu den der Einkommenserzielung dienenden Kosten bei dem Verkauf von virtuellen Währungen die mit deren vorherigen Kauf korrelierenden Kosten, sowie auch die Kosten bei deren Verkauf, hierin enthalten auch die dokumentierten Auslagen zu Gunsten der Rechtssubjekte, über die in Art. 2 Abs. 1 Pkt. 12 des Gesetzes zur Bekämpfung der Geldwäsche und der Finanzierung des Terrorismus die Rede ist.Abzug von Spenden Es besteht die Möglichkeit Spenden für folgende Ziele von seiner Einkommenssteuer abzusetzen: zur öentlichen Berufsausbildung an Lehrinstitutionen, welche sich der Berufsausbildung widmen, und welche in Artikel 4. Punkt 28a des Gesetzes vom 14. Dezember 2016 aufgeführt sind - Berufsausbildungsgesetz, sowie öentlichen Bildungseinrichtungen und –institutionen, welche in Artikel 2.Punkt 4 dieses Gesetzes aufgeführt sind.Thermo-Modernisie-rungsermäßigungEin Steuerpflichtiger, der Eigentümer oder Miteigentümer eines Einfamilienwohngebäudes ist, hat das Recht, von der gemäß Art. 26 Abs. 1 oder Art. 30c Abs. 2 festgelegten Steuerbemessungsgrundlage, die im Steuerjahr angefallenen Aufwendungen für Baustoe, Geräte und Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Umsetzung des Thermo-Modernisierungsprojekts in diesem Gebäude abzuziehen, die in den Vorschriften bestimmt wurden, die aufgrund des Abs. 10 ausgestellt wurden, welcher innerhalb von 3 Folgejahren abgeschlossen sein wird, gerechnet ab dem Ende des Steuerjahres, in dem die erste Ausgabe vorgenommen wurde.Der Abzugsbetrag darf bei allen in Einzelgebäuden durchgeführten thermischen Modernisierungsvorhaben, deren Eigentümer oder Miteigentümer der Steuerzahler ist, die Summe von PLN 53.000,00 nicht überschreiten.
63Item Code: G00006 (APR.23)Investieren in Polen 2023Einkommensteuer (PIT) STEUERN, BUCHHALTUNG, HR UND LOHNBUCHHALTUNG IN POLEN Erleichterung für die Arbeitnehmer(Die sogenannte Mit-telstandsentlastung)Betrit Steuerzahler (Einschränkungen gelten entsprechend dem im Gesetz beschriebenen Katalog), die ein jährliches Einkommen in Höhe von PLN 68.412,00 und PLN 133.692,00 erzielt haben oder monatlich zwischen PLN 5.701,00 und PLN 11 141,00 (zum Zwecke der Berechnung der monatlichen Steuervorauszahlungen) erzielen.Steuervergünsti-gung bei Rückkehr in dieHeimat Der Rückkehrfreibetrag kann während des Jahres bei der Berechnung der Vorauszahlungen berücksichtigt werden, auch von den Steuerzahlern. Die Anwendung des Freibetrags durch den Steuerzahler setzt voraus, dass der Steuerpflichtige eine entsprechende Erklärung dem für ihn zuständigen Finanzamt abgibt. Der Abzug steht dem Steuerpflichtigen grundsätzlich vier Jahre lang zur Verfügung nach dem Basisjahr.Das Basisjahr wird vom Steuerpflichtigen gewählt und ist entweder das Jahr, in dem der Steuerpflichtige seinen steuerlichen Wohnsitz ändert und polnischer Einwohner geworden ist oder das Jahr, das auf die Änderung des steuerlichen Wohnsitzes folgt.Die Erleichterung soll in einem Abzug bestehen: • im ersten Jahr (Basisjahr) die Hälfte der für das Basisjahr fälligen Steuer, • für das zweite Jahr - die Hälfte der für das erste Jahr der Antragstellung berechneten Steuer, • für das dritte Jahr - die Hälfte der geschuldeten Steuer, die für das zweite Jahr des Antrags auf Befreiung berechnet wurde, • für das vierte Jahr - die Hälfte der für das dritte Jahr berechneten fälligen Steuer des Antrags auf BefreiungÄhnlich wie bei der Steuerrückfahrerpauschale kann der Rückkehrer, der mindestens drei Jahre im Ausland gelebt hat und nach Polen umzieht, Präferenzen bei der Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen in Anspruch nehmen.Ermäßigung für Forschungen und Entwicklung (Innovation Box)Ausführlich beschrieben in dem Abschnitt „Vergünstigung für Forschung und Entwicklung“ auf Seite 31.Erleichterung für innovative Mitarbei-ter, Robotisierung, PrototypenDie Regeln für die Anwendung der Erleichterung für innovative Arbeitnehmer, Robotisierung und Prototypen unterscheiden sich für CIT und PIT nicht. Einzelheiten zu dieser Erleichterung finden Sie auf Seite 32.Erleichterung für Un-terstützer von sport-liche Aktivitäten, kulturelle Aktivitäten, Hochschulbildung und WissenschaftDie Regeln für die Anwendung der Erleichterung für Unterstützer von sportlichen Aktivitäten, kulturellen Aktivitäten, Hochschulbildung und Wissenschaft unterscheiden sich für CIT und PIT nicht. Einzelheiten zu dieser Erleichterung finden Sie auf Seite 33.
64 STEUERN, BUCHHALTUNG, HR UND LOHNBUCHHALTUNG IN POLENItem Code: G00006 (APR.23) Investieren in Polen 2023Umsatzsteuer (VAT) UMSATZSTEUER (VAT)Rechtliche Grundlage Gesetz vom 11. März 2004 zur Besteuerung von Waren und Dienstleistungen sowie späteren FassungenSteuersätze • Grundsteuersatz 23%: • verminderter Steuersatz 8%: (z.B. einige Lebensmittel, Pflanzen, gesundheitsbezogene Waren, Catering- und Hoteldienstleistungen, Transportdienstleistungen, öentlicher Wohnungsbau), • verminderter Steuersatz 5%: (insbesondere Nahrungsmittel, Fachbücher und Fachzeitschriften), • verminderter Steuersatz 0%: (Warenausfuhr, innergemeinschaftliche Warenlieferungen).Allgemeines • Die Umsatzsteuer auf Waren und Dienstleistungen ist eine breit angelegte Steuer, die auf in Polen angebotene Waren und Dienstleistungen erhoben wird, • Die polnischen Vorschriften basieren auf EU-Richtlinien.Registrierung Ein polnisches Rechtssubjekt unterliegt der Verpflichtung zur Registrierung zur Mehrwertsteuer, wenn der Verkaufswert im vorangegangenen Steuerjahr die Summe von PLN 200.000,00 überschritten hatte.Ausländische Unternehmer müssen sich in Polen umsatzsteuerrechtlich registrieren lassen, bevor sie irgendeine umsatzsteuerpflichtige Tätigkeit in Polen aufnehmen (mit eingeschränkten und explizit definierten Ausnahmen). Falls eine juristische Person, die zur umsatzsteuerrechtlichen Registrierung verpflichtet ist, dieser Verpflichtung nicht nachkommt, kann sie nach polnischen Steuerstrafrecht mit einer Geldstrafe für ein Steuerdelikt belegt werden, deren Höhe individuell festgelegt wird (ein Vielfaches des Mindestmonatslohns).
65Item Code: G00006 (APR.23)Investieren in Polen 2023Umsatzsteuer (VAT) STEUERN, BUCHHALTUNG, HR UND LOHNBUCHHALTUNG IN POLEN Ablehnung den Steuerzahler anzumeldenBedingungen für die Ablehnung der Anmeldung eines Rechtssubjekts als MwSt- Steuerzahler und die Streichung des Steuerzahlers aus dem Register der MwSt- Steuerzahler durch die Finanzbehörde: • die Ablehnung der Anmeldung wurde vorgenommen, wenn die Überprüfung ergibt, dass die im Anmeldungsformular angegebenen Daten falsch sind, das betreende Rechtssubjekt nicht vorhanden ist oder - trotz der unternommenen Versuche - man diesen oder seinen Bevollmächtigten nicht kontaktieren kann, oder diese auf Auorderung des Leiters des Finanzamtes nicht erscheinen.Streichung des SteuerzahlersStreichung des Steuerzahlers erfolgt, u.a. wenn: • der Steuerzahler nicht existiert, • trotz der unternommenen, dokumentierten Versuche es nicht möglich ist, den Steuerzahler oder seinen Bevollmächtigten zu kontaktieren, • die im Anmeldungsformular VAT-R angegebenen Daten nicht wahrheitsgemäß sind, • der Steuerzahler, oder sein Bevollmächtigter, erscheinen nicht auf die Auorderung des Leiters des Finanzamtes, des Leiters des Zoll- und Steueramtes, des Direktors der Steuerverwaltung oder des Leiters der Nationalen Steuerverwaltung hin, • der Steuerzahler die Ausübung der Geschäftstätigkeit gemäß den Vorschriften über die Aussetzung der Geschäftstätigkeit für einen Zeitraum von mindestens 6 aufeinander folgenden Monaten ausgesetzt hat, • der Steuerpflichtige, der zur Abgabe einer Mehrwertsteuererklärung verpflichtet ist, keine derartigen Erklärungen in 6 aufeinander folgenden Monaten oder 2 aufeinander folgenden Quartalen abgegeben hat, • der Steuerzahler in 3 aufeinanderfolgenden Monaten oder in 1 aufeinander folgenden Quartal Mehrwertsteuererklärungen abgegeben hat, in denen er keinen Verkauf oder Erwerb von Waren oder Dienstleistungen mit abzurechnenden Steuerbeträgen angezeigt hat.Einhaltung von Vorschriften(a) Ausstellung von RechnungenTransaktionen zwischen Umsatzsteuerzahlern sind durch Rechnungen zu dokumentieren. Das polnische Umsatzsteuergesetz regelt genau, was eine Rechnung beinhalten muss. Generell muss eine Rechnung mindestens die folgenden obligatorischen Angaben enthalten: • Vor- und Zuname oder Geschäftsbezeichnung des Verkäufers und seine Anschrift, • Vor- und Zuname oder Geschäftsbezeichnung des Käufers und seine Anschrift* • polnische Ust.-ID des Käufers und des Verkäufers, • die fortlaufende Rechnungsnummer zur Identifizierung der Rechnung, • das Ausstellungsdatum, • Lieferdatum - sofern ein solches festgelegt wird, und vom Ausstellungsdatum der Rechnung abweicht (bei kontinuierlichen Lieferungen kann der Steuerzahler Monat und Jahr der Lieferung angeben), • Bezeichnung (Art) der Waren oder Dienstleistungen, • Maßeinheit und Menge der verkauften Waren oder Umfang der erbrachten Dienstleistungen*, • Preiseinheit der Waren bzw. Dienstleistungen ohne MwSt. (Nettostückpreis)*, • Höhe eventueller Rabatte einschließlich derer für vorzeitige Zahlung, sofern diese nicht im Nettostückpreis enthalten waren.
66 STEUERN, BUCHHALTUNG, HR UND LOHNBUCHHALTUNG IN POLENItem Code: G00006 (APR.23) Investieren in Polen 2023Umsatzsteuer (VAT)Vereinfachte Rechnungen können verwendet werden, wenn der Gesamtbetrag der Forderungen auf der Rechnung PLN 450,00 oder EUR 100,00 (wenn die Rechnung in EUR ausgestellt ist) nicht übersteigt.Vereinfachte Rechnungen müssen keine Rechnungselemente enthalten, die mit einem „*“ markiert sind, vorausgesetzt, dass die Rechnung Informationen beinhaltet, die es ermöglichen, den Umsatzsteuerbetrag in Bezug auf die verschiedenen Umsatzsteuersätze zu berechnen. Wenn eine Mehrwertsteuerrechnung auf der Grundlage eines Steuerbelegs ausgestellt werden soll, muss dieser Beleg die Steuer-Identifikationsnummer (NIP) des Empfängers enthalten.(b) EU-UmsatzsteuerpaketDie polnischen Mehrwertsteuergesetze spiegeln die Richtlinie (2006/112/EG) wider. (c) EinreichungRegistrierte Umsatzsteuerpflichtige müssen der zuständigen Finanzbehörde monatliche oder vierteljährliche Erklärungen einreichen, sowie über umsatzsteuerpflichtige Verkäufe und Käufe Buch führen. Vierteljährliche Mehrwertsteuererklärungen können nur von kleinen Steuerzahlern abgegeben werden, wenn: • 12 Monate seit dem Monat, in dem die umsatzsteuerliche Registrierung zum aktiven Steuerpflichtigen erfolgte, verstrichen sind, • im jeweiligen Quartal bzw. in den 4 vorhergehenden Quartalen, eine Warenlieferung erfolgte, die im Anhang Nr. 13 des Umsatzsteuergesetzes aufgeführt ist (es sei denn, dass der Gesamtwert dieser Waren, abzüglich der Steuer, in keinem Monat dieses Zeitraumes den Wert von PLN 50.000,00 überstieg).Außerdem sind registrierte Umsatzsteuerzahler aus der EU, die innergemeinschaftliche Wareneinkäufe nach Polen sowie innergemeinschaftliche Waren- und Dienstleistungslieferungen aus Polen durchführen, zur Einreichung monatlicher zusammenfassender Informationen verpflichtet.(d) Zahlungen/ErstattungenDie an die Finanzbehörden zu zahlende Steuer wird berechnet als die Umsatzsteuerschuld abzüglich der als Vorsteuer auf Einkaufsrechnungen entrichteten Umsatzsteuer. In der Regel muss eine positive Dierenz zwischen der Umsatzsteuerschuld und der als Vorsteuer entrichteten Umsatzsteuer innerhalb von 25 Tagen nach Ablauf des Monats, in dem die Umsatzsteuerschuld entstanden ist, beglichen werden (bei kleinen Steuerzahlern ist die Umsatzsteuer innerhalb von 25 Tagen nach Ablauf des Vierteljahres, in dem die Umsatzsteuerschuld entstanden ist, zu entrichten). Falls der Betrag der als Vorsteuer entrichteten Umsatzsteuer die Umsatzsteuerschuld übersteigt, ist gewöhnlich eine Umsatzsteuererstattung möglich.(e) StrafenIm Allgemeinen können die Steuerbehörden, wenn die für polnische Umsatzsteuerpflichtige verbindlichen Verpflichtungen nicht erfüllt werden, gemäß den Vorschriften des polnischen Steuerstrafrechts Strafen verhängen. Außerdem müssen Steuerzahler bei Entstehung einer Umsatzsteuerschuld zusätzlich zur ausstehenden Umsatzsteuer noch anfallende Strafzinsen bezahlen.
67Item Code: G00006 (APR.23)Investieren in Polen 2023Umsatzsteuer (VAT) STEUERN, BUCHHALTUNG, HR UND LOHNBUCHHALTUNG IN POLEN MwSt-Gruppe Der Gesetzgeber hat Vorschriften über die Gründung und die Tätigkeit von MwSt-Gruppen erlassen. Eine MwSt-Gruppe kann von Steuerpflichtigen gebildet werden, die: • ihren Sitz auf dem Gebiet Polens haben, oder • ihre wirtschaftliche Tätigkeit auf dem Gebiet Polens ausüben.Ein Unternehmen kann nur Mitglied einer einzigen MwSt-Gruppe sein.Eine MwSt-Gruppe kann nicht Mitglied einer anderen MwSt-Gruppe sein.Die Zusammensetzung der MwSt-Gruppe darf sich während ihrer Laufzeit nicht ändern.Bei der Gründung einer MwSt-Gruppe werden die Mitglieder der Gruppe per Gesetz aus dem MwSt-Register gestrichen, bei der Auflösung der MwSt-Gruppe werden sie automatisch wieder in das MwSt-Register eingetragen.Die MwSt.-Gruppe wird durch einen vertraglich ernannten Gruppenvertreter repräsentiert.Anwendung auf SteuerausländerJuristische Personen, die nicht den Status von Steuerinländern besitzen (d.h. im Ausland ansässig sind) und gemäß dem polnischen Umsatzsteuerrecht steuerpflichtige Transaktionen in Polen durchführen (z.B. innergemeinschaftliche Wareneinkäufe auf polnischem Territorium) sind verpflichtet, sich in Polen für Umsatzsteuerzwecke anzumelden und sich infolgedessen an die Vorschriften zu halten, die das polnische Umsatzsteuerrecht allen registrierten Umsatzsteuerpflichtigen auferlegt.Lieferungen Die Steuer betrit eine entgeltliche Warenlieferung, welche unter anderem auch die unentgeltliche Übergabe von Waren und Dienstleistungen umfasst. Der Steuerzahler hat das Recht, die gezahlte Vorsteuer auf Waren und Dienstleistungen in Abzug zu bringen, unter der Voraussetzung, dass diese der Ausübung von besteuerten Tätigkeiten dienen. Unentgeltliche ÜberlassungEine kostenlose Überlassung von Geschenken geringen Wertes und Warenmustern unterliegt nicht der Besteuerung, sofern dies geschäftlich bedingt ist. Die Übergabe von gedrucktem Werbe- und Informationsmaterial ist mittlerweise generell nicht mehr steuerbefreit. Der Begri des Warenmusters wurde neu definiert.Ort der Warenlieferung (grenzüberschreitende Transaktionen) • Für die Versendung oder den Transport der Ware durch den Lieferer, den Empfänger oder einen Dritten entscheidend ist der Ort, an dem sich die Ware zu Beginn des Versands oder des Transports zum Empfänger befindet, • Nicht versandte oder transportierte Ware - Leistungsort ist der Ort, an dem sich die Ware zum Zeitpunkt der Lieferung befindet (z. B. Grundstücke, Baustellen, Gebäude).Dienstleistungen Das sind grundsätzlich alle Dienstleistungen, die keine Warenlieferungen sind. Als Steuerbemessungsgrundlage gilt der Betrag, welcher für die Dienstleistung bezahlt worden ist.
68 STEUERN, BUCHHALTUNG, HR UND LOHNBUCHHALTUNG IN POLENItem Code: G00006 (APR.23) Investieren in Polen 2023Umsatzsteuer (VAT)Ort der LeistungserbringungRegel: • Ort der Leistungserbringung zugunsten eines Steuerzahlers (Unternehmers) ist sein eingetragener Firmensitz (bzw. fester Geschäftsführungsort oder ständige Niederlassung), • Ort der Leistungserbringung zugunsten einer Person, die kein Unternehmer ist (Konsument), ist das Land des Sitzes (bzw. festen Geschäftsführungsortes oder der ständigen Niederlassung) des Leistungserbringers.Ausnahmen: • Dienstleistungen, die von Vermittlern für Endverbraucher erbracht werden - der Ort, an dem die Transaktion stattfindet. • Immobiliendienstleistungen – der Standort der Immobilien, • Transportdienstleistungen: » Personentransport - der Transportort, unter Berücksichtigung der zurückgelegten Strecken, » Warentransport für Konsumenten - Transportort, unter Berücksichtigung der zurückgelegten Strecken, » Warentransport für Konsumenten, wenn der Beginn und das Ende der Bewegung auf dem Territorium zweier unterschiedlicher Mitgliedsstaaten liegen - der Ort, an dem der Transport beginnt, • Unterstützende Dienste für Transportdienstleistungen - Ort der Ausführung der Tätigkeit, • Dienstleistungen im Bereich von Kunst, Kultur und Sport, Wissenschaft, Bildung sowie Unterhaltung: » zugunsten von Vertragsunternehmen - die Anwendung ist hier die Grundregel (Standort des Sitzes des Vertragsunternehmens), » zugunsten von Verbrauchern - der Ausführungsort der Tätigkeit, » Einlass zu einer Veranstaltung (Unternehmen und Konsumenten) - Veranstaltungsort, • Restaurants und Cateringdienste - Ausführungsort der Tätigkeit, • Kurzmiete von Transportmitteln - Ort, an dem das Transportmittel dem Kunden zur Verfügung gestellt wird. • Elektronische Dienstleistungen: » zugunsten von Vertragsunternehmen - die Anwendung ist hier die Grundregel (Standort des Sitzes des Vertragsunternehmens), » zugunsten von Endverbrauchern, • Standort/Sitz außerhalb der EU oder Standort/Sitz in der EU, wobei die Dienstleistungen in einem Drittland durch einem gebietsansässigen Dienstleister erbracht werden - Ort des Sitzes/Wohnsitzes des Dienstleistungsempfängers, • Standort/Sitz in der EU, wobei die Dienstleistungen von einem EU-Mitgliedsstaat aus durch einem gebietsansässigen Dienstleister erbracht werden - Ort des Sitzes (oder fester Ort der Unternehmensleitung bzw. fester Wohnsitz) des Leistungserbringers, • für immaterielle Dienstleistungen (z.B. Verkauf von Rechten, Werbung, Rechts- , Bank-, Finanz- und Versicherungsdienstleistungen, Personalbeschaung) gilt im Prinzip dieselbe Regel, Ausnahme gilt nur bei Konsumenten, wenn sich das Büro/der Wohnsitz in einem Drittland befindet - Ort des Sitzes/Wohnorts des Dienstleistungsempfängers,
69Item Code: G00006 (APR.23)Investieren in Polen 2023Umsatzsteuer (VAT) STEUERN, BUCHHALTUNG, HR UND LOHNBUCHHALTUNG IN POLEN • Telekommunikations-, Radio- und Fernsehübertragungs-dienstleistungen - Ausnahmen, falls die Dienstleistungen nicht zugunsten von Endkonsumenten erbracht werden, Änderungen je nach Wohnort/Sitz des Anbieters und des Dienstleistungsempfängers, • Dienstleistungen in der Tourismusbranche - Ort des Sitzes (bzw. fester Ort der Unternehmensleitung oder Wohnsitz) des Leistungserbringers.Neue, besondere Prozedur für die Umsatzsteuer auf Telekommunikations-, Rundfunk- und Fernseh- sowie auf elektronische DienstleistungenDie Erbringung von Telekommunikations-, Rundfunk- und Fernseh- sowie elektronischen Dienstleistungen für Personen, die keine Steuerzahler sind, unabhängig von dem Status und dem Sitz der Geschäftstätigkeit des Leistungserbringers, erfolgt immer an dem Ort, an dem ein solcher Konsument seinen Sitz, seinen Wohn- oder gewöhnlichen Aufenthaltsort hat (Art. 28k des Umsatzsteuergesetzes).Dies gilt auch für ausländische Rechtssubjekte (Wirtschaftssubjekte, die ihren Sitz oder ihren ständigen Geschäftsausübungsort nicht auf dem Gebiet der EU haben).Dies gilt, wenn der Gesamtwert der oben genannten Dienstleistungen, die an die oben genannten Empfänger erbracht wurden, abzüglich der Mehrwertsteuer, weder im Steuerjahr noch im Vorjahr den Betrag von EUR 10.000,00 - PLN 42.000,00 überstieg. Solange die oben genannte Betragsgrenze nicht erreicht ist, liegt der Ort der Besteuerung für Dienstleistungen, die von einer Unternehmung mit Sitz in Polen erbracht werden, in Polen.Reverse Charge „Umkehr der Steuer-schuldnerschaft“Gilt grundsätzlich für den Fall, wenn der Lieferant/Dienstleister ein ausländisches Rechtssubjekt ist (er hat keinen Sitz in Polen oder keinen festen Geschäftssitz) und der Erwerber ein polnischer Mehrwertsteuerzahler ist.Rechnungen ohne USt., Information bzgl. der Übertragung der Steuerschuld, Steuernummern der Unternehmer (sowohl Dienstleistungserbringer als auch -empfänger).Der ausländische Unternehmer ist verpflichtet, die Steuer zu zahlen: • falls er immobilienbezogene Dienstleistungen anbietet und umsatzsteuerrechtlich in Polen gemeldet ist; bei anderen Dienstleistungen muss die Kontrolle der polnischen Empfänger gewährleistet sein, • beim Warenhandel ist der ausländische Lieferant zur Zahlung der Steuer verpflichtet, wenn er/sie in Polen umsatzsteuerrechtlich gemeldet ist.Bei Lieferungen von Waren und Dienstleistungen, deren Katalog in der Anlage 15 zum Umsatzsteuergesetz detailliert aufgeführt ist, wird der obligatorische Mechanismus der geteilten Zahlung angewendet. Der Erwerber von Waren oder Dienstleistungen, die in der Anlage 15 aufgeführt sind, ist verpflichtet, die Zahlung des Nettobetrages zu leisten und den Teil, der die auf der Rechnung angegebene Steuer betrit, auf ein spezielles Unterkonto des Zahlungsempfängers zu leisten, das unter der ausschließlichen Zugrishoheit des polnischen Finanzamtes steht, und auf das der Zahlungsempfänger keinen Zugri hat, es sei denn, er zahlt seinerseits im Rahmen der geteilten Zahlungen an seine Lieferanten, und nimmt die VAT hierzu von diesem Unterkonto.
70 STEUERN, BUCHHALTUNG, HR UND LOHNBUCHHALTUNG IN POLENItem Code: G00006 (APR.23) Investieren in Polen 2023Umsatzsteuer (VAT)Immobilien Der Käufer zahlt die Umsatzsteuer bzw. wendet die Steuerbefreiung für die Bereitstellung einer Immobilie nach der Erfüllung besonderer Bedingungen an.Pacht In allen Fällen umsatzsteuerpflichtig (sofern der Dienstleistungserbringer steuerpflichtig ist).Verkauf Unterliegt entweder der Umsatzsteuer oder der Steuer auf zivilrechtliche Handlungen. Letztere ist zu zahlen, wenn eine Befreiung von der Umsatzsteuer vorliegt oder keine Seite Umsatzsteuerzahler ist.Steuersatz von 0% Unter anderem (nach der Erfüllung besonderer Bedingungen) • innergemeinschaftliche Warenlieferungen, • Warenexport, • Sonderkosten, die direkt mit Dienstleistungen zusammenhängen, die mit der Ausfuhr von Rohstoen verbunden sind, • internationale Transportdienstleistungen, • Dienstleistungen im Umfeld der Weiterverarbeitung und Veredelung von Produkten.Umsatzsteuerbe-freiung • Lieferung von Gebrauchtwaren zur ausschließlichen Nutzung im Rahmen einer befreiten Wirtschaftstätigkeit (ohne Steuerabzug),, • Finanzdienstleistungen (Bereitstellung von Darlehen, Führung von Bankkonten, Geldwechsel) ausgenommen Leasing, Factoring und Beratung, jedoch ohne: » Dienstleistungen, die einen Bestandteil von Finanzdienstleistungen darstellen, die ein eigenständiges Ganzes bilden, selbst wenn diese für die Erbringung der Finanzdienstleistungen geeignet und erforderlich sind, » Dienstleistungen, die einen Bestandteil der Vermittlung von Finanzdienstleistungen darstellen. » Bitte beachten Sie, dass für diese Dienstleistungen unter den im Gesetz genannten Bedingungen die Möglichkeit besteht, auf die Befreiung zu verzichten, • Versicherungs- und Rückversicherungsdienstleistungen, • gewisse medizinische Dienstleistungen, • gewisse Bildungsdienstleistungen, • Dienstleistungen im Bereich der Sozialfürsorge, • Dienstleistungen im Bereich der Sozialversicherungen, • gewisse Dienstleistungen im Bereich von Kultur und Sport.VAT-Erstattung in Verbindung mit der Nutzung von PersonenkraftwagenDie abzugsfähigen Mehrwertsteuerbeträge hängen von dem Zweck ab, für den das Fahrzeug verwendet wird.Wenn das Fahrzeug sowohl für geschäftliche als auch für private Zwecke genutzt wird, ist das Recht auf Vorsteuerabzug auf 50% beschränkt. Wenn das Fahrzeug jedoch ausschließlich geschäftlichen Zwecken dient, steht dem Steuerzahler das Recht auf vollen Vorsteuerabzug zu Das volle Recht auf Vorsteuerabzug besteht auch in anderen im Gesetz genannten Fällen, z. B. wenn das Kraftfahrzeug baulich für die Beförderung von mindestens 10 Personen einschließlich des Fahrers ausgelegt ist (muss aus den Fahrzeugpapieren ersichtlich sein) oder wenn es sich um ein sogenanntes einreihiges Fahrzeug handelt - eine Sitzreihe, was in den einschlägigen Unterlagen bestätigt wird.
71Item Code: G00006 (APR.23)Investieren in Polen 2023Umsatzsteuer (VAT) STEUERN, BUCHHALTUNG, HR UND LOHNBUCHHALTUNG IN POLEN Begrenzte SteuerabzugsfähigkeitWenn ein Kraftfahrzeug mit einem zulässigen Höchstgewicht von bis zu 3,5 t sowohl geschäftlich als auch privat genutzt wird, ist der Steuerpflichtige berechtigt, 50% der Umsatzsteuer abzuziehen. Dies betrit nicht nur die Umsatzsteuer beim Kauf, bei innergemeinschaftlichem Erwerb oder beim Import von Fahrzeugen (wie es früher war), sondern auch die Umsatzsteuer auf Reparaturen, Betrieb und Kauf von Ersatzteilen sowie Kraftsto für dieses Fahrzeug.Unbeschränkte Abzugsfähigkeit – Dokumentationspflichten der EvidenzDer Steuerpflichtige hat Anspruch auf 100 % der Umsatzsteuererstattung für „typische“ Personenkraftwagen, wobei der Vorsteuerabzug unter der Voraussetzung gewährt wird, dass das Fahrzeug ausschließlich für die geschäftliche Tätigkeit des Steuerpflichtigen verwendet wird. Hier sind folgende Bedingungen zu erfüllen: • Der Steuerpflichtige muss die Regelung bzgl. der Nutzung des Fahrzeugs festlegen, indem er bestimmt, dass dieses ausschließlich für geschäftliche Zwecke des Steuerpflichtigen eingesetzt werden darf,Ein Fahrzeugfahrtenbuch ist für die Fahrzeuge zu führen, die ausschließlich für geschäftliche Zwecke des Steuerpflichtigen einge- setzt werden.Das Fahrzeugfahrtenbuch muss zwingend folgendes enthalten: Das Kfz-Kennzeichen des Fahrzeugs, Beginn und Ende der Eintragungen ins Fahrtenbuch, Kilometerstandablesung und Anzahl der gefahrenen Kilometer. Es ist von dem Tage anzuführen, ab dem das Fahrzeug durch den Steuerpflichtigen ausschließlich für geschäftliche Zwecke des Steuerpflichtigen eingesetzt wird. Wenn der Steuerpflichtige der Verpflichtung zur Dokumentation der o.g. Fakten nicht nachkommt, wird das Fahrzeug erst ab dem Zeitpunkt als ein allein für geschäftliche Zwecke genutztes Fahrzeug behandelt, ab dem die Informationen ergänzt wurden.InformationsfristSteuerpflichtige, die Fahrzeuge allein zu geschäftlichen Zwecken nutzen, wozu ein Fahrtenbuch zu führen ist, sind verpflichtet, den Leiter der zuständigen Steuerbehörde über die allein zu geschäftlichen Zwecken genutzten Fahrzeuge in Kenntnis zu setzen (Formular VAT-26). Bei der Einreichung des VAT-26-Formulars sind die verbindlichen Fristen einzuhalten.Haftung bei Verletzung der InformationspflichtEin Steuerpflichtiger, der das VAT-26-Formular zu spät einreicht, oder falsche Angaben macht, und gleichzeitig 100% der Umsatzsteuer abzieht, macht sich straf- und steuerrechtlich verantwortlich (Strafen in Höhe von bis zu 720 sogenannten Tagessätzen, wobei diese Tagessätze zwischen PLN 116,33 und PLN 46,53 liegen - die Höhe eines Tagessatzes).
72 STEUERN, BUCHHALTUNG, HR UND LOHNBUCHHALTUNG IN POLENItem Code: G00006 (APR.23) Investieren in Polen 2023Umsatzsteuer (VAT)Beschleunigte Erstattung der Umsatzsteuer • Standardzeitraum - 60 Tage ab dem Tag der Einreichung der Auorderung zur Steuererstattung, Verkürzung auf 25 Tage möglich (unter der Annahme, dass alle in der Steuererklärung aufgeführten Käufe bis zum Ablauf der Frist für die Einreichung der Mehrwertsteuererklärung/JPK-Datei bezahlt sein müssen), • 180 Tage - wenn im jeweiligen Abrechnungszeitraum keine steuerpflichtigen Transaktionen durchgeführt wurden.Die beschleunigte 25-tägige Erstattungsfrist für die Mehrwertsteuer unterliegt einer Reihe von Bedingungen, die erfüllt werden müssen. Die Umsatzsteuerrückerstattung innerhalb dieser kürzeren Frist ist dann möglich, wenn: • die Vorsteuer, verbunden mit Käufen, ausgewiesen in der aktuellen Steuererklärung und ohne Berücksichtigung des Vorsteuerüberhangs aus Käufen aus dem vorherigen Abrechnungszeitraum, resultiert aus » Rechnungen, welche Verbindlichkeiten dokumentieren, welche vollständig über ein Bankkonto des Steuerpflichtigen in einer polnischen Bank, bzw. über ein Konto des Steuerpflichtigen in einer polnischen Genossenschaftsbank, deren Mitglied er ist, und das in der Identifikationsanmeldung angegeben wurde, worüber in separaten Vorschriften die Rede ist, bezahlt wur-den, » sonstigen Rechnungen, welche Forderungen dokumentieren, falls der Gesamtbetrag dieser Forderungen PLN 15.000,00 nicht übersteigt, » Zolldokumenten, der Einfuhrzollanmeldung sowie aus Beschlüssen, die im Art. 33 Abs. 2 und 3 sowie Art 34 aufgeführt sind, und durch den Steuerpflichtigen beglichen wurden, » der in Artikel 33a definierten Verrechnung von Waren, dem innergemeinschaftlichen Warenerwerb, der Erbringung von Dienstleistungen mit dem Steuerpflichtigen als dem Auftragnehmer, oder der Lieferung von Waren, für die der Steuerzahler der Erwerber ist, falls in seiner Steuererklärung die Vorsteuer aus diesen Transaktionen gezeigt wurde. • die Vorsteuer bzw. der Vorsteuerüberhang in den vorhergehenden Steuerzeiträumen nicht abgerechnet wurde und in der Steuererklärung PLN 3.000,00 nicht überschreitet, • der Steuerpflichtige Dokumente beim Finanzamt vorlegt, welche die Begleichung der Steuer bestätigen (Bestätigung der Überweisungsausführung über ein dem Finanzamt gemeldetes Bankkonto), • der Steuerpflichtige über 12 aufeinander folgende Monate, die dem Steuerzeitraum unmittelbar vorausgingen, in welchem dieser die Rückerstattung mit einer Frist von 25 Tagen beantragt, » als aktiver Umsatzsteuerpflichtiger angemeldet war, » für jeden Steuerzeitraum eine Umsatzsteuererklärung einreichte.Eine Erstattung innerhalb der Frist von 25 Tagen ist auch möglich, wenn der Steuerpflichtige eine Erstattung auf ein so genanntes Mehrwertsteuerkonto beantragt - ein Konto, das im Prinzip für geteilte Zahlungen verwendet wird.
73Item Code: G00006 (APR.23)Investieren in Polen 2023Umsatzsteuer (VAT) STEUERN, BUCHHALTUNG, HR UND LOHNBUCHHALTUNG IN POLEN Erstattung von Vorsteuerabzügen bei ausländischen UnternehmenWie funktioniert das? • Antrag in polnischer Sprache für EU-Unternehmer – ausschließlich in elektronischer Form, • Zuständiges Finanzamt: II. Finanzamt Warszawa-Śródmieście, • Der Antrag kann einen Zeitraum von mindestens 3 Monaten, aber nicht länger als 1 Jahr umfassen, • Einreichung des Antrags spätestens bis zum 30. September des Folgejahres, • Die Entscheidung über den Betrag der bestätigten VAT Rückerstattung wird innerhalb von 4 Monaten gerechnet ab Antragstellung durch das zuständige Finanzamt getroen, • Die VAT-Erstattung erfolgt innerhalb von 10 Werktagen nach der Entscheidung über den Betrag der bestätigten VAT Rückerstattung durch das zuständige Finanzamt.Innergemeinschaft- liche Lieferungen (für registrierte Unternehmer)Vorausgesetzt, die folgenden Bedingungen sind erfüllt, findet in Polen ein Steuersatz von 0% Anwendung: • die Lieferung ging an einen in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union umsatzsteuerrechtlich registrierten Unternehmer, und • die Waren haben Polen verlassen und der Lieferant ist im Besitz ausreichender Nachweise, und • der Lieferant hat die korrekte Steueridentifikationsnummer auf der Rechnungvermerkt.An Endverbraucher Die Besteuerung von Warenlieferungen an Konsumenten (private Einzelpersonen) in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union geschieht in Polen.Ausnahmen: • Transportmittel, unter anderem Personenkraftwagen, werden stets in dem Land besteuert, in das der Kunde das neue Transportmittel bringt, • Versandhandel (die Ware wird im Namen des Lieferanten zugunsten der Endverbraucher ausgehändigt, vorausgesetzt, der Wert der verkauften Waren übersteigt auf Seiten des Lieferanten ein gewisses Umsatzlimit).Meldepflicht • Zusammenfassende Berichte (EU-MwSt.) sind im Allgemeinen monatlich abzugeben, • Zu erfassen sind: » Innergemeinschaftliche Warenlieferungen, » Innergemeinschaftlicher Erwerb, » Lieferungen im Rahmen des sogenannten innergemeinschaftlichen Lieferdreiecks, » Dienstleistungen für ausländische Unternehmen (aus EU-Mitgliedsstaaten), bei denen die Steuerpflicht auf den Empfänger übergeht.
74 STEUERN, BUCHHALTUNG, HR UND LOHNBUCHHALTUNG IN POLENItem Code: G00006 (APR.23) Investieren in Polen 2023Umsatzsteuer (VAT)Zeitpunkt der Entstehung der SteuerpflichtDie Steuerpflicht entsteht, wenn die Ware geliefert, oder die Dienstleistung erbracht wird.Definition der Steuer-bemessungsgrund-lageDie neue Definition der Steuerbemessungsgrundlage ist in der Regel die direkte Implementierung der in der Umsatzsteuerdirektive enthaltenen Definition. Künftig schließt die Steuerbemessungsgrundlage alle Zahlungen ein, die einen direkten Einfluss auf den Preis der Waren und Dienstleistungen haben, die von dem Steuerpflichtigen erbracht werden, wie zum Beispiel die im neuen Gesetz explizit genannten Zusatzkosten (Provisionen, Verpackungs- und Transport-, sowie Versicherungskosten). Dagegen bildet bei kostenlosen Lieferungen der Wert der erworbenen Waren oder vergleichbarer Waren die Steuerbemessungsgrundlage. Wenn es keinen Erwerbspreis gibt, werden die im Zeitpunkt der Leistungserbringung angefallenen Kosten festgesetzt. UNSER STEUERKANZLEI IST FÜR SIE DA!Wenn Sie Fragen zum Steuerrecht in Polen haben, wenden Sie sich bitte an unser Beraterteam.FINANZ- & RECHNUNGSWESENJOANNA NIZKA-KRZYŻANOWSKAHauptbuchhalterinDep.: OutsourcingSteuerkanzlei: Warschau
75Item Code: G00006 (APR.23)Investieren in Polen 2023Umsatzsteuer (VAT) STEUERN, BUCHHALTUNG, HR UND LOHNBUCHHALTUNG IN POLEN VERPFLICHTUNG DER ANWENDUNG DER METHODE DER GETEILTEN ZAHLUNG Für einige Produkte und Dienstleistungen ist die Verwendung der geteilten Zahlungsmethode obligatorisch. Sie ergibt sich aus dem Artikel 108a des Umsatzsteuergesetzes, Anhang Nr. 15.Bei Zahlungen für die in dieser Anlage aufgeführten Waren oder Dienstleistungen, die durch eine Rechnung belegt sind, deren Gesamtbetrag PLN 15.000,00 übersteigt, sind die Steuerpflichtigen verpflichtet, das Verfahren der geteilten Zahlung anzuwenden.Im Gegenzug muss der Steuerzahler, der die Rechnung ausgestellt hat, auch die Zahlung des mit dieser Rechnung geschuldeten Betrags im Wege der geteilten Zahlung akzeptieren. Die Rechnungen müssen den Vermerk „Split Payment Mechanismus“ tragen unter Androhung einer zusätzlichen Steuerschuld. Das Fehlen eines solchen Vermerks hat eine Sanktion in Höhe von 30% des in der Rechnung ausgewiesenen MwSt.-Betrags zur Folge, es sei denn, der geschuldete Betrag wird im Wege des Mechanismus der geteilten Zahlung entrichtet.Der Mechanismus der geteilten Zahlung beruht darauf, dass: • die Zahlung des Betrages, welcher der Gesamtheit oder einem Teil der Steuersumme entspricht, wie sie sich aus der erhaltenen Rechnung ergibt, auf das VAT-Konto erfolgt, • die Bezahlung des Gesamtbetrages oder des Teilbetrages, welcher dem Nettoverkaufswert aus der erhaltenen Rechnung entspricht, erfolgt auf ein Bankkonto oder ein Konto bei einer Spar- und Darlehensgenossenschaft des Zahlungsempfängers, welche für diesen auch das VAT-Konto führen, oder wird auf eine andere Art und Weise verrechnet. Der Mechanismus der getrennten Zahlung für andere Waren als die in Anhang 15 des Gesetzes ist immer noch nicht obligatorisch, aber der Gesetzgeber hat für diese Transaktionen eine Reihe von Anreizen vorgesehen, um die Steuerzahler davon zu überzeugen, diese Form der Abrechnung zu benutzen.Diese Anreize sind wie folgt: • Abweichung von der gesamtschuldnerischen Haftung • von der Auferlegung einer zusätzlichen Steuerschuld, wird abgesehen • Nichtanwendung der erhöhten Verzugszinsen auf die Mehrwertsteuer (bis zu 150% des Regelsatzes), • beschleunigte Erstattung der VorsteuerEin- und Auszahlungen Auf das VAT-Konto können ausschließlich Geldmittel aus folgenden Quellen eingezahlt werden: • Zahlungen an Warenlieferanten und Dienstleister, welche der Höhe der Mehrwertsteuer auf Waren und Dienstleistungen entsprechen unter Verwendung eines speziellen Formats in der Überweisung, welcher angewandter Standard in jedem polnischen Kreditinstitutist. • Rückzahlungen von Mehrwertsteuer auf Waren und Dienstleistungen: » im Falle von der Ausstellung von Korrekturrechnungen, unter Verwendung eines speziellen Formats in der Überweisung welcher angewandter Standard in jedem polnischen Kreditinstitut ist. » durch das Finanzamt.
76 STEUERN, BUCHHALTUNG, HR UND LOHNBUCHHALTUNG IN POLENItem Code: G00006 (APR.23) Investieren in Polen 2023Umsatzsteuer (VAT)DIE „WEISSE LISTE“ DER STEUERPFLICHTIGENIn Kraft sind Regelungen zur Einführung der sogenannten weißen Liste der Steuerpflichtigen. Die Weiße Liste ersetzte die bisher gültigen Listen der Umsatzsteuerpflichtigen.Die Liste der Umsatzsteuerpflichtigen enthält nicht nur Informationen über den aktuellen Status des Unternehmens, sondern auch darüber, wie es zu einem ausgewählten Datum in den letzten 5 Jahren vor dem Kontrolljahr des Steuerpflichtigen aussah.Die Weisse Liste enthält Daten über Steuerzahler wie z. B.: REGON, PESEL, Adresse des Firmensitzes, Wohnsitz und vor allem die Bankverbindung des Steuerzahlers.Wenn ein Steuerzahler eine Zahlung auf ein anderes Konto als das auf der weißen Liste tätigt, hat das folgende Konsequenzen:Einschränkung des Rechts auf Abzug der steuerlich absetzbaren KostenIm Falle einer Zahlung auf ein anderes als das in der weißen Liste aufgeführte Bankkonto, deren Wert bei einer einzelnen Transaktion PLN 15.000,00 brutto übersteigt, kann der Steuerzahler diesen Betrag nicht als steuerlich absetzbare Kosten geltend machen (geänderter Artikel 22p(1) des PIT-Gesetzes / Artikel 15d(1) des CIT-Gesetzes). Wenn der Steuerzahler diesen Aufwand als steuerlich absetzbare Kosten anerkennt, ist er verpflichtet • die steuerlich absetzbaren Kosten zu senken, und wenn dies nicht möglich ist, • das Einkommen zu erhöhen - und zwar um den Betrag, der in dem Monat, in dem die Zahlung geleistet bzw. die Überweisung angeordnet wurde, fälschlicherweise als steuerlich absetzbare Kosten eingestuft wurde. Die Einschränkung in Bezug auf die Zahlung auf ein Konto, das auf der weißen Liste angegeben wurde, gilt jedoch nicht, wenn der Steuerzahler eine entsprechende Mitteilung über diesen Umstand an den Leiter des für den Verkäufer zuständigen Finanzamtes innerhalb von sieben Tagen (während der Pandemiezeit - 14 Tage) ab dem Tag der Anordnung der Überweisung einreicht oder die Zahlung mit dem Mechanismus der geteilten Zahlung (ab 01.07.2020) abrechnet.Gesamtschuldnerische Haftung mit dem Auftragnehmer Wenn der Käufer eine Zahlung auf ein anderes als das auf der weißen Liste angegebene Konto leistet und der Verkäufer die Mehrwertsteuer auf diese Transaktion nicht abführt, haftet der Käufer gesamtschuldnerisch mit dem Verkäufer bis zur Höhe der Steuerschuld auf die Transaktion. Der Steuerzahler kann sich jedoch auf zwei Arten vor der oben genannten Sanktion schützen: • indem er spätestens innerhalb von 7 Tagen (während der Pandemie - 14 Tagen) ab der Zahlung eine entsprechende Erklärung beim Leiter des Finanzamtes des Verkäufers einreicht, oder • indem er die Zahlung über den Split-Zahlungsmechanismus vornimmt.
77Item Code: G00006 (APR.23)Investieren in Polen 2023Umsatzsteuer (VAT) STEUERN, BUCHHALTUNG, HR UND LOHNBUCHHALTUNG IN POLEN Weisse Liste der zur VAT registrierten UnternehmungenDie Weiße Liste enthält Informationen über Mehrwertsteuerzahler. Zusätzlich beinhaltet die Liste Informationen über den Status eines Unternehmens und wurde geschaen/erstellt, um Unternehmern als auch Behörden die Überprüfung von Bankkontonummern bzw. ob ein bestimmtes Unternehmen ein aktiver Mehrwertsteuerzahler ist, zu vereinfachen. Der Gesetzgeber hat Sanktionen für Zahlungen auf Bankkonten vorgesehen, die nicht in der Weißen Liste eingetragen sind. PIT- und CIT-Steuerpflichtige rechnen zum Zeitpunkt der Zahlung auf ein anderes als das in der weißen Liste der Steuerpflichtigen angegebene Konto für eine Transaktion, die einen Bruttobetrag von PLN 15.000,00 überschreitet, die oben genannten Ausgaben nicht als Betriebsausgaben an (es sei denn, sie benachrichtigen innerhalb von 7 Tagen den für den Rechnungsaussteller zuständigen Leiter des Finanzamtes).Mehrwertsteuerpflichtige haften gesamtschuldnerisch für den Betrag der Mehrwertsteuer zum Zeitpunkt der Zahlung auf ein anderes als das in der weißen Liste der Steuerpflichtigen angegebene Konto (für eine Transaktion, die einen Bruttobetrag von PLN 15.000,00 überschreitet) (es sei denn, sie benachrichtigen innerhalb von 7 Tagen den Leiter des für den Rechnungsaussteller zuständigen Finanzamtes oder leisten eine geteilte Zahlung – Split Payment).UNSER STEUERKANZLEI IST FÜR SIE DA!Wenn Sie Fragen zum Steuerrecht in Polen haben, wenden Sie sich bitte an unser Beraterteam.ABTEILUNG KUNDENBETREUUNGELŻBIETA NARONDirektor MandantenbetreuungSteuerkanzlei: Breslau
78 STEUERN, BUCHHALTUNG, HR UND LOHNBUCHHALTUNG IN POLENItem Code: G00006 (APR.23) Investieren in Polen 2023Umsatzsteuer (VAT)Gutschein Die Vorschriften sehen zwei Arten von Gutscheinen im Sinne von Instrumenten vor, die mit der Verpflichtung verbunden sind, sie als Vergütung für die Lieferung von Waren oder die Erbringung von Dienstleistungen zu akzeptieren, nämlich: • Einzelgutschein - wenn der Ort der Lieferung von Waren oder Erbringung von Dienstleistungen, auf die sich der Gutschein bezieht, und der Betrag der fälligen Steuer, der Mehrwertsteuer oder einer ähnlichen Steuer auf die Lieferung dieser Waren oder Erbringung dieser Dienstleistungen zum Zeitpunkt der Ausstellung des Gutscheins bekannt sind, • Gutschein für mehrere Bestimmungszwecke - ein anderer Gutschein als ein Einzelgutschein.Der Einzelgutschein berechtigt den Inhaber zum Erhalt bestimmter Waren oder Dienstleistungen, wenn die Höhe der Besteuerung (insbesondere der Mehrwertsteuersatz), die Identität des Lieferanten und der Mitgliedstaat, in dem die mit dem Gutschein verbundenen Waren geliefert werden oder Dienstleistungen erfolgen, von Anfang an festgelegt werden kann. Die Mehrwertsteuer wird beim Verkauf des Gutscheins abgerechnet.Bei Gutscheinen mit mehreren Bestimmungszwecken ist erst die tatsächliche Übertragung von Waren oder die tatsächliche Erbringung von Dienstleistungen als Gegenleistung für diesen Gutschein, vom Lieferanten oder Dienstleister als Vergütung oder als Teil davon angenommen, steuerpflichtig. Mit anderen Worten, in diesem Fall sollte die Mehrwertsteuer erhoben werden, wenn Waren geliefert oder Dienstleistungen erbracht wurden, auf welche sich dieser Gutschein bezieht.Erleichterung in der VAT bei überfälligen ForderungenDie sogenannte Erleichterung bei überfälligen Forderungen in der VAT-Abrechnung gibt die Rechtslage wider, wonach die VAT-Steuer zu korrigieren ist, falls der Schuldner die Rechnung nicht termingerecht bezahlt. Wenn die Verkaufsrechnung innerhalb von 90 Tagen nach dem festgelegten Zahlungstermin nicht bezahlt wurde, ist der Käufer = Schuldner verpflichtet, sie um die Vorsteuer zu korrigieren. Ihr Gläubiger = Lieferant dagegen, an den die Zahlung zu leisten ist, darf dieses Privileg der VAT-Korrektur nutzen, muss es aber nicht tun.Folgen der Nichteinhaltung von Terminen und Fristen • Verzugszins: z.Zt. 16,5% p.a. • Sogenannte zusätzliche Steuerverbindlichkeit nur im Rahmen der VAT: bis zu 30%, 100% in besonderen Fällen.Der Direktor des Finanzamtes oder das Kontrollorgan kann dem Steuerpflichtigen eine zusätzliche Verpflichtung von bis zu 30% des Betrages der zu niedrig festgesetzten Mehrwertsteuerschuld, oder bis zu 30% des Betrages der zu hoch festgesetzten Rückerstattung der Dierenz- oder der Vorsteuer oder der zu reduzierenden Steuerdierenz für nachfolgende Abrechnungszeiträume auferlegen. Berichtigung des Fehlers kann die Senkung der Strafe von 30% auf 20% zur Folge haben.
79Item Code: G00006 (APR.23)Investieren in Polen 2023Umsatzsteuer (VAT) STEUERN, BUCHHALTUNG, HR UND LOHNBUCHHALTUNG IN POLEN Eine zusätzliche Verpflichtung ergibt sich, wenn der Fiskus feststellt, dass der Umsatzsteuerpflichtige in der eingereichten Erklärung: • eine niedrigere Steuerverbindlichkeit ausweist als in Wahrheit besteht, • eine Erstattung der Steuerdierenz oder eine VAT-Erstattung höher ausweist als ihm in Wahrheit zusteht, • die Steuerdierenz zur Ermäßigung für die kommenden Perioden höher ausfällt als ihm in Wahrheit zusteht, • eine Erstattung der Steuerdierenz oder eine VAT-Erstattung oder eine Dierenz vorzutragen als Ermäßigung für die folgenden Steuerperioden ausweist, obwohl er einen Steuerverbindlichkeitsbetrag ausweisen sollte, welcher der Einzahlung auf ein Bankkonto des Finanzamtes unterliegt. Darüber hinaus betreen die Sanktionen in Höhe bis zu 30% auch Steuerpflichtige, die keine Umsatzsteuererklärungen einreichen, und die ihre Steuerschuld gegenüber dem Fiskus nicht begleichen.Bei der derzeitigen Rechtslage drohen beim Aufdecken einer fehlenden Umsatzsteuererklärung bzw. einer fehlenden Begleichung der Steuerschuld erhöhte Verzugszinsen.100% des Umsatzsteuerbetrages bei falschen RechnungenDer Prozentsatz der zusätzlichen Verpflichtungen steigt auf 100% der Vorsteuer, die aus den Rechnungen hervorgeht, falls festgestellt wird, dass die Rechnungen mit erhöhter abzugsfähiger Umsatzsteuer: • durch ein nicht bestehendes Rechtssubjekt ausgestellt wurden, • Tätigkeiten umfassen, die nicht erfolgten (bezüglich des Teils, der diese Tätigkeiten betrit), • Beträge umfassen, die nicht der Wirklichkeit entsprechen (bezüglich der Positionen, für die Beträge angegeben wurden, die nicht der Wirklichkeit entsprechen), • Tätigkeiten bestätigen, bei denen Art. 58 des Zivilrechts Anwendung findet (bezüglich des Teils, der diese Tätigkeiten betrit).
80 STEUERN, BUCHHALTUNG, HR UND LOHNBUCHHALTUNG IN POLENItem Code: G00006 (APR.23) Investieren in Polen 2023Steuer auf zivilirechtliche Handlungen (PCC) STEUER AUF ZIVILIRECHTLICHE HANDLUNGEN (PCC) Übertragungssteuer Die Steuer wird mit einem Satz von 0,5%-2% auf bestimmte Transaktionen (z.B. Verkäufe, Austausch von Rechten, Krediten) erhoben, die im Allgemeinen nicht der MwSt. unterliegen. In der Regel sind umsatzsteuerfreie Transaktionen auch von der Übertragungssteuer befreit (außer Immobilien und Aktien).Erwerb von Grundeigentum: 2,0%Gesellschaftsvertrag: 0,5% Kredite:- Gesellschafter einer Personengesellschaft 0,5%- Gese llschafter ein er Kapitalge sellschaft entfällt Eigentümer-/Gesellschafterdarlehen: 0,5%
81Item Code: G00006 (APR.23)Investieren in Polen 2023Steuerprüfung und Rechtsweg in Polen STEUERN, BUCHHALTUNG, HR UND LOHNBUCHHALTUNG IN POLEN STEUERPRÜFUNG UND RECHTSWEG IN POLENZweck Überprüfung der Einhaltung der steuerrechtlichen Verpflichtungen.Umfang der Kontrolle Festgelegt in der Benachrichtigung, eine Steuerprüfung einzuleiten (in bestimmten Fällen kann die Prüfung ohne vorherige Ankündigung eingeleitet werden).Steuerbehördliche ÜberprüfungBestimmung der Steuerschuld dem Grunde und der Höhe nach. Die Steuerbehörde erstellt im Anschluss ein Protokoll, welches als Beweismittel in einem Steuerprozess dienen kann.Überprüfungsme-thodeEs wird bestimmt, ob die Steuern fristgerecht bezahlt wurden.Wenn Verzugszinsen anfallen, nimmt die Steuerbehörde eine Steuerfestsetzung in der Höhe vor, in der die fällige Steuer und die fälligen Verzugszinsen festgesetzt wurden.Steuerprüfung durch die FinanzkontrollgruppeEs wird überprüft, ob der Steuerzahler seine Steuerschuld dem Grunde und der Höhe nach ordnungsgemäß erklärt hat. Sollte eine Steuerschuld festgestellt werden, so wird ein getrennter Steuerbescheid erlassen.Steuerzahler können sich in Polen bei Steuerangelegenheiten auf die folgenden Rechte berufen: • Berufung gegen eine Entscheidung, • Klage beim Woiwodschaftsverwaltungsgericht, • Anfechtungsklage beim Obersten Verwaltungsgericht, • Klage beim Europäischen Gerichtshof.
82 STEUERN, BUCHHALTUNG, HR UND LOHNBUCHHALTUNG IN POLENItem Code: G00006 (APR.23) Investieren in Polen 2023Abgabenordnung ABGABENORDNUNGPrüfung des GeschäftspartnersDie Steuerpflichtigen können von den Finanzämtern eine Bescheinigung über folgende Informationen ihrer Geschäftspartner erhalten, die eine wirtschaftliche Tätigkeit ausüben: • Bestätigung, dass der Geschäftspartner die Erklärung oder ein anderes Dokument eingereicht hat (oder nicht), zu deren/dessen Einreichung er nach den Vorschriften der Steuergesetze verpflichtet ist, • Bestätigung, dass der Geschäftspartner in der eingereichten Erklärung oder dem eingereichten anderen Dokument die Vorfälle erfasst (oder nicht erfasst) hat, zu deren Erfassung er nach den Vorschriften der Steuergesetze verpflichtet ist, • Bestätigung, dass der Geschäftspartner mit der Zahlung der Steuern, die aus der eingereichten Erklärung oder dem eingereichten anderen Dokument resultieren, in Verzug (oder nicht in Verzug) ist.Beweismittel in einem SteuerverfahrenDer oene Beweiskatalog im Steuerverfahren kann Dokumente enthalten, die im Zuge der Analysetätigkeit der Nationalen Steuerverwaltung gesammelt wurden.Akquisition ÜberprüfungDie Überprüfung des Erwerbs besteht im Kauf durch einen Beamten der nationalen Steuerverwaltung (KAS) von Waren oder Dienstleistungen, um zu überprüfen, ob die kontrollierte Person die folgenden Anforderungen erfüllt mit Verpflichtungen, die sich aus steuerrechtlichen Bestimmungen innerhalb des Geltungsbereichs ergeben: • den Verkauf von Waren und Dienstleistungen unter Verwendung von Registrierkassen • Ausstellung eines Kassenbelegs für den Kunden,Die Kontrolle erfolgt auf der Grundlage einer amtlichen Befugnis und einer Dauergenehmigung ausgestellt vom Leiter des Steuer- oder des Zollamtes.
83Item Code: G00006 (APR.23)Investieren in Polen 2023Zinsen ab dem 01.01.2023 STEUERN, BUCHHALTUNG, HR UND LOHNBUCHHALTUNG IN POLEN ZINSEN AB DEM 01.01.2023Verzugszinsen Die Zinsen für Steuerzahlungsverzug betragen das Doppelte des Basiszinssatzes für das NBP- Lombarddarlehen zuzüglich 2%, jedoch nicht weniger als 8,5% (derzeit 16,5 %).Gesetzliche Zinsen • 10,25% (gesetzliche Zinsen), • 20,50% (maximale Zinsen).Gesetzliche Verzugszinsen • 12,25% (Verzugszinsen), • 24,50% (maximale Verzugszinsen).Verzugszinsen in HandelsgeschäftenDer Zinssatz für den Verzug im Geschäftsverkehr beträgt 16,75%.Reduzierte Sätze Der reduzierte Verzugszinssatz in Höhe von 50% des Verzugszinssatzes gilt, wenn folgende Bedingungen zusammen erfüllt sind: • Einreichung einer rechtswirksamen Erklärungskorrektur spätestens innerhalb von 6 Monaten nach Ablauf der Frist für die Abgabe der Erklärung, • Zahlung von Steuerrückständen innerhalb von 7 Tagen ab dem Datum der Korrektur.Selbstanzeige Die Benachrichtigung des Steuerzahlers über die Begehung einer verbotenen Handlung schließt die Bestrafung dieser Handlung aus, wenn: • sie erfolgte, bevor die Steuerbehörde den Sachverhalt identifiziert hatte und • mit der Abgabe der Benachrichtigung werden gleichzeitig die gemeldeten Mängel behoben. Die Selbstanzeige schützt den Steuerzahler nicht vor einer Strafe, sofern vor der Einreichung der Selbstanzeige zusammen mit einer Steuerkorrektur in dieser Sache bereits ein vorbereitendes Steuerermittlungsverfahren hinsichtlich einer Steuerstraftat oder einer Steuerverfehlung eingeleitet wurde.
84 STEUERN, BUCHHALTUNG, HR UND LOHNBUCHHALTUNG IN POLENItem Code: G00006 (APR.23) Investieren in Polen 2023Steuergrenzen im Jahr 2023Erhöhte Zinssätze Der Verzugszinssatz beträgt 150% des Basiszinssatzes (derzeit 24,75%) bezüglich Rückständen bei Mehrwertsteuer, Verbrauchsteuer und Zöllen.Dieser Satz wird angewandt, wenn die Steuerbehörde im Zuge von Steuerverfahren (Überprüfungsaktivitäten, Steuerprüfungen oder Steuerverfahren) eine verringerte Steuerschuld (zu viel gezahlte oder Steuerrückerstattung) in Höhe von mehr als 25% des fälligen Betrags, oder eine Steuerschuld, die den 5-fachen Mindestlohn übersteigt, feststellt, oder feststellt, dass keine Erklärung abgegeben wurde, und keine Zahlung der Steuer erfolgte. STEUERGRENZEN IM JAHR 2023Einkommensgrenzen für kleine Unternehmen im Jahr 2023 • Kleinunternehmer (mały podatnik) für Einkommensteuer (PIT) / Körperschaftsteuer (CIT): PLN 9.654.000,00. • Kleinunternehmer (mały podatnik) für die Umsatzsteuer (VAT): PLN 5.793.000,00. • Die Grenze der Einnahmen, die zu einer Pauschalierung der erfassten Einnahmen berechtigen, beträgt EUR 2.000.000,00, das entspricht einem Betrag von: PLN 9.654.000,00. • Einkommens-Nettobetrag, der natürliche Personen, Personengesellschaften natürlicher Personen, Oene Handelsgesellschaften, natürliche Personen, Partnergesellschaften sowie soziale Genossenschaften zur Führung von Buchhaltungsbüchern verpflichtet - PLN9.654.000,00. • Maximaler Gesamtbetrag der Abschreibungen in einem Jahr im Rahmen von einmaligen Abschreibungen - PLN 100.000,00.
85Item Code: G00006 (APR.23)Investieren in Polen 2023Doppelbesteuerungsabkommen STEUERN, BUCHHALTUNG, HR UND LOHNBUCHHALTUNG IN POLEN DOPPELBESTEUERUNGSABKOMMENDoppelbesteuerungsabkommen:Polen hat Doppelbesteuerungsabkommen mit 90 Ländern abgeschlossen, von denen 86 in Kraft getreten sind. Sie richten sich nach dem Musterabkommen der OECD.Unterschiedlich wird das Besteuerungsrecht im Falle der Anteilsveräußerung von Immobiliengesellschaften geregelt. Entsprechend dem OECD-Musterabkommen hat in den mit „ja“ gekennzeichneten DBAs im Falle von Share Deals nicht der Ansässigkeitsstaat des Verkäufers das Besteuerungsrecht, sondern jener Staat, in dem die Immobilie liegt.Die in den Doppelbesteuerungsabkommen enthaltenen Steuersätze können nur dann angewandt werden, wenn der Steuerpflichtige eine vom Finanzamt des betreenden Landes erteilte Wohnsitzbescheinigung d.h. Ansässigkeitsbescheinigung besitzt. LAND INKRAFTTRETEN IMMOBILIENKLAUSEL DIVIDENDEN IN %:(*) ZINSEN IN %: LIZENZEN IN %: Ägypten 16.07.01 ja 12 12 12Albanien 27.06.94 nein 5/10 10 5Armenien 27.02.05 ja 10 5 10Aserbaidschan 20.01.05 ja 10 10 10Äthiopien 14.02.18 ja 10 10 10Australien 04.03.92 ja 15 10 10Bangladesch 28.01.99 nein 10/5 10 10Belgien 29.04.04 ja 10 0/5 0/5Bosnien und Herzegowina07.03.16 ja 5/15 10 10Bulgarien 10.05.95 nein 10 0/10 5Chile 30.12.03 nein 5/15 15 5/15China 07.01.89 nein 10 0/10 10Dänemark 31.12.02 ja 0/5/15 0/5 5Deutschland 19.12.04 ja 5/15 0/5 5Estland 09.12.94 nein 5/15 0/10 10Finnland 11.03.10 nein 0/5/15 5 5Frankreich 12.09.76 ja 5/15 0 0/10Georgien 31.08.06 nein 10 8 8Griechenland 28.09.91 nein 19 10 10Guernsey 01.10.14 nein - - -Indien 26.10.89 ja 10 10 15Indonesien 25.08.93 ja 10/15 0/10 15Iran 01.12.06 nein 7 10 10Irland 22.12.95 ja 0/15 0/10 0/10
86 STEUERN, BUCHHALTUNG, HR UND LOHNBUCHHALTUNG IN POLENItem Code: G00006 (APR.23) Investieren in Polen 2023DoppelbesteuerungsabkommenLAND INKRAFTTRETEN IMMOBILIENKLAUSEL DIVIDENDEN IN %:(*) ZINSEN IN %: LIZENZEN IN %: IslandProtokoll - 08.12.12ja 5/15 0/10 10Isle of Man 28.10.11 nein - - -Israel 30.12.91 ja 5/15 5 5/10Italien 26.09.89 nein 10 0/10 10Japan 23.12.82 ja 10 0/10 0/10Jersey 01.12.12 nein - - -Jordanien 22.04.99 nein 10 10 10Kanada 08.12.12 ja 0/5/15 10 5/10Kasachstan 13.05.95 ja 10/15 0/10 10Katar 28.12.09 nein 5 5 5Kirgisistan 22.06.04 nein 10 10 10Korea 21.02.92 nein 5/15 0/10 5Kroatien 11.02.96 ja 5/10 0/10 10Kuwait 25.04.00 nein 0/5 0/5 15Lettland 30.11.94 ja 5/15 0/10 10Libanon 07.11.03 nein 5 5 5Litauen 19.07.94 ja 5/15 0/10 10LuxemburgProtokoll - 11.12.12ja 0/15 0/5 5Malaysia 05.12.78 nein 0 0/15 0/15Malta 22.11.11 ja 0/10 0/10 0/5Marokko 23.08.96 nein 7/15 10 10Mexiko 06.09.02 nein 5/15 5/15 10Moldawien 27.10.95 nein 5/15 10 10Mongolei 21.07.01 nein 10 10 5Montenegro 17.06.98 nein 5/15 10 10Neuseeland 16.08.06 ja 15 10 10Niederlande 18.03.03 nein 5/15 0/5 5Norwegen 29.01.13 ja 0/15 5 5Österreich 01.04.05 ja 5/15 0/5 5Pakistan 24.11.75 nein 15 0 15/20Philippinen 07.04.97 ja 10/15 0/10 15Portugal 04.02.98 ja 10/15 0/10 10Rumänien 15.09.95 nein 5/15 0/10 10
87Item Code: G00006 (APR.23)Investieren in Polen 2023Doppelbesteuerungsabkommen STEUERN, BUCHHALTUNG, HR UND LOHNBUCHHALTUNG IN POLEN LAND INKRAFTTRETEN IMMOBILIENKLAUSEL DIVIDENDEN IN %:(*) ZINSEN IN %: LIZENZEN IN %: Russland 22.02.93 ja 10 0/10 10Saudi-Arabien 01.06.12 ja 5 0/5 10Schweden 15.10.05 ja 5/15 0 5SchweizProtokoll - 17.10.11nein 0/15 0/5 0/5Serbien 17.06.98 ja 5/15 10 10Simbabwe 28.11.94 nein 10/15 10 10Singapur 06.02.14 ja 0/5/10 0/5 2/5Slowakei 21.12.95 ja 0/5 5 5Slowenien 10.03.98 ja 5/15 0/10 10Spanien 06.05.82 ja 5/15 0 0/10Sri Lanka 14.06.19 nein 10 10 10SÜDAFRIKA 05.12.95 nein 5/15 0/10 10Syrien 23.12.03 nein 10 10 18Tadschikistan 24.06.04 nein 5/15 10 10TaiwanHandlung - 30.12.16nein 10 10 3/10Thailand 13.05.83 nein 20 0/10 5/15Tschechische Republik13.06.12 nein 5 0/5 10Tunesien 15.11.93 nein 5/15 12 12Türkei 01.04.97 nein 10/15 0/10 10Ukraine 11.03.94 ja 5/15 0/10 10Ungarn 10.09.95 nein 10 0/10 10USA 23.07.96 ja 5/15 0 10Usbekistan 29.04.95 nein 5/15 10 10Vereinigte Ara-bische Emirate21.04.94 nein 0/5 0/5 5Vereinigtes Königreich27.12.06 ja 0/10 0/5 5Vietnam 20.01.95 nein 10/15 10 10/15Weißrussland 30.07.93 nein 10/15 0/10 0ZypernProtokoll - 09.11.12nein 0/5 0/5 5(*) Freistellung von der Quellensteuer gemäß der Richtlinie betr. Beherrschende und beherrschte Gesellschaften (Parent-Subsidiary-Directive). (-) Die Verträge enthalten keine Bestimmungen zu Dividenden, Zinsen und Lizenzen.
88 STEUERN, BUCHHALTUNG, HR UND LOHNBUCHHALTUNG IN POLENItem Code: G00006 (APR.23) Investieren in Polen 2023Formen des LeasingInvestieren in Polen 2023 LEASINGFORMEN DES LEASINGFormen des LeasingIm Alltag haben Unternehmer mit zwei Leasingarten zu tun: dem operativen und dem Finanzleasing. Diese Unterscheidung hängt u.a. mit den Steuergesetzen zusammen. Die Wahl der Leasingalternative liegt ausschließlich beim Steuerzahler, der den Leasingvertrag abschließt, und kann abhängig sein von den Bedürfnissen im Zusammenhang mit der Begleichung der Steuern, und der Dauer der voraussichtlichen Nutzung des Leasingobjekts. Operatives Leasing Bei dieser Form des Vertrages wird der Leasinggegenstand als Vermögenswert beim Leasinggeber (z.B. einer Leasingfirma) bilanziert. Aus diesem Grunde ist der Leasinggeber verpflichtet, die Abschreibungen zu tragen. Die Leasinggebühren hingegen gelten als steuerlich absetzbare Aufwendungen bei der den Vertragsgegenstand nutzenden Partei, zuzüglich der MwSt. und der Anfangskosten. Die Summe der im Vertrag genannten Leasinggebühren abzüglich der fälligen MwSt. muss mindestens dem Anschaungswert der Sachanlagen entsprechen. Bei Auslaufen des Vertrages ist der Leasingnehmer berechtigt, das gebrauchte Objekt gegen Zahlung des Restwertes abzulösen. Finanzleasing Bei der Wahl dieser Leasingvertragsart muss der Steuerpflichtige wissen, dass der Vertragsgegenstand als Vermögenswert dem Leasingnehmer zugerechnet wird. Anders als beim operativen Leasing ist es also der Leasingnehmer, der die Abschreibungen trägt. Außerdem darf der Nutzer nur den Zinsanteil der Leasinggebühren als steuerlich absetzbare Aufwendungen absetzen. Die MwSt. ist zusammen mit der Erstgebühr in voller Höhe im Voraus zu entrichten, unmittelbar nach Übernahme des Vertragsgegenstandes. Es ist hervorzuheben, dass der Kunde automatisch nach Zahlung der letzten vertraglichen Leasingrate Eigentümer des Leasinggegenstandes wird.
89Item Code: G00006 (APR.23)Investieren in Polen 2023Formen des Leasing STEUERN, BUCHHALTUNG, HR UND LOHNBUCHHALTUNG IN POLEN Wesentliche Unterschiede:Operatives Leasing FinanzleasingAbschreibungen beim Leasingnehmer beim LeasinggeberDauerlänger als 40% der Abschreibungsfrist des Objektes (bei Immobilien mindestens 10 Jahre)über 12 Monatesteuerlich abziehbare Aufwendungender Nutzer kann die Nettogebühren und die Anfangsgebühr als Auf-wendungen absetzender Nutzer kann den Zinsanteil der Leasingrate und die Abschreibungen als Aufwendungen absetzenMwSt.wird auf die Leasingrate aufgeschlagenim Voraus zusammen mit der ersten Gebührenzahlung zu entrichtenAblösungabhängig von der Abschreibungsquote und dem Einlösungsterminnach Zahlung der letzten Leasingrate geht der Gegenstand in das Eigentum des Nutzers überDie Hauptvorteile der Finanzierung des Kaufs von Wirtschaftsgütern durch Leasing im Unterschied zum Einsatz von Eigenkapital oder Bankkrediten sind: • relativ einfacher Zugang und die Tatsache, dass auch Start-ups Leasingfinanzierungen nutzen können. • Leasinggesellschaften verlangen für Neukunden keine Bonitätsprüfung, im Gegensatz zu Banken, die in der Regel eine Bonitätsprüfung und ein zweijähriges Bestehen des Antragstellers, belegt durch zwei abgeschlossene Steuerjahre, verlangen. • alle anfallenden Finanzierungskosten sind unabhängig von der gewählten Leasingoption steuerlich absetzbar.Der Schlüsselfaktor bei der Wahl der Leasingform sind definitiv die Anfangskosten, welche wegen der geringeren Eigenkapitaleinbindung beim operativen Leasing erheblich niedriger sind. Die Mehrzahl der auf dem polnischen Markt abgeschlossenen Verträge sind operative Leasingverträge. Dazu mag auch die Tatsache beitragen, dass beim Finanzleasing die MwSt. vollständig im Voraus zu zahlen ist.Operatives Leasing ist auch dann zu empfehlen, wenn der geplante Nutzungszeitraum des Gegenstandes relativ kurz ist. Es ist dann möglich, die laufenden operativen Kosten zu erhöhen, wodurch die Steuerbemessungsgrundlage herabgesetzt wird.
90 STEUERN, BUCHHALTUNG, HR UND LOHNBUCHHALTUNG IN POLENItem Code: G00006 (APR.23) Investieren in Polen 2023SOZIALVERSICHERUNGSBEITRÄGE Investieren in Polen 2023DAS VERSICHERUNGSSYSTEM IN POLENSOZIALVERSICHERUNGSBEITRÄGE Verpflichtungen des Arbeitgebers bezüglich der ZUS Die polnischen Arbeitgeber sind verpflichtet, die Versicherungsbeiträge für ZUS - die polnische Sozialversicherungsanstalt, und für NFZ, die polnische Krankenkasse, zu entrichten. Die Beiträge für die Sozialversicherung für Arbeitnehmer und Arbeitgeber werden auf der Grundlage des Bruttoeinkommens des Arbeitnehmers berechnet.Der Arbeitgeber ist verantwortlich dafür, dass der volle Betrag der Sozialversicherungsbeiträge (Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteil) einbehalten und überwiesen wird. Für das aktuelle Jahr gelten folgende Sätze für die Sozialversicherungsbeiträge:Bezeichnung der Versicherung Arbeitgeber Arbeitnehmer Rentenversicherung 9,76% 9,76%Erwerbsminderungsrentenversicherung 6,5% 1,5%Krankenversicherung Nicht zutreend 2,45%Unfallversicherung Zwischen 0,67% und3,33%Nicht zutreendKrankengeld - und Mutterschafostgeldversicherung Nicht zutreend 9,00%Fonds für garantierte Arbeitnehmerleistungen 2,45% Nicht zutreendArbeitslosen-Versicherung 0,10% Nicht zutreendDie Bemessungsgrundlage für die Rentenversicherung und die Erwerbsminderungsrentenversicherung im Jahr 2023 liegt bei PLN208.050,00. Sozialfürsorge in PolenDas Versicherungssystem in Polen hat einen universalen und obligatorischen Charakter. Die Sozialversicherung umfasst Personen, die u.a. Arbeitnehmer sind, und die auf der Grundlage von Dienstleistungs– bzw. Auftragsverträgen tätig bzw. gewerbstätig sind. ANMERKUNG: • Die Sozialfürsorge in Polen gilt für EU-Bürger im gleichen Maße wie für polnische Bürger. • Ab dem Jahr 2022 ist es nicht mehr möglich, den Krankenversicherungsbeitrag in der Steuererklärung steuermindernd abzuziehen.
91Item Code: G00006 (APR.23)Investieren in Polen 2023Rentenversicherung STEUERN, BUCHHALTUNG, HR UND LOHNBUCHHALTUNG IN POLEN RENTENVERSICHERUNGRentenversicherung Der Zweck der Renten- und Erwerbsminderungsrentenversicherungist: • Zahlung von Rentenleistungen für Personen, die die Altersgrenze erreicht haben (Pension) • Zahlung von Leistungen bei Arbeitsunfähigkeit wegen Krankheit (Arbeitsunfähigkeitsrente)Eine Rente erhalten Frauen im Alter von mindestens 60 Jahren sowie Männer im Alter von mindestens 65 Jahren. Es gibt keine Mindestversicherungsdauer für einen Rentenanspruch.Entscheidungen über die Anerkennung von Rentenansprüchen werden durch die Organe des Sozialversicherungsträgers getroen, in deren Zuständigkeitsbereich die den Rentenantrag stellende Person fällt. Das Rentenanerkennungsverfahren beginnt mit der Einreichung des Antrags durch den Antragsteller.UNSER STEUERKANZLEI IST FÜR SIE DA!Wenn Sie Fragen zum Steuerrecht in Polen haben, wenden Sie sich bitte an unser Beraterteam.HR & LOHNBUCHHALTUNGDANUTA SMOLNICKAManagerDep.: HR & LohnbuchhaltungSteuerkanzlei: Breslau
92 STEUERN, BUCHHALTUNG, HR UND LOHNBUCHHALTUNG IN POLENItem Code: G00006 (APR.23) Investieren in Polen 2023Invaliditätsversicherung INVALIDITÄTSVERSICHERUNGDie Invaliditätsversicherung leistet Geldzahlungen bei Einkommensverlust im Zusammenhang mit dem Invaliditätsrisiko (Arbeitsunfähigkeit) oder dem Tod des Ernährers in einer Familie. Personen, die Invaliditätsversicherungsbeiträge zahlen, erhalten in einer solchen Situation eine Arbeitsunfähigkeitsrente bzw., im Fall des Ablebens des versicherten Geldverdieners einer Familie, erhalten die Familienmitglieder eine Familienrente. Die Invaliditätsversicherungsprämie liegt bei 8% der Grundlage zur Festlegung des Prämienbetrags, wovon 6,5% durch den Arbeitgeber und 1,5% aus Arbeitnehmergeldern gezahlt werden. Invaliditätsrente wegen ArbeitsunfähigkeitInvaliditätsrente wegen Arbeitsunfähigkeit ist einem Versicherten zu gewähren, der die folgenden Bedingungenerfüllt: • er/sie ist als teilweise oder vollkommen arbeitsunfähig anzusehen, • kann beitragspflichtige und beitragsfreie Zeiten nachweisen, • die Arbeitsunfähigkeit begann in einem gesetzlich klar definierten Zeitraum.Eine Person ist vollständig arbeitsunfähig, wenn diese Person die Fähigkeit verloren hat, irgendeine berufliche Tätigkeit auszuüben. Eine Person ist teilweise arbeitsunfähig, wenn diese Person in erheblichem Maße die Fähigkeit verloren hat, einen Beruf auszuüben, der ihrem Qualifikationsniveau entspricht. Der Grad an Arbeitsunfähigkeit wird in erster Instanz durch eine Kommission aus staatlich geprüften Arbeitsmedizinern festgestellt. Der Antragsteller hat das Recht, in zweiter Instanz bei der Ärztekammer des Sozialversicherungsträgers gegen das medizinische Gutachten Einspruch zu erheben. FamilienrenteDie Familienrente wird den anspruchsberechtigten Familienmitgliedern der Person gewährt, die zum Zeitpunkt des Todes • einen festen Anspruch auf eine Rente hatten, oder die Bedingungen für den Erhalt einer Rente erfüllten, • ein etabliertes Recht auf eine Überbrückungsrente hatten, • ein festgelegtes Recht auf eine Arbeitsunfähigkeitsrente hatten oder die Bedingungen für den Erhalt dieser Rente erfüllten, • eine Vorruhestandsbeihilfe erfüllten, • ein Vorruhestandsgeld bekamen, • eine Lehrer-Entschädigungszahlung erhielten.
93Item Code: G00006 (APR.23)Investieren in Polen 2023Soziale Absicherung bei Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten STEUERN, BUCHHALTUNG, HR UND LOHNBUCHHALTUNG IN POLEN SOZIALE ABSICHERUNG BEI ARBEITSUNFÄLLEN UND BERUFSKRANKHEITENSoziale Absicherung bei Arbeitsunfällen und BerufskrankheitenDie Absicherung bei Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten bezieht u.a. Angestellte, Personen, die in einem Auftragsverhältnis stehen, und Personen, die geschäftlich tätig sind, mit ein. Die Leistungen wegen Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten können dem Versicherungsnehmer ausbezahlt werden. Es sind insbesondere: • Krankengeld aus der Unfallversicherung - für den Versicherten, welcher infolge eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit arbeitsunfähig wurde. • Rehabilitationsbeihilfe - wird nach Auslaufen des Krankengeldes bezahlt, wenn der Versicherte weiterhin arbeitsunfähig ist und eine Weiterbehandlung oder Rehabilitationsmaßnahme möglicherweise zu einer Wiedererlangung der Arbeitsfähigkeit führt. • Einmalentschädigung - für Versicherte, deren Gesundheit permanent oder lang andauernd geschädigt wurde, oder für die Familienmitglieder eines verstorbenen Versicherten bzw. einer Person, die Berufsunfähigkeitsrente bezog. • Berufsunfähigkeitsrente bei Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten - für Versicherte, die berufsunfähig geworden sind infolge eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit. • Umschulungsrente - wird einer Person gewährt, der infolge eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit angesichts der hieraus resultierenden Unfähigkeit zur weiteren Ausübung des bisherigen Berufes eine Umschulung als angemessen anerkannt wurde. • Familienrente - für die Familienmitglieder eines verstorbenen Versicherten oder einer Person mit Anspruch auf Invaliditätsrente wegen eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit.Die Höhe der Unfallversicherungsprämie liegt zwischen 0,67% und 3,33% der Prämienfestlegungsgrundlage. Die Unfallversicherungsprämie wird vollständig vom Arbeitgeber getragen.
94 STEUERN, BUCHHALTUNG, HR UND LOHNBUCHHALTUNG IN POLENItem Code: G00006 (APR.23) Investieren in Polen 2023Soziale Absicherung bei Krankheit und SchwangerschaftSOZIALE ABSICHERUNG BEI KRANKHEIT UND SCHWANGERSCHAFTSoziale Absicherung bei Krankheit und SchwangerschaftZu den Personen, die bei Krankheit und Schwangerschaft pflichtversichert sind, gehören hauptsächlich Angestellte. Personen, die in der Renten- und Invaliditätspflichtversicherung versichert sind, und die u.a. auf der Grundlage eines Agenturvertrags arbeiten, in einem Auftragsverhältnis stehen, oder eine nicht landwirtschaftliche Tätigkeit ausführen, können sich freiwillig für den Fall der Krankheit und Schwangerschaft versichern. Der Krankenversicherungsbeitrag liegt bei 2,45% von der Bemessungsgrundlage. Der Beitrag wird von dem Verdienst des Versicherten abgezogen. Die Kranken- und Schwangerschaftsversicherung umfasst folgende Leistungen: Krankengeld Das Krankengeld bekommt der Versicherte, welcher innerhalb der Krankenversicherungszeit krank geworden ist. Der Versicherte hat Anspruch auf das Krankengeld nach Ablauf einer sog. Wartezeit. Eine Person, die krankenpflichtversichert ist, hat Anspruch auf das Krankengeld nach Ablauf von 30 Tagen ununterbrochener Krankenversicherung. Eine Person, die dagegen freiwillig krankenversichert ist, hat Anspruch auf das Krankengeld nach Ablauf von 90 Tagen einer ununterbrochenen Krankenversicherung. Krankengeld wird einem Versicherten in Höhe von 80% der Bemessungsgrundlage gewährt, bei Krankenhausaufenthalten in Höhe von 80% der Bemessungsgrundlage. Falls die Arbeitsunfähigkeit, die durch einen Unfall auf dem Weg zur oder von der Arbeitsstelle entstand, bei der Arbeit oder während der Schwangerschaft begann, oder Gewebe-, Zellen- oder Organspender betrit, wird das Krankengeld in Höhe von 100% der Bemessungsgrundlage gezahlt.
95Item Code: G00006 (APR.23)Investieren in Polen 2023Arbeitnehmer-Kapitalpläne (PPK) STEUERN, BUCHHALTUNG, HR UND LOHNBUCHHALTUNG IN POLEN Rehabilitationsbei-hilfeRehabilitationsbeihilfe wird Versicherten gewährt, die kein Krankengeld mehr erhalten, aber weiterhin arbeitsunfähig sind, und bei denen eine Weiterbehandlung oder Rehabilitationsmaßnahme möglicherweise zu einer Wiedererlangung der Arbeitsfähigkeit führt. Die Beihilfe wird für den Zeitraum gewährt, der nötig ist, um dem Versicherten die Chance zu bieten, die Arbeitsfähigkeit zurückzuerlangen, jedoch nicht länger als für einen Zeitraum von 12 Monaten. Mutterschaftsbeihilfe Mutterschaftsbeihilfe wird versicherten Frauen gewährt, die während des Gültigkeitszeitraums der Krankenversicherung bzw. während des Erziehungsurlaubs: • ein Kind zur Welt bringen, • die erzieherische Fürsorge für ein Kind im Alter von bis zu 7 Jahren übernehmen - im Falle von Kindern, bei denen eine Verschiebung der allgemeinen Schulpflicht beschlossen wurde, im Alter von bis zu 10 Jahren oder die beim Vormundschaftsgericht ein Adoptionsverfahren erönet haben, • als Ersatzmutter (ausgenommen professionelle Ersatzmütter) die erzieherische Fürsorge für ein Kind im Alter von bis zu 7 Jahren übernehmen - im Falle von Kindern, bei denen eine Verschiebung der allgemeinen Schulpflicht beschlossen wurde, im Alter von bis zu 10 Jahren.Das Mutterschaftsgeld wird in der Zeit der Mutterschaft gezahlt, und zwar innerhalb von 20 Wochen nach der Geburt eines Kindes. Bei einer Mehrlingsgeburt sind es 31 bis 37 Wochen. Elternzeit wird unmittelbar im Anschluss an den Mutterschaftsurlaub gewährt.Das Mutterschaftsgeld für den Zeitraum, der in den Regelungen des Arbeitsgesetzes näher bestimmt ist als Zeitraum des Elternurlaubs, wird für bis zu: • 32 Wochen gewährt - bei der Geburt eines Kindes und für die Übernahme der Kindererziehung sowie für das beim Vormundschaftsgericht eingeleitete Verfahren zur Übernahme der Kindererziehung oder Anerkennung als Pflegefamilie eines Kindes bis zum Alter von 7 Jahren, mit der Ausnahme einer professionellen Pflegefamilie. Außerdem im Falle eines Kindes, bei dem die Schulpflicht bis zu einem Alter von 10 Jahren aufgeschoben worden ist. • 34 Wochen gewährt - bei einer Mehrlingsgeburt oder im Falle der gleichzeitigen Annahme von zwei oder mehr Kindern zur Erziehung. Das Mutterschaftsgeld für den Zeitraum, der dem Zeitraum der Elternzeit entspricht, kann auch von beiden Elternteilen gleichzeitig in Anspruch genommen werden. Allerdings darf der gesamte Zeitraum der Elternzeit beider Elternteile nicht 32 oder 34 Wochen überschreiten. Pflegegeld Pflegegeld wird für den Zeitraum eines Sonderurlaubs gewährt, wenn die Notwendigkeit der Beaufsichtigung eines gesunden Kindes unter 8 Jahren, eines kranken Kindes unter 14 oder eines anderen kranken Familienmitglieds auftritt. Pflegegeld wird für nicht länger als 60 Tage im Kalenderjahr gewährt, wenn eine Person ein gesundes Kind unter 8 Jahren oder ein krankes Kind unter 14 pflegt. Wenn die Person ein krankes Kind über 14 oder ein anderes krankes Familienmitglied pflegt, wird das Pflegegeld nicht länger als 14 Tage lang gewährt. Das Pflegegeld wird in Höhe von 80% der Pflegegeldbemessungsgrundlage gewährt.
96 STEUERN, BUCHHALTUNG, HR UND LOHNBUCHHALTUNG IN POLENItem Code: G00006 (APR.23) Investieren in Polen 2023Arbeitnehmer-Kapitalpläne (PPK)ARBEITNEHMER-KAPITALPLÄNE (PPK)Arbeitnehmer- Kapitalpläne (PPK)Arbeitnehmer-Kapitalpläne (PPK) sind ein langfristiges Privatvorsorgesystem, das auf der Zusammenarbeit zwischen Arbeitgeber, Arbeitnehmer und dem Staat basiert. Das PPK Vorsorgeprogramm gilt für alle sozialversicherungspflichtig beschäftigten Personen (Arbeitnehmer im Angestelltenverhältnis, Mitarbeiter mit sozialversicherungspflichtigen Auftragsverträgen, Aufsichtsratsmitglieder mit Vergütungsverträgen u.a.). Diese Regelungen der betrieblichen Altersvorsorge gelten auch für ausländische Mitarbeiter.Das Programm der Arbeitnehmer- Kapitalpläne (PPK) basiert auf folgenden Grundsätzen:Alter des Mitarbeiters Anwendungsregelungen zur Teilnahme an den Arbeitnehmer-Kapitalplänen (PPK)unter 18 Jahre sind ausgeschlossen18 bis 55 Jahre Die Teilnahme ist obligatorisch, ein Ausstieg aus dem Programm ist möglich.55 bis 70 Jahre freiwillige Teilnahme ist möglichüber 70 Jahre sind ausgeschlossenDie auf dem Konto der PPK angesammelten Gelder sind Privatvermögen des Mitarbeiters; sie werden für einen definierten Zeitraum in verschiedenen Fonds, oder in Form von Wertpapieren (Aktien, Anleihen) durch ein von der staatlichen Bankenaufsicht kontrolliertes Finanzinstitut angelegt.Die Zahlungsstruktur der Beiträge sieht wie folgt aus: • Arbeitnehmerbeitrag: der Grundbeitrag beträgt 2% des Bruttogehalts oder 0,5-2% des Gehalts, wenn der Arbeitnehmer weniger als 120% des Mindestgehalts verdient. Darüber hinaus kann ein Mitarbeiter eine freiwillige Zahlung von bis zu 2% seines Gehalts erklären. • Staatlicher Beitrag: der Mitarbeiter erhält personenbezogen in seinen Arbeitnehmerkapitalsparplan (PPK) einen Jahreszuschuss in der Höhe von PLN 240,00, sowie einen Begrüßungsbeitrag in Höhe PLN 250,00. Der Begrüßungsbeitrag wird nach 3 vollen Monaten der Teilnahme am PPK Programm auf dem Konto des PPK- Teilnehmers verbucht, wenn für diese Monate vom Teilnehmer die Grundzahlungen (Grundbeiträge) geleistet wurden. Der Jahreszuschuss wird dem Konto des Mitarbeiters spätestens bis zum 15.04 des Folgejahres gutgeschrieben. Voraussetzung für den Erhalt der Zuzahlung ist, dass das PPK-Konto in einem bestimmten Kalenderjahr mit einem Betrag von mindestens der Summe der Grundbeiträge, die für den Zeitraum von 6 Monaten mit der Mindestvergütung berechnet wurde, bedient wird. (Erhält der PKK-Teilnehmer ein Gehalt , das niedriger als 120% des Mindestlohns beträgt, so beträgt dieser Betrag 25%). • Arbeitgeberbeitrag: der verpflichtende Grundbetrag beträgt 1,5% des Bruttogehalts des Arbeitnehmers, ein freiwilliger Zusatzbeitrag kann in Höhe von bis zu 2,5% des Gehalts festgelegt werden. Der Zusatzbeitrag kann von dem Arbeitgeber je nach Beschäftigungsdauer (Managementvertrag), oder auf der Grundlage der Gehaltsvereinbarung festgelegt werden.
97Item Code: G00006 (APR.23)Investieren in Polen 2023Krankenversicherungsbeitrag aus unternehmerischer Tätigkeit STEUERN, BUCHHALTUNG, HR UND LOHNBUCHHALTUNG IN POLEN KRANKENVERSICHERUNGSBEITRAG AUS UNTERNEHMERISCHER TÄTIGKEITGeschäftsaktivität Im Jahr 2022 traten Änderungen in Kraft, welche auf der Art und Weise der Berechnung des Krankenkassenbeitrags vom Einkommen sowie dem Ausschluss der steuerlichen Abzugsmöglichkeit dieser Beiträge beruhten.Die Höhe des Beitrages ist nunmehr abhängig von der gewählten Form der Besteuerung. Im Falle der Steuerzahler, die sich nachstehend wie folgt abrechnen: • bei der linearen 19%igen Besteuerung: » beträgt der Beitrag 4,9% der Steuerbemessungsgrundlage (Einkommen) ohne die Möglichkeit ihres Abzugs von der Steuer. » Der Beitrag kann jedoch nicht niedriger sein als der Betrag von 9% des niedrigsten Arbeitseinkommens (PLN 314,10). • bei der Anwendung der progressiven Besteuerung: » beträgt der Beitrag 9% der Grundlage der Beitragserhebung gerechnet vom Einkommen. • Pauschale auf belegte Einnahmen: » Einnahmen bis PLN 60.000,00 – 9% auf 60% des durchschnittlichen Arbeitseinkommens (PLN 376,16) » Einnahmen von PLN 60.000,00 bis PLN 300.000,00 – 9% auf 100% des durchschnittlichen Arbeitseinkommens (PLN626,93). » Einnahmen über PLN 300.000,00: 9% auf 180% des durchschnittlichen Arbeitseinkommens (PLN 1.128,48) Vorstandsmitglieder Berechnung der Beiträge von Vorstandsmitgliedern/Managern auf Basis von Berufungen: 9% berechnet auf das Einkommen ohne die Möglichkeit ihres Abzugs von der Steuer.Gesellschafter von Personengesellschaf-ten Beitrag der Partner von Partnergesellschaften: 9% bezogen auf 100% des durchschnittlichen Bruttogehalts (PLN 626,93).
98 STEUERN, BUCHHALTUNG, HR UND LOHNBUCHHALTUNG IN POLENItem Code: G00006 (APR.23) Investieren in Polen 2023getsix® Partnergetsix® PartnerDie vergangenen Jahre haben gezeigt, wie wichtig es ist, schnell auf ökonomische, marktwirtschaftliche und rechtliche Veränderungen zu reagieren. Wir sind hier, weil wir dauerhafte und starke Allianzen mit unseren Partnern geschaen haben und wir uns gegenseitig beim Aufbau eines stabilen Geschäfts unterstützen. Die Partner von getsix® möchten sich an dieser Stelle bei allen Kunden für ihr Vertrauen bedanken, das es uns ermöglicht, Ihnen unsere maßgeschneiderten Business Services anzubieten. Wir glauben, dass unsere Mitarbeiter nicht nur die Stärke unseres Unternehmens darstellen, sondern auch dafür sorgen, dass getsix® ein leistungsfähiger und engagierter Partner für unsere Kunden ist. Es ist uns wichtig, dass wir unseren Kunden in diesem sich ständig verändernden Geschäftsumfeld kontinuierlich einen Mehrwert bieten. Unser Ziel ist es, ein umfassendes Angebot an erstklassigen Dienstleistungen in den Bereichen Buchhaltung, Personalwesen und Lohnbuchhaltung, Steuern, Rechts- und Unternehmensberatung anzubieten, ergänzt durch IT-Lösungen und ISO 9001, ISO 14001-Zertifizierung. getsix® baut weiterhin eine zuverlässige Marke in Polen und im Ausland auf, indem wir standardisierte Prozesse beibehalten und entwickeln. In der Broschüre Investieren in Polen im Jahr 2023 versuchen wir, die wichtigsten steuerlichen und rechtlichen Fragen zu behandeln, die bei der Gründung eines Unternehmens in Polen nützlich sein können. In unserer jährlichen Aktualisierung wählen wir die wichtigsten Änderungen aus, die sich auf Ihr Unternehmen in Polen auswirken können, und stellen sie in einem zugänglichen und kurzen Format zur Verfügung. Unser Team von Experten und Spezialisten steht Ihnen zur Disposition und ist bestrebt, Ihr Unternehmen über Ihre Erwartungen hinaus zu unterstützen. SORGEN SIE FÜR IHR KERNGESCHÄFT UND getsix® ÜBERNIMMT ALLES WEITERE.
99Item Code: G00006 (APR.23)Investieren in Polen 2023getsix® Partner STEUERN, BUCHHALTUNG, HR UND LOHNBUCHHALTUNG IN POLEN Der Stand sämtlicher Informationen entspricht dem Zeitpunkt der Veröentlichung. Alle Angaben sind ohne Gewähr.Redaktionsschluss: 30.04.2023Veröentlichung: 2023Diese Publikation wurde von getsix® in Zusammenarbeit mit der TaxAGroup erstellt.Alle Rechte, auch die des auszugsweisen Nachdrucks, der fotomechanischen Wiedergabe sowie der Auswertung durch Datenbanken oder ähnliche Einrichtungen, vorbehalten.Die Autoren haben die vorliegende Publikation mit größter Sorgfalt vorbereitet. Trotzdem können im Text geringe Ungenauigkeiten nicht vollständig ausgeschlossen werden. Die Herausgeber schließen daher jegliche Haftung für Folgen aus, die aus der praktischen Anwendung dieser Publikation resultieren können.Für verbindliche Informationen nehmen Sie bitte direkt Kontakt mit den Herausgebern auf. Unsere MitgliedschaftenUnsere Partnerschaften Unsere KompetenzenUnsere Zertifikate
102 STEUERN, BUCHHALTUNG, HR UND LOHNBUCHHALTUNG IN POLENItem Code: G00006 (APR.23) Investieren in Polen 2023getsix® PartnerItem Code: G0006 (APR.23) Zertifikatelinkedin.com/company/getsixfacebook.com/getsixDÜSSELDORFKATOWICEMitgliedschaften Partnerschaften KompetenzenWrocławul. Zwycięska 4553-033 WrocławTel.: +48 71 388 13 00Fax: +48 71 388 13 10Claus FrankMonika Martynkiewcz-FrankE-mail: wroclaw@getsix.plSzczecinul. Storrady Świętosławy 1a71-602 SzczecinTel.: +48 91 351 86 00Fax: +48 91 351 86 10Roy HeynleinE-mail: szczecin@getsix.plPoznańul. Wyspiańskiego 4360-751 PoznańTel.: +48 61 668 34 00 Fax: +48 61 668 34 10 Roy HeynleinE-mail: poznan@getsix.plBerlin - Representative OcePariser Platz 4aD-10117 BerlinDeutschlandTel.: +49 30 208 481 200 Fax: +49 30 208 481 210E-mail: berlin@getsix.deWarszawaSky Oce Centerul. Rzymowskiego 3102-697 WarszawaTel.: +48 22 336 77 00Fax: +48 22 336 77 10Ortwin-Uwe JentschE-mail: warszawa@getsix.plDüsseldorf - Representative OceFOMACON Business CenterMörsenbroicher Weg 191D-40470 DüsseldorfNiemcyTelefon: +49 211 972 670 00E-mail: duesseldorf@getsix.de getsix.de polen-buchhaltung.de hlb-poland.globalISBN 978-83-947292-2-6